Die Fahrschule: Dein Weg zum (Auto-)Führerschein

Von Manu 9 Oktober, 2023
4 minutes
Fahrschule Auto

Den Führerschein erfolgreich zu machen ist eine Hürde, die es zu meistern gilt. Hier erfährst du, was auf dich zukommt und mit welchen Kosten du rechnen musst.

Fahren lernen in der Fahrschule

Zuerst sehen wir uns die Fahrschule und ihre Geschichte in Deutschland etwas genauer an. Diese können hierzulande auf eine lange Tradition zurückblicken.

Die wichtigsten Fakten im Überblick

  • Eine Fahrschule ist eine Hier bekommst du die theoretischen und praktischen Fertigkeiten zum Fahren im Straßenverkehr beigebracht. Die Fahrschule ist also deine Anlaufstelle, wenn du die Fahrerlaubnis zum Lenken eines Kraftfahrzeuges erwerben möchtest.
  • Fahrschulen gehören dem privaten Gewerbe Daher musst du die Kosten für ihre Dienstleistungen selbst tragen.
  • Alternativ kannst du auch bei der Bundeswehr eine „Dienstfahrerlaubnis“ erwerben, falls du einen der wenigen Lehrplätze ergatterst. Diese Ausbildung hat eine hohe Qualität und ist vollständig vom Staat finanziert. Später kannst du die Dienstfahrerlaubnis dann auch für die zivile Nutzung umschreiben lassen.
  • Es gibt auch Fahrschulen, die sich auf bestimmte Führerscheinklassen spezialisiert haben. Falls du einen Lastkraftwagen fahren möchtest, kannst du beispielsweise eine spezielle Lkw-Fahrschule

Fahrschulen in Deutschland: Eine lange Tradition

1904 eröffnete Rudolf Kempf die erste deutsche Fahrschule. Die Kurse an der „Auto-Lenkerschule” in Aschaffenburg richteten sich an junge Männer ab 17 Jahren. Damals konnte man zwischen zwei verschiedenen Ausbildungen wählen:

  1. der privaten Fahrschulausbildung
  2. und der Ausbildung von Person, die berufsmäßig andere Personen chauffieren.

In der Anfangszeit der Fahrschule mussten die Kursleiter:innen noch keine besonderen Anforderungen erfüllen. Sobald eine Person selbst ein Kraftfahrzeug führen konnte, durfte sie andere ausbilden.

Im Februar 1910 trat erstmals eine staatliche Verordnung über die Ausbildung von Kraftfahrzeugführern und -Führerinnen in Kraft. Ab da mussten die Ausbilder und Ausbilderinnen eine behördliche Ermächtigung vorweisen können. 1921 definierte eine neue Verordnung Begriffe wie „Fahrschule” und „Fahrlehrer/Fahrlehrerin” und legte gewisse Mindestanforderungen fest.

Das „Fahrlehrergesetz (FahrlG)“ von 1969 verlieh dem Beruf des Fahrlehrers oder der Fahrlehrerin schließlich den Status als Ausbildungsberuf. Auf diesem Gesetz beruht auch die heutige Ausbildung von Lehrpersonen.

Schritt 1: Die richtige Fahrschule finden

Fahrschulen gibt es wie Sand am Meer. Deshalb lohnt es sich, genau zu vergleichen. Erkundige dich zunächst in deinem Umfeld nach persönlichen Erfahrungen und Empfehlungen. Du solltest deine Entscheidung jedoch von mehreren Faktoren abhängig machen:

  • Standort: Du sparst enorm viel Zeit, wenn deine Fahrschule für dich gut und schnell erreichbar ist. Sie sollte entweder in der Nähe deiner Schule, deines Arbeitsplatzes oder deines Wohnortes sein.
  • Termine: Die Agenda von Fahrlehrer:innen sollte nicht allzu voll sein. Ansonsten musst du zwischen den einzelnen Fahrstunden jeweils lange warten und machst nur langsam Fortschritte.
  • Unterrichtszeiten: Der Theorieunterricht sollte mehrmals pro Woche stattfinden. Außerdem müssen die Unterrichtszeiten in deinen Wochenplan passen.
  • Kosten: Vergleiche die Preise mehrerer Fahrschulen. Diese können teilweise stark variieren.
  • Beratung: Bitte um ein Informationsgespräch, um dich zu versichern, dass die Schule seriös ist. Genauso wichtig ist es, dass du dich in der Fahrschule wohlfühlst.

