Wiederbeschaffungswert

Ein Unfall im Straßenverkehr ist immer ärgerlich. Vor allem dann, wenn es sich nicht nur um einen Glasschaden handelt. Auch ohne Totalschaden kommen hohe Kosten auf die Beteiligten zu. Dann ist guter Rat teuer. Oder nicht? Denn der Wiederbeschaffungswert spielt laut Definition bei einem Schadensfall oft einen wichtigen Passus. Doch was bedeutet Wiederbeschaffungswert eigentlich?
Was ist der Wiederbeschaffungswert?
Du wirst sicherlich im Zusammenhang mit der Kfz-Haftpflichtversicherung den Begriff Wiederbeschaffungswert gehört haben. Dieser hilft mitunter bei der Einschätzung, ob sich eine Reparatur lohnt. Manchmal ist ein Auto nämlich derart zerstört, dass Versicherer eher von wirtschaftlichem Totalschaden reden. Die Summe der Reparatur würde den Autowert übersteigen. Eine Instandsetzung wäre in diesem Zusammenhang folglich nicht wirtschaftlich.
Doch nicht nur bei Verkehrsunfällen greift der Wiederbeschaffungswert. Auch bei Diebstahl oder mutwilliger Zerstörung ist der Wiederbeschaffungswert interessant. Um ihn berechnen zu können, benötigen Versicherer verschiedene Daten. Darunter fallen Automarke, Modell, Baujahr, Kilometerleistung und natürlich auch Zustand des Fahrzeugs. In diesem Rahmen sollten Fahrzeughalter oder Fahrzeugeigentümer stets korrekte Angaben hinterlegen.
Für wen ist er wichtig?
Der Wert ist für jede Versicherungsgesellschaft von eminenter Bedeutung. Er kommt vor allem dann zum Tragen, wenn ein Schadensfall zu regulieren ist. Folglich sorgt der Wiederbeschaffungswert des Autos dafür, dass du eine vorteilhafte Entschädigung erhältst. Mit den Wiederbeschaffungskosten ist es dir somit möglich, dir ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zuzulegen.
Tipp: Natürlich kannst du dir gegen Aufpreis auch ein anderes oder gar neues Fahrzeug beschaffen. Hierzu kannst du dir den Wiederbeschaffungswert auszahlen lassen und anschließend in ein Auto deiner Wahl investieren.
Allerdings ist es oftmals schwierig, den Wiederbeschaffungswert berechnen zu lassen. Vor allem bei Gebrauchtwagen oder Fahrzeugen mit seltenen Ausstattungsmerkmalen gibt es nur wenige Vergleichsoptionen. In diesen Fällen solltest du einen Gutachter zu Rate ziehen. Dieser muss dann häufig recherchieren, was wiederum mit Kosten verbunden ist.
Hinweis: Bist du mit der Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts nicht zufrieden, kannst du einen weiteren Fachmann hinzuziehen.
Die Berechnung des Wiederbeschaffungswertes für einen Neuwagen fällt zumeist einfacher aus. Hier stehen den Versicherern die Listenpreise der Autounternehmen zur Verfügung. Allerdings kannst du nur von Schadensersatz in vollem Umfang ausgehen, wenn dein Fahrzeug nicht älter als ein Jahr ist. In diesem Rahmen spielt sogar die Laufleistung keine relevante Rolle. Ist das Fahrzeug jedoch älter, sinkt auch der Verkehrswert enorm.
So lässt sich der Wiederbeschaffungswert ermitteln
Es ist immer vorteilhaft, den Wiederbeschaffungswert berechnen zu lassen. Dazu beauftragt der Versicherer einen versierten Kfz-Sachverständigen. Mit der Anfertigung eines Schadensgutachtens können alle Parteien den Wiederbeschaffungswert einsehen. Doch was macht der Gutachter genau?
