Eigenverschulden

Von Linda 13 Juni, 2023
4 minutes
eigenverschulden

Ein Unfall ist immer ein Schock. Wenn glücklicherweise niemand verletzt ist, sind dennoch die Schäden am Auto zu beheben. Wenn es dann um die Kosten geht, muss die Frage nach dem Schuldanteil geklärt werden. Worauf dabei zu achten ist, erfährst du hier.

Welche Versicherung zahlt bei Eigenverschulden?

Vollkasko-, Teilkasko– oder Haftpflichtversicherung? Zahlt die Versicherung bei Eigenverschulden? Im Folgenden die Antwort auf diese Fragen.

Was zahlt die Vollkasko bei Eigenverschulden?

Ist der Unfall selbstverschuldet, zahlt die Kfz-Vollkaskoversicherung die Schäden an deinem Auto dennoch. Die Vollkasko zahlt auch bei Parkschaden mit Eigenverschulden. Zu beachten ist die individuelle Selbstbeteiligung bei dieser Kaskoversicherung, die du dennoch tragen musst. Außerdem führt ein Schaden zur Rückstufung, so dass deine Beiträge im Folgejahr steigen. Falls du den Unfall aber grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hast, zahlt deine Kfz-Versicherung nicht!

Was zahlt die Teilkasko bei Eigenverschulden?

Bei dieser Versicherung ist ein Unfall mit Eigenverschulden nicht komplett abgesichert. Es wird nur ein Schadenfall am Auto des Unfallopfers gezahlt und nicht an deinem Fahrzeug. Eine Ausnahme ist der Wildunfall, bei dem die Kfz-Teilkaskoversicherung deine Kosten zahlt.

Zahlt die Haftpflicht bei Selbstverschulden?

Für die Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es Versicherungspflicht. Sie zahlt allerdings nur für Schäden des Unfallopfers und nicht deine.

Eigenverschulden kann nicht nur zu unmittelbaren Reparaturkosten führen, sondern auch langfristige finanzielle Konsequenzen mit sich bringen. Ob es aufgrund dessen zu Beitragserhöhungen in deiner Autoversicherung kommt, kannst du bei uns herausfinden:

Unfall durch Eigenverschulden in der Probezeit – was nun?

In diesem Fall ist es entscheidend, ob der Unfall als A-Verstoß oder B-Verstoß anzusehen ist. Dementsprechend kann es zu einem Bußgeld oder zur Verlängerung der Probezeit kommen. Handelt es sich um einen Unfall mit Personenschaden sind die Strafen härter. Neben dem Führerscheinverlust drohen dann auch eine Strafanzeige oder eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU).

Tipp: So gehst du bei einem Unfall durch Eigenverschulden vor

Bei einem Unfall ist folgendes zu beachten:

  • Absichern der Unfallstelle
  • Erste Hilfe
  • Notruf tätigen
  • Unfallbericht erstellen
  • Versicherung kontaktieren

Auf keinen Fall solltest du schon am Unfallort deine Schuld vorschnell eingestehen.

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Bildnachweis: Headerbild: ©AdobeStock_265137123_qunica.com

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