Der Mofa-Führerschein: Prüfung, Kosten und mehr
Sich zum ersten Mal im Leben motorisiert und so richtig frei fühlen – wunderbar! Viele junge Leute wollen nicht warten, bis sie 18 Jahre alt sind, um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Also muss der Mofa-Führerschein her.
Aber wie läuft das ab, was braucht man dafür und wie teuer ist der Spaß? In diesem Artikel erfährst du alles, was du zum Mofa-Führerschein wissen musst.
Mindestalter: Ab wann kann man den Mofa-Führerschein machen?
Dein Startschuss ist der Tag, an dem du 15 Jahre alt wirst. Ab dann darfst du mit der entsprechenden Erlaubnis Mofa fahren. Die theoretische Ausbildung dafür kannst du aber auch schon ein halbes Jahr vorher beginnen. Bis zur Prüfung musst du dann allerdings bis drei Monate vor deinem 15. Geburtstag warten. Und denk’ dran: Für die Anmeldung in der Fahrschule brauchen Minderjährige die Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten. Meist sind das die Eltern.
Bist du bereits volljährig und spätestens am 01.04.1965 geboren, darfst du auch ohne Führerschein Mofa fahren. Du brauchst dann nur einen Personalausweis oder Reisepass zur Bestätigung deines Alters. Und wenn du schon einen anderen Führerschein hast, darfst du ebenfalls ohne Prüfung Mofa fahren. Die Führerscheinklasse spielt dabei keine Rolle.
Der Übergang vom Mofa zum Auto erfordert häufig Anpassungen, doch mit unserer Reparaturkostenversicherung bleibst du unabhängig von der Art des Fahrzeugs sorglos auf der Straße. Wir bieten finanzielle Sicherheit für Reparaturen, die beim Wechsel von einem Fahrzeug zum anderen auftreten können.
Mofa, Moped und Roller: Kleinkrafträder im Überblick
Mofa, Moped, Mokick, Roller, Scooter … wir erklären dir die unterschiedlichen Begriffe:
- Mofa: Offiziell als „Fahrrad mit Hilfsmotor“ bezeichnet, darfst du mit einem Mofa sogar auf dem Radweg fahren. Um dich auf den Sattel schwingen zu dürfen, musst du mindestens 15 Jahre alt sein. Zudem musst du eine Prüfbescheinigung vorlegen. Zu zweit darf man nicht auf dem Mofa sitzen.
- Moped: Rein optisch gibt es zwischen Moped und Mofa keine echten Unterschiede. Die Pedale können auch als Motorunterstützung – etwa am Berg – dienen. Fällt der Motor einmal aus, können sie wie bei einem Fahrrad auch als alleiniger Antrieb dienen. Mopeds lassen sich zudem mit den Pedalen abbremsen. Allerdings dürfen sie schneller fahren als ein Mofa, für die Fahrerlaubnis musst du mindestens 16 Jahre alt s
- Mokick: Anstelle der Pedale findest du hier Fußrasten vor, der Motor wird mit dem Kickstarter auf Touren gebracht. Du bist mindestens 16 Jahre alt bist und hast einen Mokick-Führerschein? Dann darfst du auf der Sitzbank sogar eine zweite Person mitnehmen.
- Roller: Ein Motorroller, auch Scooter genannt, hat anstelle der Pedale oder Fußrasten einen Durchstieg. Auf diesem kannst du während der Fahrt deine Füße abstellen. Ist der Motor entsprechend gedrosselt, darfst du den Scooter mit deinem Mofa-Führerschein ab 15 Jahren
Eine Frage der Geschwindigkeit
Neben den Unterschieden in der Bauart gibt es ein weiteres wichtiges Kriterium: die Geschwindigkeit. So genannte Leichtmofas dürfen nicht schneller als 20 Stundenkilometer fahren. Bei „normalen“ Mofas beträgt die Höchstgeschwindigkeit 25 Stundenkilometer.
Schneller bist du mit dem Moped und dem Mokick unterwegs. Hier darfst du mit bis zu 45 Stundenkilometern über die Straßen flitzen.
Beim Roller oder Scooter gibt es zwei Möglichkeiten:
- Gedrosselter Motor: Diese Fahrzeuge darfst du mit 15 Jahren lenken. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 25 Stundenkilometer.
- Bist du 16 und hast eine entsprechende Fahrerlaubnis, kannst du dir die Drosselung sparen und mit 45 Stundenkilometern fahren.