Fahrlehrer/ Fahrlehrerin: Deine Ansprechperson Nr. 1

Fahrlehrer:innen sind für Fahranfänger  die erste und wichtigste Vertrauens- und Ansprechperson. Er oder sie bringt dir die Grundlagen des Fahrens bei und beantwortet all deine Fragen. Gleichzeitig hilft er oder sie dir dabei, deine Nervosität oder Angst vorm Autofahren zu besiegen. Du fühlst dich aus irgendeinem Grund nicht gut aufgehoben? Dann kannst du die Lehrperson selbstverständlich auch wechseln. Die Fahrschule ist dir in einem solchen Fall normalerweise gerne behilflich.

Fahrlehrer:innen müssen übrigens auch eine umfassende Prüfung ablegen, um dem Beruf ausüben zu dürfen. Die Voraussetzungen und Bestimmungen dazu sind gesetzlich geregelt. Den Fahrlehrerschein müssen deine Ausbilder:innen bei jeder Lehrfahrt mit dir dabei haben. Auch dürfen Fahrlehrer:innen nicht mehr als 495 Minuten an Fahrstunden pro Tag erteilen. Das ist wichtig, damit er oder sie sich zwischen den Fahrten erholen kann.

Die Anmeldung in der Fahrschule deiner Wahl

Hast du dich für eine Fahrschule entschieden, musst du dich dort anmelden. Dazu benötigst du einige Unterlagen:

Die Fahrschule benötigt diese Dinge, um Kursteilnehmer:innen registrieren zu können. Außerdem stellt sie damit einen „Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis” beim Einwohnermeldeamt. Dieser ermöglicht dir später die Zulassung zur Prüfung beim TÜV oder der DEKRA. Der Antrag kostet je nach Bundesland zwischen 35 und 55 Euro. Zusätzlich musst du noch eine Anmeldegebühr für die Fahrschule bezahlen.

Fahrschule Prüfungsunterlagen

Schritt 2: Die Theorie lernen

Jede Führerscheinausbildung hat immer einen praktischen und einen theoretischen Teil. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Auto-, Motorrad- oder Lkw-Führerschein handelt. Als Fahranfänger:in bist du verpflichtet, eine gewisse Anzahl an Theoriestunden zu besuchen. Wie viele das genau sind, hängt jeweils von der Führerscheinklasse ab. Normalerweise verlangt die Fahrschule, dass du zuerst einige Theoriestunden absolvierst. Erst dann kannst du mit den praktischen Fahrstunden anfangen.

Der Theorieunterricht: Die Grundlage für den Führerschein

In der Fahrschule lernst du in den Lehrstunden, wie du dich im Straßenverkehr zu verhalten hast. Eine Theoriestunde dauert in der Regel 90 Minuten und behandelt jeweils ein bestimmtes Themengebiet wie beispielsweise

In den ersten zwölf Doppelstunden des Theorieunterrichts lernst du den Grundstoff. Für die Führerscheinklasse B musst du in der Regel noch zwei weitere Doppelstunden mit Zusatzstoff besuchen. Beim Führerschein der Klasse A brauchst du zusätzlich vier Doppelstunden.

