Schadenfreiheitsrabatt: Wer unfallfrei fährt, spart bares Geld

Von Erik Lehnert 31 Juli, 2023
6 Minuten
Frau telefoniert

Bei vielen Versicherungen gibt es das Prinzip der Beitragsrückerstattung: Nimmst du die Leistungen der Versicherung ein Jahr lang nicht in Anspruch, kannst du im darauffolgenden Jahr eine Art Rabatt auf den Versicherungsbeitrag erhalten. Du bekommst den Betrag also „rückerstattet“. 

Ähnlich verhält es sich auch mit den Schadenfreiheitsrabatten in der Kfz-Versicherung. Mit einem entscheidenden Unterschied: Die so genannten Schadenfreiheitsklassen begleiten dich in der Regel ein Leben lang – zumindest aber solange, wie ein Auto auf dich versichert ist. 

In diesem Artikel erfährst du, was es mit dem Schadensfreiheitsrabatt in der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Kaskoversicherung auf sich hat. Außerdem zeigen wir dir, worauf du bei gerade beim Abschluss einer Versicherung für Fahranfänger/ Fahranfängerinnen achten musst. 

Was ist der Schadenfreiheitsrabatt?

Sowohl in der Haftpflicht- als auch in der Kfz-Vollkaskoversicherung hängt die Höhe der Versicherungsprämie unter anderem von der Schadensfreiheitsklasse (SF) ab. Die SF gibt Auskunft darüber, wie lange du bereits unfallfrei gefahren bist. Sie ist also eine „Belohnung“ für jedes Jahr, in dem du deinen Versicherungsschutz nicht in Anspruch nehmen musstest: Je höher die Schadensfreiheitsklasse, desto niedriger ist der Versicherungsbeitrag innerhalb der eigenen Versicherung. Als Fahranfänger und frisch versicherte Person zahlst du einen vergleichbar hohen Betrag. Je länger du schadenfrei versichert bist, desto günstiger wird deine Versicherung.

Den Schadenfreiheitsrabatt beziehungsweise die Schadensfreiheitsklassen gibt es nur in der Vollkasko- und der Haftpflichtversicherung. Das liegt daran, dass die Kfz-Teilkaskoversicherung  überwiegend Schadensfälle übernimmt, die du nicht selbst zu verantworten hast. Hierunter fallen beispielsweise Elementarschäden (wie beispielsweise ein Hagelschaden oder ein Sturmschaden an deinem Auto sowie Schäden nach einem Wildunfall. Aber auch im Falle eines Autodiebstahls kannst du den Wiederbeschaffungswert oder Neuwert deines Fahrzeugs von der Kaskoversicherung erstattet bekommen, je nach Alter und Tarif. Die Teilkasko-Leistungen sind dabei in der Vollkaskoversicherung enthalten, allerdings haftet letztere auch für Schäden, die du selbst verursacht hast.

Schadenfreiheitsrabatt: Einstufung bei deiner Kfz-Versicherung

Es bleibt die Frage, wie die Einstufung in die jeweilige Schadenfreiheitsklasse genau funktioniert. Hier gibt es tatsächlich Unterschiede zwischen den einzelnen Versicherungsanbietern. Dennoch gibt es einige allgemeine Kriterien, die hierbei von Bedeutung sind: 

  • Das Alter einer versicherten Person – junge Menschen können schon rein rechnerisch noch keine hohe SF erreicht haben.
  • Die Fahrerfahrung – Fahranfänger und Fahranfängerinnen (im Kfz-Versicherungs-Erstvertrag) starten in den meisten Fällen in der untersten Schadensfreiheitsklasse
firmenwagen

Überblick: Schadenfreiheitsklassen und Rückstufungsstaffeln

Die meisten Versicherungen starten mit der SF 0 für „echte“ Fahranfänger/ Fahranfängerinnen und gehen hoch bis zur SF 25 (oder sogar höher). Wie genau die jeweilige Einstufung erfolgt, ist abhängig vom Versicherer. Das Gleiche gilt auch für die Rückstufung in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse. 

So gibt es beispielsweise Verträge, in denen du nach Erreichen einer hohen SF beim ersten Unfall noch keine Rückstufung befürchten musst. Bei einigen Versicherungen ist es außerdem möglich, eine höhere Versicherungsprämie zu bezahlen, um eine sofortige Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse aufgrund eines Unfalls zu verhindern. Ob sich ein solcher Zusatzbaustein für dich lohnt, ist abhängig von deiner persönlichen Unfallstatistik

Gut zu wissen: Den Schadenfreiheitsrabatt gibt es sowohl in der Vollkasko- als auch in der Haftpflichtversicherung. Für beide Versicherungsarten gelten dabei oft unterschiedliche Staffelungen. Darüber hinaus kann die Einstufung in eine bestimmte Schadensfreiheitsklasse in beiden Versicherungen unterschiedlich ausfallen, beispielsweise dann, wenn du die Leistungen der Haftpflichtversicherung (mehrfach) in Anspruch nehmen musst, die der Vollkaskoversicherung jedoch nicht.

Schadensfreiheitsrabatt für Fahranfänger und Fahranfängerinnen: (K)ein Ding der Unmöglichkeit!

