Die Internationale Versicherungskarte (IVK)

Von Linda 11 August, 2023
4 minutes
internationale versicherungskarte

Du möchtest mit deinem Auto quer durch Europa fahren? Dann solltest du unbedingt deine Versicherung um die Ausstellung einer Grünen Versicherungskarte bitten. Wirst du in einen Unfall im Ausland verwickelt, profitierst du mit der Karte von einer schnellen Schadensabwicklung. In manchen Ländern bist du sogar dazu verpflichtet, sie mitzuführen. Was dahinter steckt und weshalb die Grüne Versicherungskarte inzwischen weiß ist, erfährst du im Folgenden.

Die Grüne Karte: Was ist die internationale Versicherungskarte (IVK)?

Seit 1965 gibt es die Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr (IVK). Ihr Zweck besteht darin, die Haftungsregelungen in den verschiedenen Ländern zu vereinheitlichen. In den beteiligten Ländern greift im Schadenfall die Kfz-Haftpflichtversicherung, der Abschluss eines zusätzlichen Versicherungsschutzes ist dann oft nicht nötig. Die Karte wurde bis Ende 2020 auf grünem Papier gedruckt und ist daher auch als „Grüne Versicherungskarte“ bekannt. Diesen Namen trägt sie noch immer. Damit du sie dir selbst ausdrucken kannst, ist der Hintergrund inzwischen allerdings weiß.

Die Internationale Versicherungskarte: Nachweis über deine Kfz-Versicherung

Bist du im Ausland in einen Autounfall verwickelt und zeigst deine IVK vor, geht vieles wesentlich schneller. Die Karte enthält auf Deutsch, Englisch und Französisch folgende Angaben:

  • Kontaktdaten der Kfz-Versicherung
  • Kontaktdaten des Versicherungsnehmers/der Versicherungsnehmerin
  • Versicherungsnummer
  • Fahrzeugkennzeichen, -fabrikat
  • Gültigkeitsdauer (normalerweise drei Jahre)
  • Geltungsbereich Gerade wenn du die Sprache des Reiselandes nicht ausreichend beherrschst, ist es sinnvoll, die Karte im Schadenfall dabei zu haben.

Mit dem Auto ins Ausland: Geltungsbereich der internationalen Versicherungskarte (IVK)

Die IVK gilt in etwa 50 Ländern. Darunter fallen alle Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), also alle EU-Länder plus Island, Norwegen und Liechtenstein, sowie in

  • der Schweiz
  • Andorra
  • Monaco
  • Serbien
  • und San Marino.

In diese Länder kannst du dank des Kennzeichenabkommens auch ohne die IVK einreisen. Hier gilt das amtliche Kfz-Kennzeichen als Nachweis dafür, dass du der geltenden Versicherungspflicht nachgekommen bist. Ein Kurztrip nach Liechtenstein ist also auch ohne IVK problemlos möglich.

In folgenden Ländern musst du bei der Einreise nach wie vor deine Grüne Versicherungskarte vorzeigen. Hast du die Karte vergessen, musst du hier möglicherweise an der Grenze eine teure Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen:

  • Albanien
  • Aserbaidschan
  • Bosnien-Herzegowina
  • Iran
  • Israel
  • Marokko
  • Mazedonien
  • Moldawien
  • Montenegro
  • Russland
  • Tunesien
  • Türkei
  • Ukraine
  • Weißrussland.

Internationale Versicherungskarte beantragen: So geht’s

Bitte für den Erhalt deiner IVK einfach eine Kfz-Versicherung, sie dir als PDF zum Ausdrucken oder per Post zu übersenden. Du kannst aber auch persönlich hingehen. Die Ausstellung erfolgt in jedem Fall gebührenfrei.

Die Grüne Karte im Schadensfall: So verhältst du dich bei einem Unfall

Wirst du hierzulande in einen Unfall mit einem ausländischen Kraftfahrzeug verwickelt, rufe zunächst die Polizei und notiere dir dann Kontaktdaten deines Unfallgegners oder deiner Unfallgegnerin, inklusive Kennzeichen und Versicherung. Alternativ kannst du auch die IVK der Person fotografieren. Melde den Schaden anschließend dem „Deutschen Büro Grüne Karte“. Alle weiteren Schritte fallen in den Zuständigkeitsbereich der dortigen Mitarbeitenden.

Bei einem Schaden im Ausland gehst du am Unfallort ebenso vor und zeigst den örtlichen Behörden, die dafür zuständig sind und diese sehen möchten, deine IVK. Drucke dir am besten vorab online den europäischen Unfallbericht aus. So kannst du ihn im Schadenfall direkt ausfüllen und deiner Kfz-Versicherung senden. Deine Versicherung übernimmt anschließend die weitere Abwicklung.

Weitere Tipps für Autofahrten im Ausland

  • Bedenke, dass du als Fahrzeughalter oder Fahrzeughalterin aufgrund der Gefährdungshaftung auch ohne Eigenverschulden für einen Schaden belangt werden kannst.
  • Hast du dein Auto per Kredit finanziert oder handelt es sich um ein Leasing-Fahrzeug, solltest du dich bei deiner Versicherung nach einer GAP-Deckung erkundigen. Sie deckt im Falle eines Autodiebstahls oder Totalschadens die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und der Restforderung des Verkäufers oder der Leasinggesellschaft.
  • Hast du dich dazu entschieden, dir vor Ort ein Auto zu mieten, schützt dich die Mallorca-Police vor einer unerwünschten Selbstbeteiligung. Denn die Deckungssumme ist bei Schäden mit dem Leihwagen stets auf die im Ausland geltende Höhe limitiert – und fällt oft niedriger aus als hierzulande. Aus demselben Grund kann es sich auch bei Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug lohnen, einen ergänzenden Auslandsschadenschutz abzuschließen.

Bildnachweise:
Header: ©AdobeStock_620128315_feodora

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