Kreisverkehr: Wer hat Vorfahrt?

Von Linda 4 Oktober, 2023
4 minutes
kreisverkehr vorfahrt

Nicht nur als Fahranfänger:in ist man oft verwirrt. Auch langjährige Auto- und Motorradfahrer:innen stehen bei den Fragen zum Kreisverkehr oft vor einem Rätsel: Muss man blinken, wenn man in das Rondell einfährt? Gilt hier rechts vor links? Und wie lässt sich das Chaos in einem mehrspurigen Kreisverkehr meistern?

Wir von Freeyou zeigen dir alles, was du zum Thema Kreisverkehr wissen solltest.

Grundlegende Regeln im Kreisverkehr

So schwierig ist das korrekte Verhalten im Kreisverkehr gar nicht, wenn man die wichtigsten Regeln laut Straßenverkehrsgesetz kennt:

  • Im echten Kreisverkehr hast du grundsätzlich
  • Man fährt nach rechts ein, die Fahrtrichtung ist dann immer entgegensetzt dem Grundsätzlich gilt auch hier natürlich das Rechtsfahrgebot
  • Geblinkt wird nur beim Verlassen des Kreisverkehrs – nicht beim Einfahren.
  • Die Verkehrsinseln in der Mitte dürfen nicht überfahren werden.

Hältst du dich nicht an diese Regeln, musst du mit einem Bußgeld rechnen. Wie hoch das ausfallen kann, erfährst du im neuen Bußgeldkatalog 2023.

Zweispurige Kreisverkehre: Eine kleine Herausforderung

Große Kreisverkehre haben oft nicht nur eine, sondern gleich zwei oder selten sogar mehrere Spuren. Dann sollte sich das Fahrzeug rechts einordnen, das den Kreisel an der nächsten oder übernächsten Ausfahrt wieder verlassen möchte.

In die innere Spur fädelst du dich ein, wenn du erst später wieder ausfahren willst. Dabei musst du unbedingt die Autos im Auge behalten, die rechts von dir – also auf der äußeren Spur – fahren. Kannst du die Spur nicht gefahrlos wechseln, drehst du einfach noch eine Extrarunde.

Ein beherztes Überholen, um rechtzeitig auf „deine“ Spur zu kommen, ist keine gute Idee. Meist überschreitest du damit die zulässige Höchstgeschwindigkeit und außerdem gefährdest du damit andere Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen.

Lies dazu auch: Wo ist das Überholen verboten? Alles Wissenswerte zum Überholverbot.

Rechts vor links im Kreisverkehr?

Wer hat im und am Kreisverkehr eigentlich Vorfahrt und gilt hier die Rechts-vor-links-Regel? Die Antwort: Um die Vorfahrtsregeln im Kreisverkehr richtig zu beachten, kommt es auf die Art des Kreisels an:

  1. Echter Kreisverkehr: Die gängigste Variante ist durch die Verkehrsschilder „Vorfahrt gewähren“ und „Kreisverkehr“ gekennzeichnet. Hier heißt es, dass die Fahrzeuge Vorfahrt haben, die sich im Kreisel befinden. Wer von rechts einfahren will, muss warten.
  2. Unechter Kreisverkehr: Im Fachjargon auch „kreisförmiger Knotenpunkt“ genannt, kommt er meist in Wohngebieten vor. Dieser Kreisel ist durch keine besonderen Verkehrsschilder gekennzeichnet, und hier gilt klar die Regel: Wer von rechts kommt, hat Vorfahrt! Als weitere Besonderheit musst du hier auch beim Einfahren in den Kreisverkehr den Blinker setzen.
  3. Selten kommen auch Kreisel vor, die mit Ampeln sowohl im Kreisel als auch an den Zufahrten versehen sind. Hier musst du nur die Regeln befolgen, die auch an einer normalen Ampelkreuzung gegeben sind.

Tipp: Mehr zur Ampel und dazu, wie Lichtzeichen den Verkehr regeln, erfährst du hier.

Vorfahrt im Kreisverkehr: Was gilt für Fahrräder und Fußgänger:innen?

Kniffelig wird es für viele, wenn Fußgänger und Fußgängerinnen die Möglichkeit haben, am Kreisverkehr entlangzugehen. Noch komplizierter gestaltet sich das Ganze, wenn dann auch noch ein Radweg um den Kreisel führt.

In diesen Fällen gilt: Sowohl Fußgänger:innen als auch Fahrräder haben hier Vorrang. Oft sind die Ein- und Ausfahrten am Kreisverkehr auch mit einem Zebrastreifen versehen. Dann heißt es natürlich stehenbleiben und schauen, ob ein Mensch die Straße überqueren will. Das Gleiche gilt, wenn ein Radweg am Kreisel entlangführt. Bemerkst du eine:n Radfahrer:in und willst den Kreisel verlassen, musst du warten. Erst wenn das Fahrrad vorbeigefahren ist kannst du deine Fahrt fortsetzen.

Du hast noch Fragen? Weitere spannende Informationen zum Thema Verkehrssicherheit findest du auch in unseren anderen Beiträgen:

Bildnachweise: Headerbild ©AdobeStock_378047691 ; hercher

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