Klassischerweise beginnt jeder Fahranfänger oder jede Fahranfängerin in der Schadenfreiheitsklasse 0. Damit haben junge Menschen, die oft ohnehin ein niedrigeres Einkommen haben, auch hier die höchsten Kosten zu tragen. Aus Versicherungssicht ist dies jedoch nachvollziehbar. Schließlich verursachen die Fahranfänger häufiger Unfälle als erfahrene Fahrer. 

Dennoch gibt es Möglichkeiten, auch als Fahranfänger oder Fahranfängerin mit einem höheren Schadenfreiheitsrabatt zu starten. So ist es teilweise möglich, volljährige Kinder in einer besseren Schadenfreiheitsklasse zu versichern. Voraussetzung hierbei ist, dass der Vater oder die Mutter einen Vertrag beim selben Versicherungsanbieter abgeschlossen haben – und über eine hohe SF verfügen. 

Wer bereits seit drei Jahren eine gültige Fahrerlaubnis hat und erst dann seinen ersten eigenen Versicherungsvertrag abschließt, gilt als „unechter“ Fahranfänger beziehungsweise „unechte“ Fahranfängerin. In diesem Fall stufen dich die meisten Versicherungen nicht in die SF 0 ein, sondern in die SF ½

Kfz-Versicherung: Schadenfreiheitsrabatt übertragen 

Gerade für Fahranfänger und Fahranfängerinnen kann es sich lohnen, einen Schadenfreiheitsrabatt zu übernehmen. Es gibt aber noch weitere Situationen, in denen sich eine einmal erreichte Schadenfreiheitsklasse auf eine andere Person übertragen lässt. Folgende Punkte solltest du beachten, wenn du in der Kfz-Versicherung einen Schadenfreiheitsrabatt übernehmen möchtest:

  • Der Schadenfreiheitsrabatt kann nur auf Verwandte übertragen oder in Firmen eingebracht werden.
  • Du kannst nur einen so hohen Rabatt übernehmen, wie du selbst theoretisch hättest erlangen können. Hast du also seit vier Jahren den Führerschein, kannst du maximal die SF-Klasse 4 übernehmen. Bei Übernahme einer höheren Schadenfreiheitsklasse würde der restliche Schadenfreiheitsrabatt-Jahre verfallen. 
  • Du musst selbst bereits regelmäßig mit dem Fahrzeug gefahren sein.

1. Schadensfreiheitsrabatt übertragen: Firmenwagen und Carsharing

Eine Ausnahme von der obigen Regelung ist die Nutzung von Firmenwagen und von Carsharing-Modellen. In beiden Fällen kann der Schadenfreiheitsrabatt übertragen werden. Wenn du Carsharing gemacht hast und nun ein eigenes Auto fährst, brauchst du lediglich eine Erklärung des Carsharing-Anbieters. Dieser muss bestätigen, wie lange du unfallfrei am Carsharing teilgenommen hast. Im Anschluss kann diese Zeit auf deinen Schadenfreiheitsrabatt angerechnet werden.

Wer hingegen den Schadenfreiheitsrabatt eines Firmenwagens auf ein eigenes Kfz übertragen möchte, hat etwas mehr Arbeit. Bereits zu Beginn der Nutzung des Firmenwagens musst du mit dem Unternehmen und deiner Versicherung vereinbaren, dass du beim Wechsel der Arbeitsstelle oder einem Wegfall des Firmenwagens die erreichte SF mitnehmen kannst. 

2. Schadensfreiheitsrabatt vom Auto auf Motorrad übertragen – geht das?

Das Problem hier ist, dass sich die Staffelung der SF zwischen Auto- und Motorrad-Versicherungen nicht vergleichen lässt. Insofern solltest du, wenn du darüber nachdenkst, hier einen Schadensfreiheitsrabatt zu übernehmen, zunächst immer deine Versicherung kontaktieren. 

3. Schadenfreiheitsrabatt übernehmen bei Scheidung oder im Todesfall

Im Falle einer Scheidung kann die SF nicht einfach übertragen werden. Den Schadenfreiheitsrabatt hatimmer die Person, die auch als Versicherungsnehmer/ Versicherungsnehmerin eingetragen ist. Mit dem Tod eines Fahrzeughalters oder einer Fahrzeughalterin geht neben der Verfügungsgewalt an dem Fahrzeug auch der Versicherungsvertrag auf die Erben über (so lange Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer die gleiche Person ist). Wer einen Schadenfreiheitsrabatt im Todesfall übernehmen möchte, hat dafür bis zu 12 Monate Zeit. Als Nachweis bedarf es allein einer Sterbeurkunde und des eigenen Führerscheins.

4. Versicherung wechseln und Schadensfreiheitsrabatt mitnehmen: Das solltest du beachten

Wenn du die Versicherung wechselst, kannst du auch hier den Schadenfreiheitsrabatt mitnehmen. Um die Schadenfreiheitsklasse zu übertragen, stellen viele Versicherungsanbieter ein Formular zum Download bereit. Beantragst du die Übernahme einer SF, wird diese von der neuen Versicherung abgefragt und schließlich einfach und unkompliziert in deinem neuen Versicherungsvertrag übernommen.

Weitere spannende Informationen rund um deine Kfz-Versicherung findest du auch in unseren anderen Beiträgen: 

Bildnachweise: Headerbild @AdobeStock_600169945, fizkes; Bild 1: @AdobeStock_169958529luckybusiness

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