Versicherungsvertrag
Schließt du eine Versicherung ab, erhältst du eine Police ausgehändigt. Wirfst du da einen Blick hinein, verstehst du unter Umständen nur Bahnhof. Denn oft sind die Klauseln und Bedingungen wie etwa die Beitragsbemessungsgrenze oder Kriterien zum Ausschluss bestimmter Versicherungsleistungen ziemlich kompliziert formuliert. Lies darum unseren Artikel zum Versicherungsvertrag und verschaffe dir so Klarheit.
Versicherungsvertrag: Definition und Erklärung
Der Versicherungsvertrag ist rechtlich gesehen eine Vereinbarung zwischen einem Versicherungsnehmer oder einer Versicherungsnehmerin und einem Versicherungsunternehmen. Er dient dazu, das Risiko von Sach und Personenschäden abzusichern. Um diesen Schutz zu erhalten, zahlst du als Versicherungsnehmer oder -nehmerin die Versicherungsprämie.
Grundsätzlich sind im Versicherungsvertrag die Vertragsbedingungen der jeweiligen Versicherung festgehalten. Unterschieden wird dabei zwischen
- allgemeinen Vertragsbedingungen, die für die vereinbarte Versicherungsart allgemein gültig sind. Sie regeln unter anderem die Prämienzahlung, die Leistungserbringung und den Umfang des Versicherungsschutzes.
- Besondere Vertragsbedingungen, die individuell vereinbart werden. Sie sind den allgemeinen Vertragsbedingungen rechtlich sogar übergeordnet. Hier kann beispielsweise festgelegt werden, dass in der Unfallversicherung auch Unfälle durch Extremsportarten abgesichert sind. Obwohl das in den allgemeinen Vertragsbedingungen eigentlich ausgeschlossen wäre.
Der Versicherungsvertrag legt also fest, welche Risiken genau abgedeckt sind und dass der Versicherer im Falle eines versicherten Schadens zahlen muss. Somit werden die Rechte und Pflichten beider Parteien geregelt. Ein Versicherungsschein (Versicherungspolice) fasst die wichtigsten Merkmale des Vertrags zusammen.
Der Versicherer übernimmt im Rahmen des Versicherungsvertrags das versicherte Risiko. Somit bist du als versicherte Person im Schadensfall finanziell gesichert.
Der Versicherungsvertrag verpflichtet den Versicherer, die versicherte Gefahr gegen Zahlung einer Versicherungsprämie zu tragen. Das Risiko wird also von dir auf den Versicherer übertragen. Um die versicherten von den nicht versicherten Gefahren abzugrenzen, werden sie im Versicherungsvertrag genau beschrieben.
Ein Beispiel für eine versicherte Gefahr in der Elektrogeräteversicherung ist ein Schaden am Computer. Bei der TV Versicherung, zum Beispiel ein kaputtes TV-Gerät durch einen Überspannungsschaden.
Wenn du einen Versicherungsvertrag bei Freeyou.de abschließt, kannst du dir sicher sein, dass dein Fahrzeug umfassend abgesichert ist. Mit unserer Gegenstandsversicherung bist du im Falle von Diebstahl oder Schäden finanziell geschützt.
Gut zu wissen: Welche Versicherungen sind steuerlich absetzbar
Rechtliche Grundlagen
Im Versicherungsvertragsrecht (VVG) sind also sämtliche Vereinbarungen zwischen Versicherungsnehmer*innen und -gebern geregelt. Dabei handelt es sich um privatrechtliche Verträge, die verschiedenen Gesetzen unterliegen:
- dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
- dem Handelsgesetzbuch (HGB)
- dem Gesellschaftsrecht
Das VVG hat dabei sogar Vorrang vor dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Es gilt jedoch nicht für die Sozial-, See- und Rückversicherung. Hierbei müssen Versicherer besonderen Vorschriften folgen, wenn sie einen Versicherungsschutz gewähren.
Lies dazu auch unseren Artikel „Anfechtung eines Vertrags: Gründe, Fristen, Voraussetzungen“
Versicherungsvertrag: Grundtypen und Bestandteile
Versicherungsverträge können sich nach zwei Grundtypen richten:
- Personenversicherungen wie die Lebensversicherung, die Unfallversicherung oder die private Rentenversicherung. Bei diesen Arten der Versicherung wird normalerweise die vereinbarte Versicherungssumme als Kapital oder Rente
- Schadenversicherungen, wozu unter anderem die Reparaturkostenversicherung oder die Feuerversicherung gehören. Hierbei wird der entstandene Sachschaden entsprechend des vereinbarten Versicherungsvertrages ersetzt.
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Versicherungssumme und Selbstbeteiligung
Geht es um die Versicherungssumme, kommt es ganz auf die Art der Versicherung an. Empfohlen werden folgende Deckungs- oder Versicherungssummen:
- Hausratversicherung: Pro Quadratmeter Wohnfläche solltest du etwa 650 Euro Versicherungssumme veranschlagen. Der Betrag kann jedoch abweichen, da die Versicherungen sich hier stark unterscheiden.
- Haftpflichtversicherung: Als Mindestdeckungssumme solltest du 10 Millionen Euro für die drei Bereiche Personen-, Sach- und Vermögensschäden vereinbaren.
- Risikolebensversicherung: Ungefähr das Drei- bis Fünffache deines Bruttojahreseinkommens plus Kredite
Aber wie sieht es denn jetzt mit der Selbstbeteiligung aus? Was ist das und wie hoch sollte sie ausfallen?
Die Selbstbeteiligung oder der Selbstbehalt beziehungsweise Eigenanteil kannst du für einige Versicherungen bei Abschluss des Vertrages wählen. Dabei handelt es sich um einen Geldbetrag, der von allen zukünftigen Schadenszahlungen abgezogen wird.
Beispiel: Du hast eine Hausratversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 1.000 Euro abgeschlossen. Durch einen Schaden wird nun deine neue Ledercouch im Wert von 2.500 Euro zerstört. Die Versicherung zahlt dir dann nur 1.500 Euro, der Rest geht wegen der Selbstbeteiligung zu deinen eigenen Lasten.
Die Selbstbeteiligung muss nicht unbedingt ein vorher festgesetzter Betrag sein. Einige Gesellschaften bieten auch an, die Selbstbeteiligung prozentual von der Versicherungssumme abzuziehen.
Wichtig zu wissen: Wählst du eine hohe Selbstbeteiligung, fällt dein Versicherungsbeitrag entsprechend niedriger aus. Das kann sich rechnen, wenn beispielsweise bei der Hausratversicherung viele Jahre lang nichts passiert.
Im Umkehrschluss bedeutet das, dass du mehr Prämie bezahlst, wenn du eine niedrige oder gar keine Selbstbeteiligung wählst. Das wiederum kann sich als lohnend erweisen, wenn viele Schäden aufgetreten sind.
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