Schadenfall

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Schadenfall – die allgemeine Definition

Beim Schadenfall handelt es sich gemäß Definition um ein Ereignis, das während der Laufzeit einer Versicherung, beispielsweise der Kaskoversicherung eintritt. Das kann zum Beispiel ein Schaden am Auto sein. Oder aber ein anderer Unfall, der zu seinem Sachschaden oder Rechtsstreit führt. Welche Aspekte davon abgedeckt sind, hängt von deinem Versicherungsschutz und der jeweiligen Art des Schadens ab.

Ist der Versicherungsschaden im Leistungsumfang deiner Police enthalten, trägt die Versicherung die Kosten für diesen Vorfall. Welche Leistungen deine Versicherungspolice abdeckt, kannst du im Versicherungsschein nachlesen. Verursachst du beispielsweise einen Kfz Schaden, werden die Kosten von der Kfz-Haftpflichtversicherung oder deiner Kaskoversicherung finanziert.

So meldest du einen Schadenfall

Dank der Versicherungspflicht ist es dir jederzeit möglich, einen Unfall im Ausland oder im Inland zu melden. Die Grundlage dafür ist deine EVB Nummer. Sie erhältst du als Fahrzeughalter von deiner Versicherungsgesellschaft für die Zulassung deines Fahrzeugs.

  1. Bist du der Unfallverursacher? Falls nein, informierst du die gegnerische Haftpflichtversicherung über den Schadenfall.
  2. Ist die Versicherung deines Unfallgegners nicht bekannt? Der Zentralruf der Autoversicherer hilft dir weiter, solange du ihnen das gegnerische Autokennzeichen nennen kannst.
  3. Ruf bei deiner Versicherung an und informiere sie über den Schadenfall. Dein Versicherer wird dir sagen, ob du einen Gutachter brauchst.
  4. Sind die Formalitäten geklärt, kannst du dein Auto in der Werkstatt reparieren lassen. Ideal ist eine Partnerwerkstatt. Liegt ein Totalschaden vor, musst du das Fahrzeug dorthin transportieren lassen.

Schadensfall Kfz: Ob Beule oder Voll-Crash - so meldest du ihn!

Schadenfall: Das machst du als Geschädigter

Die Frage “Auffahrunfall, was tun?”, ähnelt sich im Grunde genommen bei jedem Schadenfall. Es gilt, sich richtig zu verhalten: Damit du den Versicherungsschutz deiner Vollkasko Kfz Versicherung oder der Teilkasko Kfz Versicherung nicht verlierst. Handelst du schnell und besonnen, dann ermöglichst du gleichzeitig eine zügige Schadensregulierung. Sie kommt nicht nur deinem Versicherungsanbieter zugute, sondern in erster Linie dir selbst.

  • Wurden Personen geschädigt, musst du sofort die Polizei kontaktieren. Teile den aktuellen Stand vor Ort mit und fordere zusätzlich einen Rettungswagen an.
  • Solange sich der Schaden im Rahmen der Haftpflicht bewegt, solltest du niemals die Schuld anerkennen. Außer es ist tatsächlich ersichtlich, dass du den Unfall herbeigeführt hast.
  • Dokumentiere die beschädigten Gegenstände, am besten fotografisch, und bewahre sie bis zur Schadensregulierung sorgfältig auf.
  • Kommt es zu einer Reparaturvergabe oder hörst du von der gegnerischen Versicherung? Dann solltest du dich unbedingt zuerst an deinen eigenen Versicherungsanbieter wenden.

Wichtig: Um deinen Schadenfall zu melden ist es sinnvoll, einen ausgefüllten Europäischen Unfallbericht vorzulegen. In ihm sind alle wichtigen Daten auf einen Blick enthalten. Dadurch ist es der Versicherung möglich, den Schadenfall schnell, unkompliziert und lückenlos nachzuvollziehen. Zudem enthält dieser Bericht alle Unfallvorgänge sowie die Kontaktdaten der Unfallteilnehmer und potenzieller Zeugen.

So verhältst du dich bei verschiedenen Schadensfällen richtig

Jeder Schaden erfordert, dass du dich an deine Versicherung wendest. Allerdings musst du bei unterschiedlichen Schadensfällen, verschiedene Dinge beachten.

  • Hagelschaden: Einen hagelbedingten Schaden kannst du meist online melden. Das ist nach schweren Gewittern besonders unkompliziert, da zu dieser Zeit zahlreiche Schadensmeldungen eingehen. Anschließend vereinbart die Versicherung einen Termin zur Besichtigung, um den Schaden einzuschätzen. Alternativ können Fotos die Erfassung vereinfachen.
  • Steinschlag: Hast du eine Kaskoversicherung abgeschlossen, übernimmt sie die Kosten für den Glasschaden. Ihn solltest du so schnell wie möglich melden da sich der Sprung innerhalb kürzester Zeit ausbreiten kann. Mit dem Versicherer besprichst du direkt, wie es weitergeht. Solange der Steinschlag rechtzeitig repariert ist, muss die Scheibe gegebenenfalls nicht ausgetauscht werden.
  • Wildunfall: Informiere zunächst die Polizei oder die Forstbehörde. Diese beiden Stellen können dir eine Wildschadenbescheinigung ausstellen. Anschließend reguliert die Kaskoversicherung den Schadenfall. Grundsätzlich zählt dazu der Zusammenstoß mit Haarwild wie Wildschweinen, Hirschen, Rehen, Hasen oder Füchsen.
  • Parkrempler: Selbst bei einer kleinen Beule ist es notwendig, eine zumutbare Zeit auf den Geschädigten zu warten. Hast du den Schaden verursacht, solltest du eine halbe Stunde warten. Andernfalls gilt das Ganze als Fahrerflucht und ist strafbar. Danach kann der Unfallverursacher seine Kontaktdaten auf einem Zettel an der Windschutzscheibe hinterlassen. Mit den darauf aufgeführten Daten kannst du den Schadenfall deiner Versicherung telefonisch oder online melden.