Abtretung

Von Julia Schäfer 31 August, 2023
4 minutes

Abtretung oder Zession. Vielleicht ist dir einer dieser beiden Begriffe schon einmal begegnet. Doch was ist eine Abtretung und wo und wie findet sie Anwendung? In diesem Artikel zeigen wir dir, was du zum Thema Abtretung beziehungsweise Zession unbedingt wissen solltest.

Abtretung / Zession – Was bedeutet das?

Eine „Abtretung“ ist die Übertragung von Forderungen eines Gläubiger/ einer Gläubigerin auf eine weitere Person. Ein anderes Wort für Abtretung ist Zession. Privatpersonen nehmen eine Abtretung meist dann in Anspruch, wenn es um eine Kreditaufnahme geht. Aber auch bei der Reparatur eines Unfallwagens, ist es möglich, eine Abtretungsvertrag zu schließen.

Doch worauf solltest du bei diesem Vorgang ganz besonders achten? Folgender Leitfaden kann dir dabei als Unterstützung dienen.

Was ist eine Abtretung (Zession)?

Einfach erklärt: Du hast einen Privatkredit bei Bank A aufgenommen, den du noch nicht vollständig abbezahlt hast. Jetzt möchtest du einen weiteren Kredit aufnehmen, um zum Beispiel online ein Auto zu kaufen. Den zweiten Kredit möchtest du bei Bank B aufnehmen.

Nun nimmst du bei Bank B einen größeren Kredit auf. Mit diesem kannst du dann deine Schulden bei Bank A begleichen. So bezahlst du nur noch eine einzelne Kreditrate. Du hast also Gläubiger/Gläubigerin A mit Gläubiger/Gläubigerin B getauscht. Oder anders gesagt: Mittels eines Vertrags hast du die Rechte und Forderungen an Bank B abgetreten.

Die Abtretung im BGB

Im §398 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) findet sich hierzu Folgendes:

  • Artikel 1: „Eine Forderung kann von dem Gläubiger [der Gläubigerin] durch Vertrag mit einem anderen auf diesen übertragen werden (Abtretung).“
  • Artikel 2: „Mit dem Abschluss des Vertrages tritt der neue Gläubiger [die neue Gläubigerin] an die Stelle des bisherigen Gläubigers.“

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Definition und Erklärung: Was versteht man unter einer Abtretung (Zession)?

Rechtlich gesehen versteht man unter einer Abtretung/Zession:

„Die Änderung eines Schuldenverhältnisses personeller Art auf einen anderen Gläubiger/ eine andere Gläubigerin.“

Schlussendlich soll die Forderung also auf einen anderen Gläubiger übertragen werden. Hiermit übernimmt der neue Gläubiger/die neue Gläubigerin alle Rechte und Forderungen.

Forderungen abtreten: Welche Arten der Abtretung gibt es?

In der Praxis unterscheidet man zwischen einer so genannten offenen und einer „stillen Zession“.

Offene vs. stille Zession

  • Die offene Zession: Hier informiert dich der neue Gläubiger/ die neue Gläubigerin über den Wechsel. Er oder sie kann ab dann die Tilgung von dir verlangen.
  • Die stille Zession: Bei der stillen Zession erfährst du als Schuldner/Schuldnerin nichts vom Wechsel des Gläubigers der Gläubigerin. Das heißt: Der vorige Gläubiger/ die Gläubigerin kann nach wie vor die Tilgung der Schulden von dir einfordern. Voraussetzung hierfür ist jedoch eine Einzugsermächtigung zwischen alten und neuen Gläubigern/ Gläubigerinnen.

Weitere Formen der Abtretung

Doch es gibt noch weitere Abtretungen, die dir begegnen können:

  • Die so genannte Sicherungsabtretung: Diese Form der Zession findet man vor allem bei Bankkrediten. Hierbei besteht zwischen der Bank und dem Schuldner/ der Schuldnerin ein zusätzlicher Sicherungsvertrag. Dieser soll sicherstellen, dass der Kredit auch im Todesfall oder bei Erwerbsunfähigkeit zurückgezahlt wird.
  • Die Globalzession ermöglicht das Abtreten von zukünftigen Forderungen. Man bezeichnet sie deshalb auch als Vorausabtretung.

Abtretung: Voraussetzungen und Einschränkungen bei der Zession

Damit du eine Abtretung beanspruchen kannst, musst du folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Möglichkeit einer Abtretung muss bereits im Vorfeld vertraglich festgelegt
  • Die Forderung des Gläubigers oder der Gläubigerin muss pfändbar
  • Außerdem darf die Forderung nicht mit der Globalzession oder dem verlängerten Eigentumsvorbehalt

Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kannst du eine Abtretung (Zession) in Anspruch nehmen.