Der Unterricht in der Fahrschule deckt somit alle Themenbereiche ab, die an der Theorieprüfung dran kommen können. Nur die Stunden zu besuchen reicht aber nicht aus, um die Prüfung zu bestehen. Vielmehr dienen die Lektionen in der Fahrschule als Hilfe beim Lernen. Den Großteil der Arbeit musst du aber selbst erledigen.

Die Theorieprüfung: Vorbereitung und Ablauf

Die theoretische Autoprüfung ist sehr umfangreich. Der Fragenkatalog beinhaltet 522 Fragen, die in 38 Kapitel eingeteilt sind. Außerdem gibt es noch 57 weitere Kapitel mit Zusatzstoff. Je nachdem, welche Führerscheinklasse du anstrebst, musst du manche dieser Zusatzkapitel auch lernen.

Für die Vorbereitung auf die Theorieprüfung stehen dir verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Du kannst Lehrbücher oder Computerprogramme kaufen oder eine App fürs Smartphone herunterladen. Manche Fahrschulen bieten auch das direkte Lernen an einem ihrer PCs an.

Wenn du das Gefühl hast, die Theorie gut genug zu beherrschen, kannst du die Theorieprüfung ablegen. Dazu musst du dich beim TÜV oder der DEKRA vorstellen und eine Bescheinigung deiner Fahrschule vorlegen. Diese bestätigt, dass du alle obligatorischen Pflichtstunden besucht hast. Dann musst du noch deine Personalien angeben und eine Prüfungsgebühr von 20,83 Euro bezahlen.

Die Theorieprüfung findet in einem Computerraum statt. Der oder die Prüfer:in erklärt zuerst den Ablauf und die Benutzung des PC-Programmes. Anschließend beginnst du mit dem Beantworten der zufällig aus dem Katalog ausgewählten Fragen.

Die Prüfung enthält ausschließlich Multiple-Choice-Aufgaben. Zu jeder Frage gibt es drei Antwortmöglichkeiten. Mindestens eine davon ist immer richtig, es können aber auch zwei oder alle drei Möglichkeiten zutreffen. Wenn du dir bei einer Frage nicht sicher bist, kannst du sie markieren und später beantworten. Das Prüfungsprogramm weist dich am Schluss auf noch offene Fragen hin. So kann es dir nicht passieren, dass du eine Frage übersiehst.

Für jede falsche Antwort bekommst du zwischen zwei und fünf Fehlerpunkten angerechnet. Für jede Führerscheinkategorie ist eine bestimmte Anzahl an Fehlerpunkten gestattet. Beim Führerschein der Klasse B darfst du beispielsweise zehn Fehlerpunkte haben.

Die Prüfung wird direkt ausgewertet und du siehst dein Ergebnis auf dem Bildschirm. Bei erfolgreichem Bestehen erhältst du einen Prüfungsnachweis. Mit diesem kann deine Fahrschule dich zur praktischen Prüfung anmelden.

Wenn du bei der Prüfung durchfällst, gilt gemäß Artikel 18 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) eine zweiwöchige Sperrfrist. Das bedeutet, dass du frühestens nach zwei Wochen zur Wiederholungsprüfung antreten kannst. Wenn du beim Schummeln erwischt wirst, beträgt diese Frist sogar sechs Wochen.

Schritt 3: Ab auf die Straße: Autofahren lernen in der Praxis

Gerade die erste Fahrstunde macht viele Fahranfänger:innen nervös. Doch diese Sorgen sind unbegründet. Schließlich ist dein/e Fahrlehrer:in die ganze Zeit bei dir. Er oder sie kann jederzeit eingreifen, bevor es wirklich gefährlich wird. Zu diesem Zweck hat das Fahrschulauto auf der Beifahrerseite ebenfalls eine Bremse, ein Gaspedal und eine Kupplung.

Fahrschule bestanden

Die Fahrstunden

Eine Fahrstunde dauert 45 Minuten, du solltest aber so oft wie möglich eine Doppelstunde buchen. In 90 Minuten kannst du einfach besser lernen und einzelne Verkehrssituationen und Manöver wiederholt üben.

