Vandalismus am Auto – Zahlt die Teilkasko oder die Vollkasko?
Immer wieder gibt es Menschen, die aus purer Langeweile oder einer Laune heraus Hauswände bemalen, Gegenstände zerstören oder Autos zerkratzen. Der Begriff des Vandalismus leitet sich ab von den Vandalen, einem germanischen Volk, das in der Spätantike Rom plünderte. Doch welche Versicherung haftet eigentlich bei Vandalismus – die Teilkasko- oder doch die Vollkaskoversicherung? Wir von Freeyou klären dich über diese spezifische Form der Sachbeschädigung auf.
Die Leistungen der Teilkaskoversicherung: Was ist mit Vandalismus?
Die mutwillige Beschädigung fremder Güter ist vor allem in Großstädten keine Seltenheit. Neben staatlichem Eigentum trifft es oft auch Privatpersonen – sprich: Autofahrer:innen. Schnell mit dem Schlüssel den Lack zerkratzt, den Spiegel abgebrochen oder die Reifen zerstochen – schon hast du ein Problem. Nun fragst du dich vielleicht, ob hier dein bestehender Versicherungsschutz greift. Und wenn ja: Welche Kfz-Versicherung ist in diesem Fall zuständig?
Vandalismusschäden in der Teilkaskoversicherung
Vorweg noch einmal kurz zu den Optionen, die du in puncto Versicherung deines Wagens hast. Für jedes Kraftfahrzeug muss hierzulande eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Diese übernimmt alle Schäden an fremden Autos, die du verursacht hast. Kommt es hingegen zu einem Wildunfall oder einem Sturmschaden an deinem Auto, musst du selbst für den Schaden aufkommen.
Die Kfz-Teilkaskoversicherung zahlt nicht nur in den oben erwähnten Schadenfällen, sondern auch im Falle eines Autodiebstahls oder Elementarschadens. Hierunter fallen beispielsweise Unwetter- oder Hagelschäden. Aber auch bei einem Glasschaden an deinem Fahrzeug bist du mit dieser Versicherung gut abgesichert. Die Teilkaskoversicherung übernimmt Vandalismusschäden also nur, wenn es sich um eingeschlagene Scheiben handelt. Du möchtest auch Kratzer, Dellen oder Reifenschäden absichern? Dann solltest du stattdessen eine Kfz-Vollkaskoversicherung abschließen.
Vollkasko statt Teilkasko: Vandalismus in der Vollkaskoversicherung
Für Vandalismus am Auto reicht eine Teilkaskoversicherung also nicht aus. Anders verhält es sich, wenn du eine Kfz-Vollkaskoversicherung abgeschlossen hast. Denn diese übernimmt nicht nur Schäden an deinem eigenen Wagen, für die du verantwortlich bist, sondern greift auch, wenn dein Auto infolge von Vandalismus beschädigt wurde.
Die einzige Bedingung: Du musst das Fremdverschulden nachweisen. Denn leider sind Betrugsversuche in der Kfz-Versicherung keine Seltenheit. Zu den gängigen Methoden zählen unter anderem absichtlich zerstochene Reifen oder eingedellte Kotflügel. Daher erstattet die Vollkaskoversicherung dir in der Regel nicht den Neuwert, sondern oft auch nur den Zeitwert des zerstörten Bauteils. Zudem gibt es auch in der Kfz-Vollkaskoversicherung eine Selbstbeteiligung von rund 150 bis 300 Euro.
Hinweis: Du hast das alte Auto deines Großvaters oder deiner Großmutter übernommen oder dir als ersten eigenen Wagen einen Gebrauchten mit hoher Kilometerzahl gekauft? Dann empfehlen wir dir eine Teil- statt einer Vollkaskoversicherung. Sogar Neuwagen büßen bereits nach einem Jahr rund ein Viertel ihres ursprünglichen Kaufpreises ein. Je älter also das Baujahr des Fahrzeugs, desto weniger lohnt sich der Abschluss einer Vollkaskoversicherung.
Auto durch Vandalismus beschädigt? So handelst du richtig
Überlege dir bei einer Beschädigung durch Vandalismus, ob du die Leistungen deiner Versicherung auch wirklich in Anspruch nehmen möchtest. Geht es darum, kleinere Lackkratzer zu entfernen oder andere Schäden unter 800 Euro zu reparieren, ist es langfristig oft günstiger, die Kosten selbst zu übernehmen. Denn je länger du unfallfrei fährst, desto höher fällt auch dein Schadenfreiheitsrabatt aus. Lässt du den Schaden stattdessen von der Versicherung begleichen, hat das ebenfalls Auswirkungen auf deine Schadensfreiheitsklasse.
Schaden der Versicherung melden: das richtige Vorgehen
Wie also solltest du dich verhalten, wenn dein Wagen durch Vandalismus beschädigt wurde ? Rufe möglichst umgehend die Polizei und erstatte Anzeige gegen unbekannt. Anschließend solltest du den Unfallschaden deiner Versicherung melden. Zur Fallbearbeitung benötigt diese die folgenden Angaben/ Dokumente:
- deine Versicherungsscheinnummer
- persönliche Kontaktdaten
- Ort und Datum
- Angaben zu den Zeiten, zu denen du deinen Wagen abgestellt und danach zerstört vorgefunden hast
- schriftliche Schadenszusammenfassung
- amtliches Kennzeichen
- optional: aussagekräftige Fotos des Schadens
- schließlich: deine Unterschrift
Das war es schon. Kannst du deinen Wagen nicht mehr fahren, lass ihn möglichst gleich in eine Autowerkstatt bringen. Andernfalls kannst du ihn auch weiterfahren, bis alle Details geklärt sind.
Weitere Informationen zu den Themen Kfz und Versicherung findest du auch in unseren anderen Beiträgen:
- Kaskoversicherung
- Rückstufungstabelle
- Unfallschaden melden – Das braucht die Versicherung
- Totalschaden
- Wirtschaftlicher Totalschaden
- Unfallgutachten
- Bagatellschaden am Auto
- Wegeunfall
- Steinschlag
- Auto springt nicht an – Ursachen & Lösungen
- Autolack richtig pflegen – So gehts!
- Unfallverursacher:in meldet Schaden nicht
- Schadensregulierung beim Kfz
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