Sachmängelhaftung beim Auto

Von Manu 28 Juni, 2023
4 minutes
Sachmängelhaftung

Falls du dir überlegst, einen Gebrauchtwagen zu kaufen, solltest du dich unbedingt näher mit der Sachmängelhaftung auseinandersetzen. Hier erfährst du alles, was du dazu wissen musst.

Übrigens könnte unser Beitrag zum Thema „Worauf muss ich beim Gebrauchtwagenkauf achten?” für dich auch interessant sein.

Die Sachmängelhaftung beim Autokauf

Wenn du ein Auto kaufst, gehst du davon aus, dass es tatsächlich in dem Zustand ist, den der/die Verkäufer:in beschreibt. Weist das Fahrzeug nun beispielsweise einen Unfallschaden auf, von dem du nichts wusstest, liegt ein Sachmangel vor.

Es handelt sich also um einen Mangel, der bei der Fahrzeugübergabe bereits bestand, aber im Vertrag unerwähnt blieb. In solchen Fällen kommt die Sachmängelhaftung ins Spiel. Denn gemäß des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) muss nicht die kaufende, sondern die verkaufende Person für einen Sachmangel geradestehen.

Du kannst dich vor unerwarteten Mängeln und Reparaturkosten schützen, indem du deine Autoversicherung bei uns abschließt. Freeyou.de deckt auch Eigenschäden und Sachmängel ab.

Reklamation von Sachmängeln: So funktioniert die Sachmängelhaftung beim Kfz

Bei einem Sachmangel hast du als Käufer:in je nach Sachlage verschiedene Möglichkeiten zur Kompensation:

  • Beseitigung des Mangels: Das Verkaufspersonal muss die Nachbesserung durchführen und bezahlen. Du kannst das Auto also nicht einfach selbst in einer Werkstatt reparieren lassen und den Zuständigen im Anschluss die Rechnung vorlegen.
  • Ersatzlieferung: Bei einem Neuwagen kannst du darauf bestehen, dass ein Tausch gegen ein mangelfreies Ersatzfahrzeug stattfindet. Bei einem Gebrauchtwagen ist das hingegen meist nicht möglich.
  • Reduktion des Kaufpreises: Normalerweise gilt es zuerst immer zu versuchen, den Mangel zu beheben. Wenn dies beispielsweise nach zwei Versuchen nicht geglückt ist, kannst du mit einer Kaufpreisminderung kompensiert werden. Außerdem bekommst du einen Teil deines Geldes zurück.
  • Rücktritt vom Kaufvertrag: Das ist der Extremfall, beispielsweise wenn der Sachverhalt der arglistigen Täuschung beim Autokauf seitens der verkaufenden Partei vorliegt. Dann kannst du den Kaufvertrag rückgängig machen und du bekommst dein Geld zurück.
Sachmängelhaftung

Sachmängel oder Gebrauchsspuren: Ein kleiner, aber feiner Unterschied

Bei einem Gebrauchtwagen fallen gewisse Mängel nicht in die Sachmängelhaftung. Dabei handelt es sich um Gebrauchsspuren oder Verschleißerscheinungen.

Normale Gebrauchsspuren sind beispielsweise kleine Kratzer im Lack, Abnutzungen der Türgriffe oder der Fußablage unter den Pedalen. Solche Gebrauchsspuren kannst du nicht als Sachmängel geltend machen. Schließlich wäre es übertrieben, vom Verkaufspersonal zu verlangen, dass ein Gebrauchtwagen wie ein Neuwagen auszusehen hat.

Bei den Verschleißerscheinungen ist die Abgrenzung zu den Sachmängeln oft etwas schwieriger. Denn dabei geht es um Autoteile, die sich mit der Zeit automatisch abnutzen, aber auch für die Fahrsicherheit wichtig sind. Typische Verschleißteile sind Reifen, Scheibenwischer, die Autobatterie, Keilriemen, Lampen und Kupplung. Auch hier besagt das Gesetz, dass gewisse Verschleißerscheinungen üblich sind und dir als Käufer:in zuzumuten sind.

Ob bei solchen Teilen ein Sachmangel oder doch nur Gebrauchsspuren und Verschleißerscheinungen vorliegen, kann oft nur eine sachverständige Person entscheiden. Hier ist es also sinnvoll, wenn du einen unabhängigen Sachverständigen oder eine Sachverständige hinzuziehst.

Ausschluss der Sachmängelhaftung beim Privatverkauf

Wenn du deinen Gebrauchtwagen von einer Privatperson kaufst, findest du im Kaufvertrag oft eine Klausel zum Ausschluss der Sachmängelhaftung. Das bedeutet, dass dein Gegenüber grundsätzlich nicht für Mängel am Auto einstehen muss.

Denn die Verpflichtung zur Sachmängelhaftung gilt nicht, wenn man ein Auto privat verkauft und dieses im Vertrag nicht ausdrücklich Erwähnung findet. Bei arglistig verschwiegenen Mängeln kannst du die andere Partei jedoch trotzdem zur Rechenschaft ziehen. Dazu musst du aber erst nachweisen können, dass diese zum Zeitpunkt des Verkaufs von dem Mangel wusste.

Im Gegensatz dazu darf ein  die Sachmängelhaftung nicht vertraglich ausschließen. Ein Gebrauchtwagenhändler darf die gesetzliche Frist von zwei Jahren zwar auf ein Jahr verkürzen. Sich von der Sachmängelhaftung komplett zu befreien, ist aber nicht möglich. Hinweis: Möchtest du ein Auto online kaufen, solltest du ebenfalls vorsichtig sein. Schließe beispielsweise nie einen Kaufvertrag ab, bevor du das Auto nicht vor Ort in Augenschein genommen hast.

Sachmängelhaftung vs. Gebrauchtwagengarantie – Was ist was?

Beim Gebrauchtwagenkauf kannst du oft eine Gebrauchtwagengarantie abschließen. Dabei handelt es sich im Prinzip um eine Reparaturkostenversicherung, die im Falle eines Mangels die Reparaturkosten übernimmt.

Eine Gebrauchtwagengarantie ist ein kostenpflichtiges Angebot, das Händler:innen dir freiwillig machen und  du nicht annehmen musst. Die Sachmängelhaftung hingegen ist gesetzlich festgelegt und gilt, ohne dass du sie extra abschließen musst.

Oft ist der Abschluss einer Gebrauchtwagengarantie dennoch vorteilhaft. Darin kann zum Beispiel festgelegt werden, dass du Garantiereparaturen in einer Werkstatt deiner Wahl durchführen kannst. Bei der Sachmängelhaftung gibt es diese Option nicht.

Bildnachweise: Headerbild: ©AdobeStock_191158683, Wellnhofer Designs ; Image1: ©AdobeStock_83553827, industrieblick

background image

Aktuelle Updates erhalten

    Table of contents

      Lesen Sie auch

      Viertaktmotor, Mann arbeitet an Auto
      Von Annalena B. 26 April, 2024

      Viertaktmotor

      a-b-verstoß
      Von Linda 22 April, 2024

      A- & B-Verstoß