Einbruchdiebstahl: Definition, Versicherungsabwicklung & Rechtslage

Von Julia Schäfer 14 April, 2023
4 minutes

Einbruchdiebstahl gehört zu den besonders schweren Formen von Diebstahl. Bei den Opfern kommt es nicht nur zum Verlust wertvoller Gegenstände. Auch das Gefühl von Unsicherheit im eigenen Haus oder der Wohnung gehört zu den Folgen. Wenn du vor und nach einem Einbruch richtig handelst, kannst du aber zumindest den finanziellen Schaden verringern.

Einbruchdiebstahl: Bedeutung im Strafrecht

Laut Definition ist ein Einbruch ein unerlaubtes Eindringen in einen abgegrenzten Bereich. Der Täter oder die Täterin muss dabei ein Hindernis oder eine Absicherung überwinden. Entwendet die einbrechende Person Gegenstände, handelt es sich um einen Einbruchdiebstahl. Aber auch ein einfaches Einsteigen in einen umschlossenen Raum oder das Aufbrechen bestimmter Räume gelten als mögliche Grundlage eines Einbruchdiebstahls. Daher gehört zum Beispiel auch das Aufbrechen eines Safes und das anschließende Entwenden des Inhalts zu den Einbruchdiebstählen.

Das gleiche gilt, wenn Täter:innen falsche Schlüssel oder andere Gegenstände nutzen, um eine Tür zu öffnen. Auch das ist ein Einbruchdiebstahl. Das Strafrecht definiert diese Form des Diebstahls noch genauer als Nachschlüssel-Diebstahl.

Zu den Einbruchdiebstählen gehört auch das Entwenden von Gegenständen aus Kirchen oder öffentlich zugänglichen Kunst- und Wissenschaftssammlungen. Ein weiteres Merkmal kann das Ausnutzen besonderer Situationen sein, zum Beispiel wenn das Opfer hilflos ist.

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Hausratversicherung: Wer übernimmt die Kosten im Schadenfall?

Wenn bei dir eingebrochen wurde, wirst du dich sicherlich fragen, was zu tun ist und wer den Schadenfall übernimmt. Benachrichtige im ersten Schritt umgehend die Polizei. Die Beamten nehmen eine Strafanzeige auf und dokumentieren die Schäden. Ohne den Nachweis, dass die Polizei einen Einbruch festgestellt hat, können die Versicherungen die Regulierung der Schäden verweigern.

Denke auch immer daran, vor dem Eintreffen der Polizeibeamten nichts in der Wohnung oder dem Haus zu verändern. Bemerkst du schon außerhalb deiner Wohnung oder deines Hauses eine Veränderung, die auf den Einbruchdiebstahl hindeutet, rufe die Polizei an, bevor du das Gebäude betrittst. Im schlimmsten Fall befinden sich die Einbrecher noch im Wohnraum und reagieren aggressiv.

Hat die Polizei ihre Arbeit getan, informiere als Nächstes deine Versicherung. Die Mitarbeiter geben dir dann Hinweise zum weiteren Vorgehen. Bei großen Schäden schickt die Versicherung Sachverständige zu deiner Wohnung. Dieser macht sich dann vor Ort ein Bild von den entstandenen Schäden. Oftmals dauert es jedoch bis zu zwei Wochen, bis diese Begutachtung stattfindet.

Fertige danach eine sogenannte Stehlgutliste an. Hier trägst du alle beschädigten oder gestohlenen Gegenstände ein. Achte darauf, dass du sie gründlich führst. Falls du nachträglich weitere gestohlene Gegenstände angibst, wirkt das oft nicht glaubhaft.

Bleibt nur die Frage, welche Versicherung den Schaden übernimmt. In der Regel sichert die Hausratversicherung die meisten Gegenstände ab. Sie übernimmt Schäden an Möbel, Elektrogeräten und Wertsachen in deinem Haus oder deiner Wohnung. Allerdings nur dann, wenn die Beschädigungen durch Raub, Einbruchdiebstahl oder Vandalismus entstanden sind. Im Versicherungsvertrag können aber auch weitere Ursachen von Schäden eingeschlossen sein. Im Zweifelsfall prüfst du vorab die beschriebenen Bedingungen.

Achte bei jeder Versicherung darauf, ob die Gegenstände zum Wiederbeschaffungswert oder zum Zeitwert versichert sind. Der Wiederbeschaffungswert entspricht in der Regel dem Neuwert. Der Zeitwert bezieht dagegen das Alter und den Zustand der Gegenstände mit ein. In einer Hausratversicherung ist meist der Wiederbeschaffungswert versichert. Das bedeutet in der Regel, dass du eine Geldsumme erhältst, die dem Neuwert der gestohlenen Gegenstände entspricht. Zusätzlich übernimmt die Versicherung auch die Reparatur zerstörter Türen und Fenster und Gegenständen. Ist dein Wohnraum zeitweise unbewohnbar, übernehmen Versicherungen oft auch die Kosten für ein Hotel.

Die Schäden an Fenstern und Türen können auch über eine Gebäudeversicherung abgesichert sein. Diese wird immer vom Eigentümer des Hauses abgeschlossen. Damit die Schäden durch den Einbruchdiebstahl wirklich bezahlt werden, muss aber eine entsprechende Leistung im Vertrag mit integriert sein. Diese Sondervereinbarung ist vor allem für Vermieter interessant. Ist eine Einbruchdiebstahl-Versicherung Teil der Hausratversicherung, werden die Schäden deiner Wohnungstür bezahlt. Nicht jedoch an den Türen der jeweiligen Wohnungen. Die Schäden am Hausrat einzelner Mieter:innen sind jedoch kein Bestandteil der Absicherung.

