Rechts vor links: Was du über diese Vorfahrtsregel wissen musst

Von Julia Schäfer 18 September, 2023
4 minutes

Die Rechts-vor-links-Regel sorgt dafür, dass der Verkehr auch ohne Schilder und Ampeln unfallfrei abläuft. In manchen Situationen kann es mit der scheinbar einfachen Vorgabe jedoch richtig kompliziert werden! Aber keine Sorge: Wir erklären dir, wann, wo und für wen Rechts-vor-Links gilt.

Wie funktioniert die Rechts-vor-Links Regel?

Wenn mehrere Verkehrsteilnehmende an einer Kreuzung oder Einmündung, an der kein anderes System die Vorfahrt regelt, aufeinandertreffen: Dann gilt der Grundsatz “rechts vor links”. Befindet sich ein Fahrzeug in einer Straße oder Einmündung rechts von uns, müssen wir die Vorfahrt gewähren. Fahrzeuge auf unserer linken Seite müssen hingegen uns zuerst passieren lassen.

Dabei gilt für alle Fahrzeuge, egal ob Auto, Fahrrad oder LKW, rechts-vor-links. Linksabbieger, Rechtsabbieger und solche Verkehrsteilnehmende, die geradeaus über eine Kreuzung fahren möchten, müssen sich gleichermaßen daran halten.

Da dies im Straßenverkehr wichtig ist, lernen wir “Ohne vorfahrtsregelnde Verkehrszeichen gilt die Regel Rechts-vor-Links” schon in der Grundschule. Wenn auch meist in vereinfachter Form. Im Straßenverkehrsgesetz ist die wichtige Regel in § 8 Absatz 1 Satz 1 der StVO zu finden.

Die Einhaltung der Verkehrsregeln minimiert das Risiko von Zusammenstößen, schützt jedoch nicht vor unvorhergesehenen Ereignissen. Unsere Reparaturkostenversicherung sorgt dafür, dass du bei eventuell notwendigen Reparaturen finanziell abgesichert bist. Vertraue darauf, dass wir für die Kosten aufkommen, damit du beruhigt die Straßen befahren kannst.

Wo gilt der Grundsatz?

Die einfachste Antwort auf die Frage “Wo gilt rechts-vor-links?” wäre: Überall, sofern nichts anderes gilt. Anders ist es, wenn die Vorfahrt durch Verkehrsschilder festgelegt ist, oder wenn die Verkehrsführung durch Ampeln geregelt wird. Dann “überschreiben” sie die rechts-vor-links Regel. In diesen Fällen gelten die Anweisungen der Schilder oder Lichtzeichen.

Rechts-vor-links ist also das Fundament, das die Vorfahrt im Straßenverkehr regelt. Es kommt jedoch nur zum Einsatz, wenn keine Schilder oder Ampeln vorhanden sind. Gelegentlich muss auch die Polizei den Verkehr regeln. Zum Beispiel, wenn durch einen Einsatz ein Teil der Straße blockiert ist. In diesem Fall haben die Anweisungen der Beamten natürlich Vorrang und können die rechts-vor-links Regel ebenso aufheben.

Es gibt also eine richtige “Vorfahrts-Hierarchie” im deutschen Straßenverkehr:

  • Anweisungen von Polizeibeamten oder Feuerwehrleuten ist Folge zu leisten, egal, was die Schilder, Ampeln und Co. sagen.
  • Ist eine Ampel-Anlage vorhanden, müssen Verkehrsteilnehmenden den Lichtzeichen folgen. Sind gleichzeitig Schilder montiert, die die Vorfahrt regeln, kannst du diese getrost ignorieren. Nur, wenn die Ampel nicht in Betrieb ist, gelten diese Verkehrszeichen.
  • Vorfahrtsschilder wie “Vorfahrt gewähren” oder “Vorfahrt an der nächsten Kreuzung” regeln den Verkehr dort, wo es keine Ampel gibt.
  • Finden sich weder Schilder noch Ampel, gilt, bis auf wenige Ausnahmen, rechts-vor-links.

Einige Ausnahmen von der rechts-vor-links Regel gibt es ebenfalls: Ein abgesenkter Bordstein oder eine Grundstückseinfahrt sind keine Einmündung. Hier haben Fahrzeuge auf der Straße die Vorfahrt und es gilt kein rechts-vor-links.

