Schadensersatzanspruch

Von Erik Lehnert 3 August, 2023
10 Minuten
Schadenersatzanspruch

Ein Verkehrsunfall kann nicht nur physisch und emotional unglaublich belastend sein, sondern auch zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Diese Unannehmlichkeiten sind alles andere als einfach zu verarbeiten und das liegt nicht zuletzt daran, dass der Schreck tief sitzt. Doch zum Glück haben Geschädigte zumindest Anspruch auf Schadensersatz in unterschiedlichen Bereichen. Was es damit auf sich hat und wie du Schadensersatzansprüche geltend machen kannst, verraten wir dir im Folgenden.

Schadensersatzanspruch: Definition

Was versteht man unter dem Begriff „Schadensersatzforderung“? Grundsätzlich bezeichnet man die finanzielle Entschädigung für materielle Schäden (Sachbeschädigung) aber auch immaterielle Schäden (Verletzungen) als Schadensersatz. Hierzu zählen neben Sachschäden wie Totalschäden und Personenschäden (Körperverletzung) auch Vermögensschäden. Letztere beinhalten zum Beispiel die Verdienst- und Nutzungsausfallentschädigung. Damit du dir ein Bild davon machen kannst, was alles unter materielle und immaterielle Schäden fällt, möchten wir dir diese beiden Schadensarten etwas näher erläutern.

Beispiele für materielle Schäden, auch Vermögensschäden genannt:

  • Abschleppkosten
  • Wiederbeschaffungswert bzw. Ersatzbeschaffungskosten
  • Kosten für den/die Sachverständigen/Sachverständige
  • Wertminderung bei Weiterverkauf z.B. nach einem Unfall
  • Behandlungskosten
  • Erwerbsausfall, Einkommens- oder Verdienstausfall
  • Kosten für einen Rechtsanwalt

Beispiele für immaterielle Schäden, auch Nichtvermögensschäden genannt:

  • Haushaltsführungsschaden auch bei Alleinstehenden
  • Krankenhaus Besuchskosten naher Angehöriger
  • Schäden durch Schockzustand naher Angehöriger
  • Vermehrte Bedürfnisse (Pflegekosten, künstliche Gelenke, behindertengerechter Umbau usw.)
  • Diskriminierungsentschädigung (Alter, Geschlecht und Co.)
  • Unterhaltsschaden unterhaltsberechtigter Personen
  • Kosten für Umschulung
  • Kosten für Beerdigung

Wissenswert: Für verlorengegangene Freizeit oder gar Urlaubszeit gelten keinerlei Schadensersatzansprüche. Dafür aber für entgangene Urlaubsfreude.

Das sagt das Bürgerliche Gesetzbuch zum Schadensersatz

Die geltenden Schadensersatzansprüche sind im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) verankert. Hier beschreibt Paragraf 823 die Schadensersatzpflicht, deren Grundsatz im Ausgleich des Schadens liegt.

Ausschnitt aus dem BGB:

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.

Mit einem Blick in das Bürgerlichen Gesetzbuch wird schnell deutlich, dass es sich beim Schadensersatz um Ansprüche handelt, die durch eine schuldhafte Rechtsverletzung entstanden sind. In diesem Fall muss der Schädiger der gesetzlichen Schadensersatzpflicht nachkommen, da er unerlaubte Handlungen begangen hat. In der Regel erfolgt die Entschädigung gegenüber dem Geschädigten in Form von Geldbeträgen.

Anders schaut es bei einem Verkehrsunfall aus. Hier greift die Gefährdungshaftung gemäß Paragraf 7 des StVG (Straßenverkehrsgesetz). In diesem Fall muss nicht zwingend ein schuldhaftes Verhalten bei Unfallverursacher:innen vorliegen, wenn es um berechtigte Schadensersatzansprüche geht. Die allgemeine Vorgehensweise bei dieser Art von Schadensersatz ist im Zivilrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches ab Paragraf 249 geregelt. Demnach ist derjenige, der zum Schadensersatz verpflichtet ist, dafür verantwortlich, einen Zustand herzustellen, der vorliegen würde, wenn es erst gar nicht zum schädigenden Ereignis gekommen wäre. Ein klassisches Beispiel hierfür ist die Wiedergutmachung in Form einer Reparatur. Liegt jedoch ein Schadenfall mit immateriellen Schäden wie beispielsweise Personenschäden vor, so erfolgt der Schadensersatz in Form eines Schmerzensgeldes.

Ausschnitt aus dem BGB:

1) „Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.“

(2) „Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.“

Schadensersatzanspruch: Diese Voraussetzungen musst du erfüllen

Damit du vom Schadensersatz Gebrauch machen kannst, musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So musst du zum Beispiel zweifelsfrei beweisen können, dass ein Unfall oder ein ähnliches Ereignis den jeweiligen „Schaden“ herbeigeführt hat. Besteht kein direkter Zusammenhang, so kannst du für den Schaden auch keine Entschädigung verlangen.

Beispiel: Auf der Beifahrertüre deines Autos befindet sich ein großer Kratzer. Es ist allerdings nicht plausibel, dass dieser durch den Unfall entstanden ist. In diesem Fall zahlt die klassische KFZ-Teilkaskoversicherung Versicherung nicht.

Neben dem direkten Zusammenhang auch Kausalzusammenhang genannt, muss zudem ein schuldhaftes Verhalten vorliegen. Das heißt, der oder die Unfallverursacher:in ist entweder seinen/ihren gesetzlichen bzw. vertraglichen Pflichten nicht nachgekommen oder hat diese grobfahrlässig verletzt. Im Umkehrschluss bedeutet das so viel wie: Trägt keiner die Schuld, kann auch keiner belangt werden. Einzige Ausnahme bildet der Schadensersatzanspruch, der in einer unerlaubten Haftung oder Gefährdungshaftung begründet ist.

Risiko einer Nichtaufklärung: Wer trägt die Beweislast?

Die Beweislast stellt bei Schadensansprüchen im Kfz-Bereich ein relativ komplexes Thema dar. Doch worum geht es bei der Beweislast überhaupt? Und wer trägt das Risiko einer Nichtaufklärung? Bei der Beweislast steht in erster Linie folgende Frage im Vordergrund: „Wer würde einen Vorteil daraus ziehen, wenn es nicht zur vollständigen Aufklärung des jeweiligen Sachverhaltes kommt?“.

Schadensersatzanspruch

Handelt es sich um einen gesetzlichen Schadensanspruch nach Paragraf 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches, so liegt die Beweislast in den Händen des Anspruchstellers. Er ist demnach dazu verpflichtet, zu beweisen, dass die Schädigung durch die Handlungen eines anderen herbeigeführt wurde. Nach deutschem Recht trägt also der Geschädigte die gesamte Beweislast.

Beispiel: Stellt dir vor, du bist in einen Unfall verwickelt, der durch grobe Fahrlässigkeit zustande kam. In diesem Fall musst du als Geschädigter beweisen, welchen Schaden du erlitten hast. Am besten gelingt das mittels Gutachten einer/eines Sachverständigen. Dieser kann nicht nur das Unfallgeschehen nachstellen, sondern den Schaden zugleich auch genau beziffern. Ebenso hilfreich ist es, wenn die Polizei vor Ort war und den Unfall dokumentiert hat. Im Optimalfall erhalten Unfallverursacher:innen auch noch ein Bußgeld für einen Verkehrsverstoß, der im direkten Zusammenhang mit dem Unfall steht. Denn dies wirkt sich positiv auf die Beweisführung des Geschädigten aus.

Schadensersatzanspruch: So musst du vorgehen

Hat dein Fahrzeug bei einem Unfall einen Schaden erlitten, so musst du deinen Schadensersatzanspruch bei dem oder der  Unfallverursacher:in bzw. seiner oder ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung melden. Das geht am besten über den Zentralruf der Autoversicherer:innen oder den klassischen Postweg in Form eines Einschreibens. Denn so hast du einen Beleg darüber, dass du deinen Anspruch auf Schadensersatz fristgerecht eingereicht hast. Je nach Schadenfall musst du hier allerdings unterschiedlich vorgehen. Denn die Versicherungen unterscheiden zwischen materieller und immaterieller Forderung auf Schadensersatz. Besonders wichtig ist, dass du das Unfallgeschehen so detailliert wie nur möglich schilderst. Erkläre dabei, wie genau es zum Schaden gekommen ist. Außerdem solltest du sämtliche Positionen aufzählen, für die du Schadensersatz vom Schädiger forderst.

Tipp: Wirf unbedingt auch einen Blick auf unsere interessanten Beiträge zu folgenden Themen:

Forderung bei Mitverschulden

Trägst du als Geschädigter bei einem Unfall eine gewisse Teilschuld, so verhält sich auch der Anspruch auf Schadensersatz etwas anders. Denn in diesem Fall musst du als Geschädigter einen Teil der Kosten aus eigener Tasche bezahlen. Dies ist in Paragraph 254 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt.

Auszüge aus dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch):

(1) „Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Beschädigten mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist.“

(2) „Dies gilt auch dann, wenn sich das Verschulden des Beschädigten darauf beschränkt, dass er unterlassen hat, den Schuldner auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen, die der Schuldner weder kannte noch kennen musste, oder dass er unterlassen hat, den Schaden abzuwenden oder zu mindern. Die Vorschrift des § 278 findet entsprechende Anwendung.“

Das bedeutet, dass die Versicherung genauestens prüft, welchen Schuldanteil der Geschädigte bei der Schadensentstehung und -entwicklung hatte. Je nach dem kann es natürlich auch zu einer Minderung im Schadensanspruch kommen. Im schlimmsten Fall kann ein Mitverschulden sogar zu einem vollständigen Ausschluss von Schadensersatz führen.

Ebenso wichtig zu wissen ist, dass nicht nur die aktive Mitwirkung, sondern auch ein Unterlassen von relevanter Bedeutung ist. Was das bedeutet, kannst du diesem Beispiel entnehmen: Nehmen wir an du hast als Geschädigter die Möglichkeit, einen Unfall zu vermeiden. Doch stattdessen ergreifst du diese Chance nicht, sondern nimmst den Unfall in Kauf. In diesem Fall musst du damit rechnen, dass dir eine gewisse Teilschuld zulasten gelegt werden kann. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Schädiger infolgedessen ein Anrecht auf Schadensersatz erhält. Vielmehr weist dies darauf hin, dass du als Geschädigter nicht ganz so sorgfältig im Straßenverkehr unterwegs warst, wie eigentlich nötig. Darauf lässt sich zurückschließen, dass du dich ganz oder zumindest teilweise selbst in diese unschöne Situation gebracht hast.

Im eben erwähnten Beispiel liegt ein Verschulden gegen dich selbst vor. Schließlich bist du deinem eigenem Schutzinteressen nicht nachgekommen. Infolgedessen hast du also kein Anrecht auf einen vollständigen Schadensersatz.

Fahrerflucht: Bekommst du trotzdem einen Schadensersatz?

Wie verhält es sich, wenn der oder die Unfallverursacher:in Fahrerflucht begeht? Bekomme ich in diesem Sonderfall dennoch Schadensersatz? Diese beiden Fragen sind durchaus begründet, denn schließlich ist der Schädiger zugleich auch Adressat für die Wiedergutmachung. Bedauerlicherweise ist es allerdings keine Seltenheit, dass sich Unfallverursacher:innen ihrer Verantwortung entziehen und Fahrerflucht begehen. Dabei handelt es sich nicht immer nur um banale Schäden wie einem Kratzer im Lack. Denn viele Schädiger ergreifen sogar bei schwerwiegenden Verkehrsunfällen mit verheerenden Personen- oder Sachschäden die Flucht.

Für die Regulierung des Schadens stellt dieses Szenario eine absolute Katastrophe dar. Denn die Geschädigten bleiben häufig auf einem Berg von Kosten sitzen. Schließlich besteht in diesem Fall zwar ein berechtigter Schadensersatzanspruch, der allerdings nicht gelten gemacht werden kann. In diesem Fall hilft es auch nicht, dass das Begehen von Fahrerflucht harte Strafen nach sich zieht. Je nach Schwere erhält der Täter nicht nur eine hohe Geldstrafe, sondern oftmals auch eine Freiheitsstrafe. Dies ist in Paragraf 142 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Ebenso muss der Täter mit drei Punkten in Flensburg rechnen. