Teilschuld

Von Linda 27 Juni, 2023
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Jeden Tag geschehen in Deutschland zahlreiche Autounfälle, bei denen mehrere Akteure oder Akteurinnen beteiligt sind. In solchen Fällen rückt schnell die Frage nach der Schuld in den Mittelpunkt. Dabei ist die Schuldfrage maßgeblich für die Art der Schadensregulierung verantwortlich.

Gerade wenn es mehrere Unfallbeteiligte gibt, die eine Teilschuld tragen, kann es durchaus etwas komplizierter werden. Dann gilt es zu klären, welche Versicherung für den Schaden des Unfalls aufkommt. Darüber hinaus ist es bei einer Teilschuld wichtig, verschiedene Aspekte bei der Bearbeitung des Schadenfalls zu berücksichtigen.

Damit du weißt, worauf es bei einem Unfall mit Teilschuld ankommt, haben wir die wichtigsten Informationen zusammengefasst.

Was versteht man unter Teilschuld?

Von einer Teilschuld spricht man, wenn man die geschuldete Leistung teilen kann und sie mehreren Schuldnern zukommt. Die Gesamtschuld muss also von mehreren Personen getragen werden. Die gesetzliche Grundlage dazu findest du unter Paragraf 420 im Bürgerlichen Gesetzbuch.

Bei einer Teilschuld im Straßenverkehr kann die Autoversicherung einspringen, um die Kosten für Schäden am eigenen Fahrzeug zu übernehmen. Je nach Versicherungsbedingungen kann die Teilschuld zu einer anteiligen Deckung der Reparaturkosten führen. Informiere dich hier:

Wann spricht man von Teilschuld nach einem Kfz-Unfall?

Prinzipiell muss man im Schadensrecht zwischen zwei Erscheinungsformen differenzieren. Zum einen kann dies nach dem Grund und nach der Schadenshöhe geschehen. Die Schadenshöhe beschreibt dabei die Kosten, die im Zusammenhang mit dem Unfall entstanden sind. Die Haftung, die sich nach dem Unfallgrund richtet, beschäftigt sich primär mit der Tragweite des Verschuldens.

Gerade bei Unfällen mit mehreren Beteiligten ist zu klären, ob eine Person wirklich zu hundert Prozent allein die Schuld trägt. Diese Frage ist für die Versicherung von zentraler Bedeutung, da zu klären gilt, wer für die Zahlung des Schadens aufkommt.

Wichtig: Unterschreibe am Unfallort kein Schuldanerkenntnis, sondern lass die Schuldfrage vom Versicherer oder dem Gericht klären. Sachverständige und die Versicherung können die Situation und den entstandenen Schaden professionell einschätzen.

In diesen Fällen kannst du die Teilschuld tragen

Um das Prinzip der Teilschuld zu verdeutlichen, haben wir dir zwei Beispielsituationen beschrieben. In diesen tragen mehrere Verkehrsteilnehmende die Schuld am Unfall.

  • Ein in zweiter Reihe geparktes Fahrzeug verengt die Fahrbahn enorm. Du möchtest nun an diesem Auto vorbeifahren. Weil aber so wenig Platz ist, musst du ganz nah am parkenden Auto vorbei und brichst dabei den Seitenspiegel ab.
  • Es kommt zu einem Auffahrunfall. Dann ist zu klären, ob die auffahrende Person den Unfall wirklich aus vollem eigenem Verschulden verursacht hat. Es könnte auch sein, dass der Vorausfahrende durch eine unbedachte plötzliche Bremsung Mitschuld am Unfall trägt.
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Wer zahlt bei Teilschuld?

Besonders wenn es bei einem Verkehrsunfall um die Schadensbegleichung durch die Versicherung geht: Hier ist eine fachkundige Begutachtung und objektive Einschätzung der Situation essenziell.

Um den zu bezahlenden Betrag zu ermitteln, müssen die Quoten der Teilschuld vergeben werden. Diese Aufgabe kommt erstmal den Versicherungen zu – bei Streitigkeiten, wo keine Einigung erzielt wurde, dem zuständigen Gericht. Für das Urteil betrachten die Zuständigen alle Umstände, die im Zusammenhang mit dem Unfall stehen.

Sind die Quoten verteilt, kommt deine Kfz-Haftpflichtversicherung für den Teil des Schadens am Fahrzeug des Unfallgegners auf. Die Schäden an deinem Auto begleicht zum Teil die Versicherung des Mitschuldigen. Die Quoten können verschieden verteilt sein, so ist eine Teilschuld von 50% möglich, aber auch von 70% und 30% oder 60% und 40%.

Welche Versicherung zahlt, wenn beide Schuld haben?

In den meisten Fällen begleicht die Haftpflichtversicherung die Kosten der Schäden des Unfallgegners. Trägst du zum Beispiel eine Schuld zu 25%, bezahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners 75% deines Unfallschadens. Wenn du keine Kfz-Vollkaskoversicherung oder Kfz-Teilkasko hast, musst du die restlichen Kosten selbst tragen.

Deine eigene Haftpflichtversicherung übernimmt in diesem Fall nur 25% der Kosten beim Unfallgegner.

Deswegen solltest du direkt nach einem Unfall die Versicherung des Unfallgegners in den Unfallbericht aufnehmen. Um das zu tun, reicht schon ein Blick auf das Autokennzeichen. Mit dessen Hilfe kannst du die zuständige Versicherung über den Zentralruf der Autoversicherer erfragen.

Um die Schuld festzustellen, braucht es ein Sachgutachten

Sobald mehrere Personen an einem Unfall beteiligt sind, ist nicht sofort sicher, wer die Schuld trägt. Deswegen solltest du immer direkt am Ort des Unfalls die Polizei verständigen. Bei kleinen Sachschäden ist dies jedoch nicht nötig.

  • Selbst wenn du dir sicher bist, dass du den Unfall verschuldet hast: Für die Versicherung klärt sich die Schuldfrage dadurch nicht immer.
  • Ein Gutachter oder eine Gutachterin kann den Unfallhergang hingegen gut rekonstruieren. Auch die Befragung von Dritten kann dabei helfen. In manchen Fällen wirst du auch gebeten, eine Skizze des Unfalls zu erstellen. Das kannst du am besten direkt am Unfallort vornehmen.
  • Der Unfallbericht und das Sachgutachten helfen dem Versicherer oder dem Gericht, den Schuldanteil festzustellen und somit auch eine Quote zur Schadensregulierung zu vergeben.

Tipp: So vermeidest du den Streit um die Teilschuld

Um lange und anstrengende Streitigkeiten um die Schuldzuweisung nach einem Unfall zu vermeiden, solltest du unbedingt die Polizei rufen. Am besten, solange sich alle Beteiligten am Unfallort befinden. Auf diese Weise lassen sich alle nötigen Beweise vor Ort sichern sowie Zeugen befragen. Die Klärung der Schuldfrage wird so vereinfacht.

Zudem sollten alle Beteiligten ihre Sicht auf den Unfallhergang mit Hilfe eines Unfallberichts darlegen. Die Beschreibungen wirken sich auf die Bestimmung der Haftungsquote aus. Außerdem ist es immer möglich, ein Gutachten zu beantragen, das den Unfallhergang rekonstruiert.

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