Zu Beginn jeder Fahrstunde musst du zuerst Sitz, Spiegel und Lenkrad für dich passend einstellen. Der oder die Fahrlehrer:in erklärt dir, worauf du dabei achten musst.

Die erste Fahrt findet meist auf einem großen Parkplatz oder an einem ruhigen Ort statt. Dort übst du das Anfahren und Anhalten mit dem Fahrzeug. Du lernst auch alle wichtigen Schalter und die Beleuchtung des Autos kennen.

Anschließend wagt ihr euch in den richtigen Verkehr mit dem Ziel, möglichst viele unterschiedliche Verkehrssituationen zu üben. Zu den wichtigsten Inhalten der Praxisfahrten gehören

Abgesehen davon musst du auch eine Gefahrenbremsung simulieren oder am Berg anfahren, ohne zurückzurollen.

Die Sonderfahrten

Zusätzlich zu den normalen Fahrstunden musst du als Fahrschüler oder Fahrschülerin auch einige obligatorische Sonderfahrten machen:

  • Autobahnfahrt: Diese Sonderfahrt dauert vier Stunden. Vor allem das Auffahren auf die Autobahn und das sichere Verlassen übst du sehr intensiv.
  • Überlandfahrt: Hier bewegst du während fünf Stunden das Fahrzeug überwiegend außerorts. Du lernst, eine längere Strecke am Stück zu fahren und dich dabei an der Beschilderung zu orientieren. Ein Navigationsgerät darfst du dabei nicht benutzen.
  • Nachtfahrt: Wie der Name schon sagt, findet diese dreistündige Fahrt im Dunkeln statt. Du lernst also, nachts Auto zu fahren. Du prüfst, ob die Beleuchtung deines Fahrzeuges richtig funktioniert und übst auch die Verwendung des Fernlichts.

Fast geschafft: Die praktische Fahrprüfung

Du hast die Fahrstunden und die obligatorischen Sonderfahrten erfolgreich hinter dich gebracht? Dann ist es endlich soweit: Dein/e Fahrlehrer:in kann dich zur Praxisprüfung anmelden. Am Tag der Prüfung musst du vor allem Ruhe bewahren.

Die Anforderungen der praktischen Fahrprüfung sind in der Fahrerlaubnis-Verordnung festgelegt. Du musst in der Lage sein, das Fahrzeug auch in schwierigen Verkehrssituationen korrekt und sicher zu führen. Deine Fahrweise sollte vorausschauend, rücksichtsvoll, defensiv und der Verkehrslage angepasst sein. Du sollst auch zeigen, dass du die gesetzlichen Vorschriften zum Führen eines Kfz kennst. Darüber hinaus solltest du wissen, wie man umweltbewusst und energiesparend fährt. Auf die folgenden Punkte achtet der Prüfer oder die Prüferin ganz besonders:

  • Fahrtechnische Vorbereitung
  • Lenkradhaltung
  • Anfahren
  • Gangwechsel
  • Steigung und Gefälle
  • Automatische Kraftübertragung
  • Beachtung von Verkehr und Beschilderung
  • Fahrgeschwindigkeit
  • Sicherheitsabstand zu vorausfahrenden Fahrzeugen
  • Überholvorgänge
  • dein Verhalten an Kreuzungen, Einmündungen, Bahnübergängen und Ampeln
  • Parken
  • Wenden
  • Abbiegen und Fahrstreifenwechsel
  • Rückwärtsfahren
  • Bremsen
  • Verhalten gegenüber Fußgängern und Fußgängerinnen
  • Bushaltestellen
  • das Fahren außerorts
  • die fahrtechnischer Abschluss der Fahrt

Die Prüfer:innen können dich während der Prüfungsfahrt natürlich nicht in all diesen Punkten testen. Aber eine ganz normale Fahrt im Straßenverkehr deckt meist einen großen Teil dieser Liste ab. Er oder sie gibt dir während der ganzen Fahrt klare Anweisungen und stellt dir eventuell kleine Zwischenaufgaben. Aber keine Angst: All diese Situationen hast du vorher zusammen mit deinem oder deiner Fahrlehrer:in geübt. Wenn der oder die Prüfer:in n nichts sagt, musst du einfach der Straße folgen. Dabei solltest du alle Verkehrszeichen und Schilder beachten.

