Außerordentliche Kündigung

Von Annalena B. 15 März, 2024
4 minutes
Außerordentliche Kündigung, Kündigungsvertrag

Die außerordentliche Kündigung, auch als fristlose Kündigung bekannt, ist ein rechtliches Instrument, das in verschiedenen Kontexten Anwendung findet, insbesondere im Arbeitsrecht, Mietrecht und Vertragsrecht. In diesem Beitrag werfen wir einen genaueren Blick auf das Konzept der außerordentlichen Kündigung.

Was ist eine außerordentliche Kündigung?

Die außerordentliche Kündigung ist ein juristisches Mittel, das es Vertragsparteien ermöglicht, einen Vertrag unverzüglich und ohne Einhaltung der üblichen Kündigungsfristen zu beenden. Anders als bei der ordentlichen Kündigung, die sich an festgelegte Fristen hält, tritt die außerordentliche Kündigung sofort in Kraft und basiert auf schwerwiegenden Gründen.

Das bedeutet, dass eine außerordentliche Kündigung aufgrund von erheblichen Vertragsverletzungen oder gravierenden Umständen, die die Fortsetzung des Vertrags unzumutbar machen, erfolgen kann. Dabei muss es sich um ein Ereignis beziehungsweise eine Tatsache handeln, das die Grundlage des Vertragsverhältnisses erschüttert.

Wer kann außerordentlich kündigen?

Du hast nicht nur als Arbeitgeber:in die Möglichkeit deine Mitarbeiter:innen fristlos zu kündigen. Bei besonders schweren Tatsachen können auch Arbeitnehmer:innen außerordentlich kündigen. Was genau die Voraussetzungen sind, erfährst du hier.

Außerordentliche Kündigung durch den/die Arbeitgeber:in

  1. Rechtliche Grundlage: Der/die Arbeitgeber:in kann gemäß den arbeitsrechtlichen Bestimmungen eine außerordentliche Kündigung aussprechen, wenn ein schwerwiegender Grund vorliegt. Typische Gründe können beispielsweise schwere Vertragsverletzungen oder wiederholte Pflichtverletzungen seitens des/der Arbeitnehmer:in sein.
  2. Voraussetzungen: Die außerordentliche Kündigung durch den/die Arbeitgeber:in erfordert in der Regel eine unmittelbare Reaktion auf gravierende Pflichtverletzungen. Diese müssen so schwerwiegend sein, dass eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar wird.
  3. Konsequenzen: Bei erfolgreicher außerordentlicher Kündigung durch den/die Arbeitgeber:in endet das Arbeitsverhältnis sofort. Der/die Arbeitnehmer:in hat in der Regel keinen Anspruch auf eine Kündigungsfrist und kann je nach den Umständen Anspruch auf Schadensersatz haben.

Außerordentliche Kündigung durch den/die Arbeitnehmer:in

  1. Rechtliche Grundlage: Der/die Arbeitnehmer:in kann ebenfalls außerordentlich kündigen, wenn ihm durch den/die Arbeitgeber/in gravierende Pflichtverletzungen oder unzumutbare Bedingungen auferlegt werden. Ein typisches Beispiel könnte eine schwere Vertragsverletzung seitens des/der Arbeitgeber:in sein.
  2. Voraussetzungen: Der/die Arbeitnehmer:in muss nachweisen können, dass die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für ihn unzumutbar ist. Dies könnte beispielsweise bei einem erheblichen Vertrauensbruch seitens des/der Arbeitgeber:in der Fall sein.
  3. Konsequenzen: Eine außerordentliche Kündigung durch den/die Arbeitnehmer:in führt ebenfalls zur sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Allerdings muss der/die Arbeitnehmer:in in der Regel eine Kündigungsfrist einhalten. Verlangt der/die Arbeitnehmer:in Schadensersatz, muss er nachweisen, dass sein Verhalten gerechtfertigt war.

In beiden Fällen ist es entscheidend, dass die außerordentliche Kündigung auf rechtlich anerkannten Gründen basiert und dass die Voraussetzungen für eine solche Kündigung erfüllt sind, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Die Unterschiede zwischen ordentlicher und außerordentlicher Kündigung

Die Unterschiede zwischen einer außerordentlichen und einer ordentlichen Kündigung liegen hauptsächlich in den Umständen, der Kündigungsfrist und den Gründen, die zu ihrer Anwendung führen. Die ordentliche Kündigung erfolgt unter Einhaltung festgelegter Fristen und ist in der Regel an keine besonderen Gründe gebunden. Diese Kündigungsart ermöglicht eine planmäßige Beendigung eines Vertrags, sei es im Arbeitsverhältnis, im Mietverhältnis oder bei Versicherungsverträgen.

Im Gegensatz dazu erfolgt die außerordentliche Kündigung unmittelbar und ohne Einhaltung der üblichen Fristen. Sie setzt schwerwiegende Gründe voraus, die das Vertragsverhältnis unzumutbar machen. Diese Gründe können verschiedene Formen annehmen, wie zum Beispiel Vertragsverletzungen oder andere erhebliche Umstände. Die außerordentliche Kündigung ist somit ein Instrument, das in Situationen extremer Vertragsstörungen angewendet wird, um unverzüglich auf gravierende Verletzungen der Vertragspflichten zu reagieren. In vielen Fällen sind für die außerordentliche Kündigung klare und eindeutige rechtliche Grundlagen sowie bestimmte Vertragsbedingungen erforderlich, um eine angemessene Anwendung zu gewährleisten.

Außerordentlich kündigen: Definition und rechtliche Grundlagen

Das außerordentliche Kündigungsrecht ist in verschiedenen Gesetzen verankert, je nach Art des Vertrags. Im Versicherungsbereich regelt das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) die außerordentliche Kündigung von Versicherungsverträgen.

Die außerordentliche Kündigung ist ein wichtiges Instrument, um bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen oder grob fahrlässigem Verhalten angemessen reagieren zu können. Insbesondere im Versicherungsbereich, wo der Schutz von Vermögenswerten und die Einhaltung vertraglicher Pflichten entscheidend sind, spielt die außerordentliche Kündigung eine bedeutende Rolle.

Alle Vertragsparteien sollten sich bewusst sein, dass Fehlverhalten nicht nur zu einer außerordentlichen Kündigung führen kann, sondern auch zu Schadensersatzansprüchen und einer Beeinträchtigung des Versicherungsschutzes.

Bildnachweis: Header ©AdobeStock_49874046; forkART Photography

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