Unfallschaden melden – Das braucht die Versicherung

Von Linda 18 August, 2023
4 minutes
unfallschaden melden

Beim Einparken in eine enge Parklücke, beim Nachrücken im Stau oder im fließenden Straßenverkehr: Im Alltag ist ein Unfall schnell geschehen. Dabei kann es häufig zu kleinen oder auch größeren Schäden am Fahrzeug kommen.

Damit die zuständige Kfz-Versicherung den Unfallschaden schnellstmöglich regulieren kann, ist es wichtig, den Unfall zeitnah der eigenen beziehungsweise der gegnerischen Versicherung zu melden. In diesem Artikel erfährst du, wie eine solche Schadensregulierung abläuft und welche Dokumente und Informationen deine Versicherung hierbei unbedingt benötigt. Außerdem zeigen wir dir, wie du dich im Falle eines Autounfalls richtig verhältst.

Schadensregulierung: Unfall der Versicherung melden?

Egal wie groß der Schaden ist, der bei einem Unfall entstanden ist, du solltest ihn der Versicherung melden, auch bei selbstverschuldeten Unfällen. Für die Meldung des Schadens bei der Versicherung gilt jedoch eine Frist, die du einhalten musst. Diese liegt meist bei einer Woche. Um auf der sicheren Seite zu sein, solltest du dich jedoch besser noch einmal bei deiner Versicherung erkundigen oder in deinen Vertrag schauen, denn die Frist kann von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich ausfallen.

Bei Bagatellschäden bis zu 700 Euro zahlt die Versicherung meist sofort, doch es kann sein, dass du dadurch in den Schadenfreiheitsklassen hochgestuft wirst und anschließend mehr an Versicherungskosten zahlen musst.

Welche Versicherung du verständigen musst, hängt vom Unfallverursacherenden ab: Bei Eigenverschulden kontaktierst du logischerweise deine eigene Versicherung. Wenn du nicht Schuld bist, wiederum die gegnerische Versicherung.

1. Unfallschaden der eigenen Kfz-Versicherung melden

In der Regel kannst du den Unfall innerhalb der Frist telefonisch oder schriftlich melden. Bei manchen Versicherungen ist aber auch eine Online-Meldung möglich. Alle Angaben, die du deiner Versicherung machst, müssen wahrheitsgemäß sein und sollten den Unfallhergang und den Schaden so genau wie möglich darstellen. Du bist sogar durch eine Mitwirkungs- und Mitteilungspflicht vertraglich und gesetzlich dazu verpflichtet, diese Angaben zu machen.

Wenn du eine Teilschuld an einem Unfall hast, solltest du den Schaden ebenfalls deiner eigenen Versicherung melden. Diese klärt dann gemeinsam mit der gegnerischen Versicherung auf Basis der Angaben des Unfallhergangs, wie hoch der Schuldanteil ausfällt. Bei ungeklärter Schuldfrage gehen die Versicherung meist von einer jeweils 50-prozentigen Schuld aus. Ein:e Kfz-Sachverständige:r können außerdem ein Unfallgutachten erstellen.

Achtung: Wenn du es versäumst, den Schaden der Versicherung zu melden, oder die Frist abgelaufen ist, kann diese sich gänzlich weigern, den Schaden zu übernehmen. Gegebenenfalls übernimmt sie dann auch nur einen Teil der Kosten.

2. Unfallmeldung an die gegnerische Versicherung

Wenn du keinerlei Schuld am Unfall trägst, solltest du den Schaden der gegnerischen Versicherung melden. Die Frist dafür beträgt in der Regel zwei Wochen. Bei deiner Meldung solltest du auflisten, welche Schäden entstanden sind. Im Zuge dessen kannst du auch eine Schadensersatzsumme nennen. Eine solche Auflistung ist kein Muss, denn auch ohne diese Angaben kannst du der gegnerischen Versicherung den Schaden melden. Dennoch kann sie später hilfreich sein.

Die gegnerische Versicherung kommt für den Schaden an deinem Fahrzeug auf, sofern die Schuld nicht bei dir liegt. Gleiches gilt umgekehrt. Wenn die Schuld bei dir liegt, übernimmt deine Kfz-Haftpflichtversicherung die von dir verursachten Schäden am gegnerischen Auto.

Tipp: Um im Zweifelsfall auch gegen selbstverschuldete Schäden an deinem Auto abgesichert zu sein, kann es sich lohnen, im Vorfeld eine Kfz-Vollkaskoversicherung abzuschließen.

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Schaden melden bei einem Unfall im Ausland

Bevor du mit dem Auto ins Ausland in den Urlaub fährst, solltest du dir auch Gedanken über einen möglichen Unfall machen. Aus Erfahrung wissen wir, dass das Unfallrisiko im Ausland höher ist, als in Deutschland, da du möglicherweise nicht mit der dortigen Fahrweise vertraut bist oder die dortigen Verkehrsregeln nicht kennst.