Muss dein Fahrlehrer oder deine Fahrlehrerin in die Prüfung eingreifen, bist du durchgefallen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn er oder sie abbremsen muss, um einen Auffahrunfall zu verhindern.

Am Ende der Prüfungsfahrt erfährst du, ob du die Prüfung bestanden hast. Bist du erfolgreich, erhältst du deinen Führerschein. Damit giltst du dann offiziell nicht mehr als Fahrschüler oder Fahrschülerin.

Begleitendes Fahren: Der Führerschein mit 17

Seit 2017 dürfen in Deutschland auch Jugendliche ab 17 Jahren den Führerschein der Klasse B machen. Minderjährige Führerscheininhaber dürfen aber nur in Begleitung eines auf der Fahrerlaubnis eingetragenen Erwachsenen fahren. Diese Begleitpersonen müssen

  • mindestens 30 Jahre alt sein
  • seit mindestens fünf Jahren im Besitz eines Führerscheins sein
  • maximal einen Punkt in Flensburg

Du kannst eine beliebige Anzahl an Begleitpersonen eintragen lassen. Die Eintragung erfolgt bereits beim Antrag für die Fahrerlaubnis. Pro Begleitperson musst du eine Gebühr bezahlen.

Tipp: Mehr zum begleitenden Fahren ab 17 erfährst du hier.

Fahren lernen in den Ferien: Die Intensivfahrschule als mögliche Alternative

Du hast keine Lust, dich monatelang mit Fahrschulterminen herumzuschlagen? Dann könnte die Intensivfahrschule oder Ferienfahrschule etwas für dich sein. In diesem Modell ist es dir möglich, den Führerschein in nur 14 Tagen zu erlangen. Es gibt sogar spezielle Camps, an denen du teilnehmen kannst.

Du lernst den gleichen Theoriestoff wie in der regulären Fahrschule und absolvierst auch alle obligatorischen Fahrstunden. Bevor du einen Intensivfahrkurs besuchen kannst, musst du alle nötigen Dokumente (Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs,…) vorlegen.

Kosten: Wie viel kostet der Führerschein in Deutschland?

Wie viel der Führerschein kostet, hängt vor allem davon ab, wo du wohnst. Die regionalen Unterschiede in Sachen Fahrschulpreise sind in Deutschland enorm:

  • Wenn du beispielsweise in Bergisch Gladbach wohnst, wird es teuer. Mit einer Anmeldegebühr von 227 Euro und 37 Euro pro Fahrstunde kostet dich der Führerschein dort über 1.600 Euro. Ein ähnliches Preisniveau herrscht auch in Städten wie Bonn, Bremen, Nürnberg und Paderborn.
  • Den günstigsten Führerschein gibt es in Deutschland in Gera für rund 1.000 Euro. Eine Fahrstunde kostet etwa 24 Euro und die Anmeldegebühr beträgt lediglich 79 Euro. Vergleichbare Preise herrschen auch in Cottbus, Berlin, Dresden oder Magdeburg.
  • Der deutsche Durchschnittspreis für den Führerschein liegt bei knapp 1.400 Euro.

Weitere Informationen zu den Themen Kfz und Führerschein findest du in unseren anderen Beiträgen:

Bildnachweise:

Headerbild: ©AdobeStock_164140706, Gerhard Seybert ; Bild 1: ©AdobeStock_39238120, Joachim B. Anders ; Bild 2: ©AdobeStock_120234159, Gerhard Seybert

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