Prüfe vor Abschluss einer Versicherung genau, welchen Versicherungsschutz du hast und welche Kosten im Schadenfall übernommen werden. Einige Verträge enthalten Regelungen zur maximalen Entschädigungssumme. Das können zum Beispiel 15 oder 20 Prozent der Versicherungssumme sein. Auch gestohlenes Bargeld wird meist nur bis zu einer bestimmten Summe übernommen. Oft beträgt diese etwa 2.000 Euro.

Du bist nicht gesetzlich verpflichtet, eine Hausratversicherung abzuschließen. Sie gehört aber auf jeden Fall zu den wichtigsten Versicherungen. Wie auch die private Haftpflichtversicherung. Ohne Hausratversicherung kannst du aber trotzdem von Vermieter:innen verlangen, die Schäden an Fenstern und Türen reparieren zu lassen. Eine erste Notreparatur muss direkt nach der Aufnahme des Schadens durch die Polizei geschehen. Wenn es keine entsprechende Versicherung gibt, muss der Vermieter die Reparaturen selbst bezahlen.

Was ist der Unterschied zwischen Einbruchdiebstahl und Diebstahl?

Eine Hausratversicherung zahlt nur, wenn auch ein Einbruchdiebstahl vorgelegen hat. Deshalb muss dieser unbedingt von einem einfachen Diebstahl unterschieden werden. Ganz klar ist das, wenn du an deinem Haus oder deiner Wohnung deutliche Spuren sehen kannst, die das gewaltvolle Eindringen belegen. Wenn bei einem Einbruchdiebstahl keine Spuren an Fenstern oder Türen zu finden sind, musst du beweisen, dass du nicht fahrlässig gehandelt hast. Fahrlässig handelst du, wenn du ein Fenster gekippt lässt, einen Schlüssel unter der Fußmatte deponierst oder deine Haustür nicht verschließt.

Ein einfacher Diebstahl ist dadurch gekennzeichnet, dass Täter:innen keine Gewalt anwenden mussten.

Einbruchdiebstahl: Diese Strafen drohen

Wer einen Einbruchdiebstahl verübt, muss mit einer Strafe rechnen. In der Regel verhängt ein Gericht in diesem Fall eine Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und zehn Jahren. Eine Geldstrafe ist dagegen nicht als Strafe vorgesehen. Das ist im Strafgesetzbuch in Paragraf 243 Absatz 1 Satz 1 festgelegt.

Auch der Paragraf 244 kann Anwendung finden. Hier wird festgelegt, dass auf einen Wohnungseinbruchdiebstahl eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren folgen kann. In minder schweren Fällen folgt eine Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren. In Absatz 4 des Paragrafen 244 ist festgelegt, dass ein Wohnungseinbruchdiebstahl in einer dauerhaft genutzten Privatwohnung eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren nach sich zieht.

Im Einzelfall hängt die Strafe von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehört zum Beispiel die Schwere der Tat. Aber auch der Wert der gestohlenen Gegenstände und das Vorliegen von eventuellen Vorstrafen des Täters oder der Täterin.

Die Verjährungsfristen von Straftaten richten sich nach der Höhe des möglichen Strafmaßes. Bei einem Einbruchdiebstahl sind das daher fünf beziehungsweise zehn Jahre.

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So kannst du dich schützen!

Du kannst im Vorfeld einiges tun, um dich gegen einen Einbruchsdiebstahl zu schützen. Als erste Vorkehrung schließt du eine passende Versicherung ab. Achte dabei nicht nur auf den Preis. Es ist vor allem wichtig, dass deine gewünschten Leistungen vom Anbieter abgedeckt werden. Achte hier auf folgende Punkte: Welche Bedingungen sind mitversichert? Gibt es eine Höchstgrenze für die angegebene Summe?

Darüber hinaus kannst du eine Liste über die wertvollsten Gegenstände in deinem Besitz anfertigen. Wenn möglich, halte auch die wichtigsten Daten fest und bewahre den Beleg auf. Wenn du wertvolle Gegenstände besitzt, kannst du schon im Vorfeld Fotos von ihnen machen. Fotografiere diese im Besten Fall direkt an ihrem Aufbewahrungsort.

Daran anschließend kannst du einige Vorkehrungen treffen, die einen Einbruchdiebstahl in deinem Haus oder deiner Wohnung erschweren. Achte auf geschlossene Fenster und schließe deine Haus- oder Wohnungstür richtig ab. Darüber hinaus kannst du einige Veränderungen vornehmen:

  • Lass dir einbruchhemmende Fenster und Türen einbauen.
  • Installiere eine Alarmanlage und/ oder einen Bewegungsmelder.
  • Bewahre deine Wertgegenstände in einem Safe auf.
  • Lege keine Ersatzschlüssel in die Nähe von Türen und Fenster.
  • Auch in der Wohnung solltest du keinen Schlüssel direkt an einer Tür oder einem Fenster aufbewahren.
  • Informiere deine Nachbarn, wenn du deine Wohnung oder dein Haus für eine längere Zeit verlässt.

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