Bevor du also ins Ausland fährst, solltest du dir die Unterlagen deiner Versicherung genau anschauen und dich erkundigen, in welchen Ländern dein Kfz-Versicherungsschutz gilt. Normalerweise greift deine reguläre Haftpflichtversicherung auch bei Schäden im EU-Ausland.

Tipp: Alles Wissenswerte zum Geltungsbereich deiner Kfz-Versicherung findest du hier. Darüber hinaus solltest du, um bei einem Unfall im Ausland wirklich abgesichert zu sein, folgende Dokumente stets mit dir führen.

Die grüne Versicherungskarte

Obwohl es seit dem 01. Juni 2020 für Autofahrer aus Deutschland in den meisten Ländern nicht mehr Pflicht ist, diese Karte mitzuführen, empfehlen dir, sie trotzdem dabei zu haben. Du kannst die grüne Versicherungskarte, auch Internationale Versicherungskarte (IVK)  genannt, kostenlos bei deiner Versicherung anfordern oder sie auf einfachem weißen Papier ausdrucken. Sie enthält alle wichtigen Informationen zu deiner Kfz-Versicherung. Dadurch kannst du bei einem Unfall im Ausland alle Formalitäten schneller und einfacher abwickeln. Erkundige dich vor einer Reise, ob die Karte in deinem Urlaubsland erforderlich ist. Besonders in vielen südeuropäischen Ländern ist die grüne Versicherungskarte noch immer Pflicht.

Der europäische Unfallbericht

Der europäische Unfallbericht ist das Standard-Dokument für Versicherungen und Behörden, um Verkehrsunfälle zu klären und die Schadenregulierung reibungslos abzuwickeln. Jeder kann dort in seiner Sprache eintragen, was passiert ist, den Rest regelt die Versicherung. Daher solltest du den europäischen Unfallbericht in deiner Sprache und in der Sprache deines Urlaubslandes mitführen.

Schutzbrief

Der Kfz-Schutzbrief ist eine freiwillige Ergänzung zu deiner bestehenden Versicherung. Manchmal ist er in der Versicherung enthalten. Wenn nicht, solltest du ihn dir unbedingt dazu holen. Er garantiert dir Pannenhilfe und einen Abschleppdienst im Notfall, sowohl im In- als auch im Ausland.

Ist dein Fahrzeug nach einem Unfall oder bei einer Panne nicht mehr fahrtüchtig, übernimmt die Versicherung die Kosten für einen Mietwagen. Darüber hinaus kannst du einen Krankenrücktransport erhalten und eine von der Versicherung eingerichtete Notrufzentrale steht dir bei allem unterstützend zur Seite.

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Exkurs: Autounfall – Was solltest du tun?

Bist du in einen Unfall verwickelt, gilt es einiges zu beachten. Dabei spielt es zunächst keine Rolle, ob es sich um einen fremd- oder einen selbstverschuldeten Unfall handelt. Die wichtigste Regel lautet: Ruhe bewahren. Anschließend gehst du wie folgt vor.

Absichern der Unfallstelle

  • Die erste Maßnahme sollte sein, dass du die Unfallstelle gut absicherst, um andere Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen auf den Unfall aufmerksam zu machen. Auf diese Weise lassen sich Folgeunfälle verhindern. Zeitgleich solltest du an deinem eigenen Fahrzeug die Warnblinkanlage einschalten. Zieh dir dann unbedingt eine Warnweste an , damit du und dein Fahrzeug für den laufenden Verkehr gut sichtbar seid.
  • Als nächstes musst du unbedingt ein Warndreieck aufstellen, damit entgegenkommende Autos schon frühzeitig abbremsen können. Innerhalb der Ortschaft reicht es, wenn du das Warndreieck 50 Meter von der Unfallstelle entfernt aufstellst. Außerhalb der Ortschaft gelten 100 Meter Abstand vom Unfallort als angebracht. Auf der Autobahn solltest du das Warndreieck mindestens 200 Meter weit weg stellen.
  • Sollte es sich nur um geringfügige Schäden handeln, empfehlen wir dir, das Fahrzeug aus der Gefahrenzone zu bewegen. Begib dich danach hinter die Leitplanke, um dich selber auch außer Gefahr zu bringen. Wenn die Schäden größer sind, ist es besser, du belässt alles, wie es ist: Verändere nichts, bis die Polizei den Unfall aufgenommen und dokumentiert hat. So stellst du sicher, dass du keine wichtigen Unfallspuren entfernst.

Rettungsdienst wählen und Erste-Hilfe leisten

Sind Personen bei dem Unfall zu Schaden gekommen, solltest du sofort die Notrufnummer, die 112, wählen. Diese ist auf vom Handy aus sowie an den Notrufsäulen der Autobahn kostenlos erreichbar. Nachdem du die Rettungskräfte verständigt hast, solltest du bei verletzten Personen unverzüglich Erste Hilfe leisten. Wir empfehlen dir daher, deinen Erste-Hilfe-Kurs regelmäßig aufzufrischen, um auf solche Situationen gut vorbereitet zu sein.