Der Gutachter überprüft das Fahrzeug auf Herz und Nieren. Er kontrolliert technische Daten, Ausstattungsmerkmale, Kilometerstand und weitere wichtige Passagen. Es ist daher immer sinnreich, passende Nachweise direkt zur Hand zu haben. Gleichzeitig dokumentiert der Gutachter den Zustand deines Fahrzeuges. Dabei fertigt er auch verschiedene Fotografien an, die die Authentizität des Gutachtens unterstreichen und als Beweis dienen. Anschließend geht der Gutachter mit dir alle Reparaturschritte durch, die nötig sind. Dabei schätzt er die Kosten ein und beurteilt den Schaden. Ist eine Reparatur sinnvoll oder ist dies gar nicht mehr möglich?
Dabei nutzt der Gutachter diese Wiederbeschaffungswert Formel:
- Wiederbeschaffungswert – Restwert – Selbstbeteiligung = Summe
Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert, so geht der Gutachter von einem Totalschaden aus. Eine Reparatur rentiert sich schlichtweg nicht mehr.
Neupreis, Zeitwert, Restwert? Das sind die Unterschiede
Du wirst im Rahmen der Wiederbeschaffungswertermittlung verschiedene Begriffe hören. Doch was haben diese Bezeichnungen zu bedeuten?
- Restwert: Dieser Wert bezeichnet die Summe, die du für den Wagen vom Händler noch bekommst. Dabei ist es ganz gleich, ob der Schaden grob fahrlässig zustande kam oder ein selbstverschuldeter Unfall Der Versicherer muss zumeist weniger zahlen. Achte daher immer auf den Marktwert.
- Zeitwert: Dieser ist beim Privatverkauf relevant. Zumeist ist ein Mittelwert zwischen Einkaufwert und Verkaufswert sinnvoll. Hier ist auf regionale Verkaufspreise und Händlerangebote einzugehen.
- Neupreis: Dieser Preis bezeichnet den Wert eines Neuwagens gleicher Bauart und Ausstattung. Um den Neupreis zu erzielen, müssen alle in der Kfz-Teilkaskoversicherung oder Kfz-Vollkaskoversicherung enthaltenen Bedingungen erfüllt sein.
Bedenke: Im Gebrauchtwagenbereich erfolgt indes eine Differenzbesteuerung von ungefähr 75 Prozent. Damit möchte der Staat verhindern, dass Händler die Umsatzsteuer nochmals auf Fahrzeuge bezahlen. Ist der Wiederbeschaffungswert differenzbesteuert, muss der Gutachter gesonderte Rechnungen vornehmen. Hier gilt es den Mehrwertsteueranteil richtig zu ermitteln. Deshalb kommt oft ein Richtwert von 2,4 Prozent zu den Steuern hinzu.
Wiederbeschaffungswert: Welche Versicherung zahlt?
Eine gute Versicherung beschafft jedoch nicht nur einen Gutachter, sondern setzt sich für dich ein. Wir helfen dir gern bei der Beurteilung deines Fahrzeuges weiter und setzen gänzlich andere Parameter an. So spielt bei uns nicht nur das Alter deines Autos eine Rolle. Wir sorgen dafür, dass auch die Ausstattung stimmt. So erhältst du ein gleichwertiges Fahrzeug oder den passenden Wiederbeschaffungswert und bleibst allzeit zufrieden.
In diesen Fällen hilft der Wiederbeschaffungswert
Das sieht mies aus! Bei vielen Unfällen wirkt der Schaden wie ein Totalschaden. Aber der Schein trügt. Ein hinzugezogener Gutachter schaut sich den Schaden genau an. Anschließend ermittelt er, wie hoch die Reparaturkosten ausfallen könnten. Dabei ist es unerheblich, ob du selbst Unfallgegner bist oder ein Wildunfall Schuld am Dilemma hat. Verlasse dich auf unsere Expertise und den nötigen Versicherungsschutz. Denn mit etwas Aufwand lassen sich zahlreiche Schäden in einer Partnerwerkstatt direkt wieder beheben.
Du hast weitere Fragen zum Wiederbeschaffungswert? Dann wende dich gern an uns. Wir informieren dich zusätzlich zu Themen wie
- Vollkaskoversicherung
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Schadenfreiheitsklassen
- Auslandsschadenschutz
- Fahrerschutzversicherung
- Berechtige Fahrer
- Abweichende Halterschaft
- Deckungssumme
- Fahrgestellnummer / Fahrzeugidentifikationsnummer
- GAP-Deckung
- Selbstbeteiligung