Deckungssumme
Du möchtest als Fahrzeughalter oder Fahrzeughalterin am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen? Dann brauchst du mindestens eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese kommt für Schäden an fremden Fahrzeugen auf und ist hierzulande ein gesetzlich vorgeschriebener Versicherungsschutz. Wie hoch die maximale Versicherungssumme im Schadensfall ausfällt, hängt dabei davon ab, welche Deckungssumme in deinem Vertrag festgelegt ist.
Was ist die Deckungssumme?
Die Deckungssumme ist ein Begriff aus der Versicherungswelt, der immer dann fällt, wenn der Versicherungsanbieter Entschädigungszahlungen leistet. Wie hoch diese Zahlungen maximal ausfallen, darüber entscheidet die Deckungssumme. Je nach Vertrag kann die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung sehr unterschiedlich ausfallen. Da es sich bei der Kfz-Haftpflichtversicherung jedoch um eine Pflichtversicherung handelt, müssen die Anbieter eine Mindestdeckungssumme gewährleisten. Eine freiwillige Versicherung wie deine Kfz-Teilkaskoversicherung, Kfz-Vollkaskoversicherung oder eine zusätzliche Fahrerschutzversicherung kannst du hinsichtlich der Selbstbeteiligung flexibel gestalten.
Die Deckungssumme in der Kfz-Haftpflichtversicherung
Hast du einen Unfall verursacht oder zumindest mitverschuldet, ist dies meist mit hohen Kosten verbunden. Denn als Unfallverursacher oder Unfallverursacherin haftest du stets für die Schäden am Fahrzeug deines Unfallgegners oder deiner Unfallgegnerin. Es muss nicht immer gleich ein wirtschaftlicher Totalschaden sein. Zwar ist ein Totalschaden für Fahrzeugeigentümer und Fahrzeugeigentümerinnen besonders ärgerlich. Jedoch können auch kleinere Schäden wie ein paar Kratzer oder eine kleine Delle hohe Reparaturkosten nach sich ziehen. Darüber hinaus kann ein selbstverschuldeter Unfall durch zusätzliche Personenschäden schnell existenzbedrohende Kosten verursachen: Deshalb hat der Gesetzgeber die Mindestdeckungssumme in der Kfz-Haftpflichtversicherung wie folgt festgesetzt:
- Personenschäden: Bis zu 7,5 Millionen Euro.
- Sachschäden: Die Mindestdeckung liegt bei 1,2 Millionen Euro.
- Vermögensschäden: Sie müssen mit mindestens 50.000 Euro gedeckt sein.
Bei den genannten Versicherungssummen gibt es keine Selbstbeteiligung. Hast du den Unfall jedoch grob fahrlässig herbeigeführt, kann die Versicherung Regress fordern. Auch eine Fahrerflucht kann dich im Nachhinein teuer zu stehen kommen.
Wichtig: Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt nur für Schäden am fremden Fahrzeug und an den Mitinsassen oder Mitinsassinnen im eigenen Fahrzeug auf. Dein eigenes Fahrzeug ist damit nicht geschützt. Du erhältst also kein Ersatzfahrzeug und auch keine Kostenerstattung, beispielsweise im Falle eines Autodiebstahls.
Die Deckungssumme bei der Teilkasko und Vollkasko
Die Kfz-Versicherung Deckungssumme muss zumindest die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Die Höhe dieser Summe ist jedoch losgelöst von der Kfz-Teilkaskoversicherung und der Kfz-Vollkaskoversicherung. Bei diesen beiden handelt es sich um einen freiwilligen Versicherungsschutz, der dich beispielsweise auch bei einem Wildunfall oder einem Glasschaden schützt. Zusätzlich geht die Versicherung in Leistung, sollte ein Elementarschaden vorliegen, wie ein Hagelschaden oder Sturmschaden am Auto.
Wichtig: Bei den freiwilligen Versicherungen gibt es keine gesetzlich vorgeschriebenen Deckungssummen. Stattdessen legen die Gesellschaften selbst fest, wie hoch die Selbstbeteiligung und die Rabatte der Schadenfreiheitsklassen ausfallen. Auch ob du eine Partnerwerkstatt aufsuchen musst, ist vertraglich geregelt. Deshalb lohnt es sich, einen Blick auf die jeweiligen Konditionen zu werfen, bevor du eine neue Versicherung abschließt.
So legst du die Deckungssumme richtig fest
Jeder Versicherungsanbieter muss sich an die gesetzlichen Vorschriften halten. Trotzdem sind die Mindestdeckungssummen in der Regel sehr niedrig bemessen. Falls du die Deckungssumme nicht selbst bestimmen kannst, solltest du folgende Werte als Anhaltspunkt nehmen:
- Sach- und Vermögensschäden sollten idealerweise mit 100 Millionen Euro gedeckt sein.
- Personenschäden sollten pro geschädigte Person bemessen werden. Am besten liegt die Summe zwischen 8 und 10 Millionen Euro.
Auf jeden Fall solltest du verschiedene Angebote miteinander vergleichen und dabei die Deckungssumme stets im Blick behalten.
Übrigens: Wenn du im Ausland unterwegs bist, kann dir eventuell ein zusätzlicher Auslandsschadenschutz helfen. Außerhalb Deutschlands können die Mindestdeckungssummen sehr niedrig bemessen sein. Außerdem solltest du dir die Telefonnummer für den Zentralruf der Autoversicherer notieren: 0800 250 260 0. So bist du im Zweifelsfall stets auf der sicheren Seite.
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