Auch Wald- und Feldwege sowie Spielstraßen und Fußgängerzonen müssen automatisch die Vorfahrt gewähren. Weiterhin gilt auf einem Parkplatz rechts-vor-links nur dann, wenn die Fahrspuren wie Straßen markiert sind. Handelt es sich um eine große Fläche, auf der nur die Parkbuchten gekennzeichnet wurden? Dann gibt es keine geregelte Vorfahrt – hier sind Rücksicht und Kommunikation gefragt.

Die Rechts-vor-links Regel ist übrigens keine rein deutsche Vorschrift! Sie gilt in fast allen Ländern der Welt. Sogar Nationen mit Linksverkehr, wie etwa Australien, haben sich darauf festgelegt, von rechts kommenden Fahrzeugen den Vorrang zu geben. Im Zweifel solltest du aber immer einen Blick in die gültigen Gesetze werfen. Und zwar, bevor du dich im Ausland auf die Straße begibst.

Nicht im Kreisverkehr verwirren lassen

Etwas komplizierter wird es im Kreisverkehr, denn hier haben Fahrzeuge im Kreisel nicht automatisch Vorfahrt! Stattdessen müssen zwei Bedingungen erfüllt sein: Einerseits muss ein “Kreisverkehr-Zeichen” (rund, blau, drei weiße Pfeile kreisförmig angeordnet) vorhanden sein. Andererseits muss es an allen Einfahrten ein “Vorfahrt gewähren”-Schild geben.

Sind die Schilder vorhanden, kannst du beruhigt durch den Kreisverkehr fahren – die einfahrenden Fahrzeuge müssen auf dich warten. Fehlt jedoch eines oder beide Schilder, gilt der Grundsatz rechts-vor-links! In diesem Fall haben die Verkehrsteilnehmenden, die in den Kreisverkehr einfahren, die Vorfahrt. Wer bereits im Kreisel unterwegs ist, muss hier anhalten. Leider gehen viele Autofahrende davon aus, dass Fahrzeuge im Kreisverkehr automatisch die Vorfahrt haben. Da es hier schnell gefährlich werden kann, solltest du trotz eventueller Vorfahrt immer vorsichtig sein.

Eine solche Verkehrsführung ist zum Beispiel bei mehrspurigen Kreisverkehren gelegentlich anzutreffen und kann schnell für Probleme sorgen. Auch ein kleines Rondell, das eher der Verkehrsberuhigung dient und keine entsprechenden Schilder besitzt, funktioniert nach dem rechts-vor-links Grundsatz.

In Tempo 30 Zonen und in verkehrsberuhigten Bereichen gilt immer Rechts-vor-Links

In Tempo-30-Zonen und jedem verkehrsberuhigten Bereich gilt ebenfalls rechts-vor-links. Das Problem: Solche Areale sind nur an den Ein- und Ausfahrten durch ein Schild gekennzeichnet. Vorfahrtsschilder an den Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Zonen sucht man jedoch meist vergeblich. Denn die Vorfahrtsregeln  sind hier eigentlich klar. Autofahrende vergessen aber immer wieder, dass die rechts-vor-links Regel weiterhin gilt. Nur in seltenen Fällen regeln weitere Schilder die Vorfahrt innerhalb eines solchen Bereichs.

Hier musst du also auf den Grundsatz achten und von rechts kommenden Fahrzeugen grundsätzlich die Vorfahrt gewähren. Gleichzeitig solltest du natürlich auch die Geschwindigkeit nicht überschreiten, um nicht in einer Tempo-30-Zone geblitzt zu werden.

Auch die anderen Regeln gelten weiterhin: Feld- und Waldwege, Spielstraßen, Grundstückseinfahrten und abgesenkte Bordsteine sind untergeordnet. Sie zählen nicht als “echte” Einmündungen oder Kreuzungen, sodass hier auch kein rechts-vor-links gilt.

Besondere Aufmerksamkeit ist beim Verlassen von Tempo-30-Zonen und verkehrsberuhigten Bereichen gefragt. Es gilt zwar rechts-vor-links auf Spielstraßen und Co. Sobald du aus den verkehrsberuhigten Arealen aber wieder auf eine “normale” Straße gelangst, ist das nicht mehr gegeben.

Der Gesetzgeber erlegt dir in diesem Fall eine besondere Sorgfaltspflicht auf. Das bedeutet im Klartext: Du musst auf alle Verkehrsteilnehmenden – auch Personen, die auf dem Fahrrad oder zu Fuß unterwegs sind – besondere Rücksicht nehmen. Verlässt du eine Spielstraße, musst anderen Verkehrsteilnehmern die Vorfahrt gewähren. Kommst du hingegen aus einer Tempo-30-Zone, gelten die jeweiligen Schilder oder Ampeln. Sind keine vorhanden, greift natürlich der Grundsatz rechts-vor-links.

Für wen gilt die Regel?

Die zahlreichen Ausnahmen der rechts-vor-links Regel können ganz schön frustrierend sein. Aber in einem Aspekt ist die Vorgabe besonders klar und einfach: Rechts-vor-links gilt grundsätzlich für alle Fahrzeuge.

Sowohl Autos, LKW, als auch Fahrräder, Mofas, Motorräder müssen die Vorfahrtsregeln beachten. Greift keine andere Regelung durch Schilder, Ampeln oder Polizei, gilt für sie rechts-vor-links. Radfahrende, die auf einer Fahrradstraße unterwegs sind, müssen sich ebenfalls an den Grundsatz halten. Denn auch hier wird die Vorfahrt standardmäßig durch rechts-vor-links geregelt. Natürlich sofern keine speziellen Verkehrsschilder für Fahrräder etwas anderes bestimmen.

Besondere Verwirrung kann auch bei der Einfahrt in eine Einbahnstraße entstehen. Denn andere Verkehrsteilnehmende gehen in der Regel nicht davon aus, dass Fahrzeuge entgegen der Fahrtrichtung aus einer Einbahnstraße kommen. Einige Einbahnstraßen sind jedoch für Radfahrende in beide Richtungen freigegeben!

Sofern keine anderen Schilder platziert wurden, gilt auch in diesem Fall rechts-vor-links. Andere Verkehrsteilnehmende müssen also von rechts kommenden Radfahrenden die Vorfahrt gewähren. Selbst innerhalb einer Einbahnstraße gilt, sofern keine anderen Schilder zu finden sind, rechts-vor-links. Denn Kreuzungen und Einmündungen gibt es natürlich auch hier.

Fußgängerinnen und Fußgänger sind natürlich keine “Fahrzeuge” – für sie gilt deshalb auch keine rechts-vor-links Regel. Dennoch haben sie in einigen Situationen Vorrang: Wenn du zum Beispiel mit deinem Auto einen Kreisverkehr verlassen möchtest. Dann musst du Personen, die zu Fuß die Straße kreuzen, zuerst passieren lassen. Auch beim Abbiegen an einer Kreuzung haben Fußgängerinnen und Fußgänger Vorrang, wenn sie die Fahrbahn überqueren.

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Was, wenn mehrere Verkehrsteilnehmende gleichzeitig an einer Kreuzung ankommen?

Die rechts-vor-links Regel funktioniert zuverlässig, da jedes Fahrzeug nur einer Seite die Vorfahrt gewähren muss. Aber was passiert, wenn an einer Kreuzung vier Verkehrsteilnehmende gleichzeitig ankommen? Jedes Fahrzeug müsste seiner rechten Nachbarin oder Nachbarn den Vorrang lassen – letztlich könnte also keiner der Beteiligten zuerst fahren.

Tatsächlich gibt es für diesen Fall keine einheitliche Regelung. Stattdessen müssen die vier Personen sich verständigen – zum Beispiel per Handzeichen – und die Vorfahrt “aushandeln”. Glücklicherweise ist diese Situation eher eine Frage für die theoretische Fahrprüfung und kommt in der Realität selten vor.

Ein ähnlicher Fall begegnet uns jedoch häufiger: Das Fehlen einer klaren Vorfahrtsregelung auf Parkplätzen, auf denen es keine deutlich gekennzeichneten Verkehrswege gibt. Hier kein rechts-vor-links, und Kommunikation und Rücksicht ist das A und O.

Bußgelder: Wie teuer ist ein Vorfahrtsverstoß?

Wie immer im Straßenverkehr gilt, dass Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung geahndet werden können. Wer den rechts-vor-links Grundsatz missachtet, muss daher mit einem Bußgeld rechnen. Die Höhe wird vom aktuellen Bußgeldkataolog 2023 festgelegt. Dabei wird nach verschiedenen Schweregraden unterschieden:

  • Rechts-vor-links missachtet: 25 Euro
  • Missachtung und Gefährdung Dritter: 100 Euro und ein Punkt in Flensburg
  • Missachtung mit Unfallfolge: 120 Euro und ein Punkt in Flensburg

Auch bei den Bußgeldern gibt es keine Unterschiede zwischen den Fahrzeugtypen. So kann auch eine Radfahrerin oder ein Radfahrer zur Kasse gebeten werden, wenn die Vorfahrt missachtet wurde!

Bildnachweis: Headerbild: ©AdobeStock_180285657; Stefanie, Bild1: ©AdobeStock_180285657; Stefanie

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