Abtretung bei der Schadensregulierung: Abtretungserklärung für die Versicherung

Mit einer Abtretungserklärung kannst du auch nach einem Verkehrsunfall Schadensansprüche an die Werkstatt abtreten.

Was bringt eine Abtretungserklärung an die Kfz-Werkstatt?

In diesem Fall kann die Werkstatt ihre Rechnung direkt an die gegnerische Versicherung oder deine Kaskoversicherung schicken. Dies ermöglicht eine einfachere und schnellere Schadenregulierung beim Kfz.

Tipp: Prüfe vorab, ob du dir für die Reparatur eine Partnerwerkstatt suchen musst. Besteht keine Werkstattbindung, kannst du dein Auto auch in einer freien Werkstatt deiner Wahl reparieren lassen.

Abtretungserklärung an die Versicherung: Sinnvoll oder nicht?

Du musst dich aber nicht in jedem Fall auf eine Abtretungserklärung einlassen. So sichert §4 der AKB (Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrversicherung) zu, die Abtretung zu verweigern.

Du kannst die Unfallkosten auch zu einem späteren Zeitpunkt bei der (gegnerischen) Versicherung einreichen.

Diese Vorgehensweise ist vor allem dann sinnvoll, wenn

  • du den Schaden aus eigener Tasche bezahlst.
  • du auf eine Reparatur verzichtest (beispielsweise nach einem Bagatellschaden am Auto).

In diesem Fall bekommst du von der Versicherung dennoch den Betrag als Schadensersatz ausgezahlt.

Apropos Versicherung: Kennst du schon unsere Gegenstandsversicherung? Mit uns bist du optimal gegen Diebstahl oder Beschädigung deiner Wertsachen abgesichert. Berechne jetzt in nur 5 Minuten bequem deinen Beitrag online.

Liegt keine Abtretungserklärung vor, musst du selbst mit der (gegnerischen) Versicherung sprechen. Dies kann die Kommunikation deutlich erschweren oder verzögern. Der Verzicht auf eine Abtretungserklärung kann also enorm viel Zeit beanspruchen. In einigen Fällen ist sogar der Gang zu einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin nötig.

Prüfe daher unbedingt, ob sich in deinem speziellen Fall eine Abtretungserklärung lohnt.

Tipp: Im Internet findest du zahlreiche Vorlagen für das Erstellen eines Abtretungsvertrags.

Der Inhalt der Abtretungserklärung

Damit eine Abtretungserklärung rechtlich gültig ist, sollte sie einige Punkte enthalten:

1. Daten des oder der Geschädigten:

  • Vollständiger Name
  • Vollständige Adresse
  • Kfz-Kennzeichen
  • Fahrzeugtyp
  • Emailadresse
  • Telefonnummer

2. Daten der Kfz-Werkstatt:

  • Name des Unternehmens
  • Name des Inhabers oder der Inhaberin
  • Adresse des Unternehmens

3. Angaben zum Unfall:

  • Unfallort
  • Unfalltag und -datum
  • Vollständiger Name und Adresse seitens Unfallgegner:in
  • Kfz-Kennzeichen seitens Unfallgegner:in
  • Versicherungsnummer
  • Nummer des Unfallgutachtens, falls vorhanden

4. Eine Erklärung darüber dass, …

  • … du deine Schadensansprüche komplett an die oben genannte Werkstatt abtrittst (wobei sich die Schadensersatzansprüche auf die Reparaturkosten inklusive der Mehrwertsteuer belaufen).
  • … der Anspruchsgegner oder die Anspruchsgegnerin die Forderungen direkt begleichen
  • … du die Werkstatt dazu befugst, die Schadensansprüche gegen den Anspruchsgegner/die Anspruchsgegnerin, unter Vorlage der Erklärung, durchzusetzen.
  • … du jederzeit das Recht hast, die Erklärung zu widerrufen.
  • … der Werkvertrag zwischen dir und der Werkstatt dennoch unangetastet

5. Ort und Datum sowie Unterschrift der Werkstatt

Wenn du all diese Punkte beachtest, kann mit deiner Abtretungserklärung im Schadensfall nichts mehr schief gehen. Dennoch ist der Königsweg, gar nicht erst in diese Situation zu kommen. Also Augen auf im Straßenverkehr und im Zweifelsfall lieber auf sein Recht verzichten und bremsen.

Weitere spannende Informationen zu den Themen Versicherung, Kfz und Schadenregulierung findest du auch in unseren anderen Beiträgen:

Bildnachweis:
Headerbild:©AdobeStock_311196073; Ratta Lapnan

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