Mofa oder Moped entdrosseln: Keine gute Idee
Hebst du die Drosselung deines Rollers, Mofas oder Mopeds unerlaubt auf, kann das richtig böse enden:
- Der Geschwindigkeitsrausch kann bewirken, dass deine Fahrerlaubnis plötzlich nicht mehr für das schnellere Mofa ausreicht. Das heißt, dass der Tatbestand des „Fahrens ohne Führerschein“ Hier musst du mindestens mit einer hohen Geldstrafe rechnen. Im schlimmsten Fall erwartet dich sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.
- Ist dein Zweirad unzulässigerweise umgebaut, droht ein Bußgeld von mindestens 25 Euro.
- Hast du außerdem andere Verkehrsteilnehmer oder Verkehrsteilnehmerinnen gefährdet, drohen dir 90 Euro Strafe.
- Die gleichen Strafen gelten, wenn die Betriebserlaubnis durch die Veränderungen erloschen Zusätzlich gibt’s hierbei noch einen Punkt in Flensburg.
Und dass dein Versicherungsschutz in diesen Fällen erlischt, kannst du dir sicher auch denken.
Fahrschule und Co.: Der Weg zum Mofaführerschein
Um den Mofa-Führerschein zu erwerben, führt dich der erste Weg in eine Fahrschule. Was dich da erwartet, erklären wir dir hier.
Theorieunterricht und Fahrpraxis beim Mofaführerschein
Für die Theorieschulung (sechsmal 90 Minuten) gilt die Höchstgrenze von 20 Personen in einer Gruppe. Beim praktischen Üben dürfen höchstens vier Personen anwesend sein. Oder du buchst gleich, wenn möglich, einen Einzelunterricht. Hier lernst du alles zum Verhalten im Straßenverkehr und erfährst Interessantes über die technischen Daten des Mofas.
Eine praktische Fahrstunde von 90 Minuten zeigt dir, wie eine Gefahrenbremsung sicher abläuft. Außerdem lernst du, wie du anfährst und Hindernissen sicher ausweichst.
Die (praktische) Fahrprüfung beim Mofaführerschein
Deine Fahrschule hat dich bei einer Prüforganisation wie etwa dem TÜV zur Prüfung angemeldet? Dann denke daran, zum Prüfungstermin die Ausbildungsbescheinigung und deinen Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.
Für den theoretischen Teil musst du innerhalb von 20 bis 30 Minuten am Computer 20 Fragen beantworten. Dabei darfst du nicht mehr als sieben Fehlerpunkte haben.
Eine praktische Prüfung wie etwa beim Auto gibt es beim Mofaführerschein nicht.
Kosten: Wie teuer ist ein Mofa-Führerschein?
Fahrschulen verlangen etwa 100 bis 130 Euro für die Ausbildung. 15 Euro werden dann für die Prüfgebühren fällig und weitere acht Euro für die Prüfbescheinigung.
Versicherungsschutz: Mofas in der Kfz-Versicherung
Neben einer Betriebserlaubnis ist auch eine Kfz-Haftpflichtversicherung für dein Mofa erforderlich. Damit klar ist, dass du deiner Versicherungspflicht nachgekommen bist, braucht du ein Versicherungskennzeichen. Dieses „Nummernschild“ musst du jedes Jahr zum 1. März neu beantragen und wechseln.
Der Weg vom Mofa zum Auto ist eine spannende Reise. Mit unserer Autoversicherung begleiten wir dich auf diesem Weg und bieten umfassenden Schutz, egal welchen Führerschein du besitzt. Von Anfang an unterstützen wir dich mit maßgeschneiderten Tarifen, damit du die Freiheit des Fahrens in vollen Zügen genießen kannst – egal, welches Fahrzeug du steuerst.
Führerscheinentzug und Fahrverbot: Ist Mofafahren dennoch erlaubt?
Bist du wegen eines Vergehens im Straßenverkehr deinen „Lappen“ losgeworden, kannst eventuell auf das Mofa umsteigen. Natürlich nur dann, wenn eine Prüfbescheinigung fürs Mofa vorliegt.
Achtung: Das gilt jedoch nicht, wenn das Fahrverbot für alle Fahrzeuge gilt. Dann darfst du in dieser Zeit auch kein Mofa fahren.
Weitere Informationen zu den Themen Führerschein, Verkehrssicherheit und Kfz-Versicherung findest du hier:
- Versicherung für Fahranfänger:innen
- Sehtest für den Führerschein
- Erste Hilfe Kurs Führerschein
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