Es gibt fünf wichtige W-Fragen beziehungsweise Handlungsanweisungen, die du den Rettungskräften am Telefon beantworten solltest, damit man dir bestmöglich helfen kann:

  1. Was ist passiert?
  2. Wo ist der Unfall geschehen?
  3. Wie viele Personen sind involviert?
  4. Welche Verletzungen gibt es?
  5. Warte, ob es Rückfragen oder Unklarheiten gibt.

Polizei informieren

Auch wenn es nur zu einer Sachbeschädigung gekommen ist und es keine verletzen Personen gibt, solltest du die Polizei verständigen. Wähle hierfür die 110. Die Polizei kann den entstandenen Schaden an den Fahrzeugen dokumentieren. So hast du hinterher einen handfesten Beweis. Vor allem, wenn…

  • …die Schuldfrage nicht geklärt ist,
  • …sich dein:e Unfallgegner:in aggressiv verhält oder gar handgreiflich wird,
  • …der andere Fahrerende seine oder ihre Mitschuld abstreitet
  • …du befürchtest, dass eine Person Alkohol oder Drogen konsumiert hat,
  • …es sich um ein Fahrzeug aus dem Ausland handelt,

ist es wichtig, die Polizei rechtzeitig zu informieren.

Dokumentation des Unfalls

Um Rückfragen der Versicherung zu vermeiden, solltest du den Unfall so genau wie möglich dokumentieren. So kannst du deine Aussagen im Nachhinein besser belegen.

Du solltest unbedingt Fotos vom Unfallort machen. Im besten Fall helfen sie nicht nur, den Schaden festzuhalten, sondern auch den Unfallhergang noch einmal zu rekonstruieren.

Dein:e Unfallgegner:in ist nicht dazu verpflichtet, dir ihre Fotos für deine Dokumentation zu überlassen. Mache also auf jeden Fall eigene Fotos.

Zu einer guten Dokumentation gehören Fotos von

  • den beteiligten Fahrzeugen
  • den entstandenen Schäden
  • der Unfallstelle (in verschiedenen Perspektiven und, wenn möglich, aus verschiedenen Entfernungen)
  • sämtlichen Spuren des Unfallhergangs, also beispielsweise Reifen- und Kratzspuren.

Um auf Nummer sicher zu gehen, empfehlen wir dir, auch die Fahrzeugpapiere des/der anderen Fahrzeughalter:in abzufotografieren.

Anfertigen des Unfallberichts

Generell gilt, dass Unfallbeteiligte gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Kontaktdaten auszutauschen. Andernfalls begehst du Fahrerflucht! Denke also daran, deine Kontaktdaten zu hinterlassen und mögliche Rückfragen vor Ort zu klären. Sollte sich der Unfallgegner oder die Unfallgegnerin dennoch vorzeitig und unerlaubt von der Unfallstelle entfernt haben, kannst du den Fahrzeughalter oder die Fahrzeughalterin sowie deren Kfz-Haftpflichtversicherung anhand des Kennzeichens ermitteln lassen. Kontaktiere hierfür den Zentralruf der Autoversicherer. Hierfür steht dir eine kostenfreie Hotline, die 0800 25 026 00, zur Verfügung.

Zu den Informationen, die du unbedingt mit dem Unfallgegner oder der Unfallgegnerin austauschen solltest, gehören das Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeugs, die Anschrift und die Personalien des anderen Fahrers oder der anderen Fahrerin. Auch den Ort und die ungefähre Zeit des Unfalls sowie die Art der Beteiligung am Unfallgeschehen solltest du dir notieren. Wenn Zeug:innen anwesend sind, solltest du dir unbedingt auch deren Anschrift und Personalien aufschreiben. Alle diese Daten sind wichtig, um einen möglichst detaillierten Unfallbericht zu erstellen. Dieser hilft, später den Unfall rekonstruieren zu können. Er bietet somit eine gute Grundlage für die spätere Schadenregulierung beim Kfz.

Auch wenn der oder die Unfallgegner:in bereits einen Unfallbericht ausgefüllt hat, solltest du unbedingt auch einen eigenen Bericht anfertigen:

In deinem Unfallbericht solltest du unbedingt die Personalien und Anschrift aller beteiligten Personen festhalten, auch deine eigenen Angaben. Dazu kommen alle Angaben zum Unfall, also Ort, Datum und Zeit und die Angaben zu den Fahrzeugen. Danach schreibst du den Unfallhergang nieder und notierst, welche sichtbaren Schäden dabei entstanden sind. Eine Skizze der Unfallstelle gehört ebenfalls dazu. Darauf solltest du die Position der Fahrzeuge genau markieren. Halte außerdem fest, wo mögliche Augenzeug:innen sich befunden haben, die Fahrtrichtung sowie mögliche Hindernisse. Alles sollte gut erkennbar sein.

Selbst wenn du nur einen einfachen Zettel zur Hand hast, kannst du darauf schnell den Schadensbericht niederschreiben. Wichtig ist, dass alle Unfallbeteiligten ihn am Ende unterschreiben, um die Richtigkeit der Angaben zu bestätigen.

Bildnachweise:
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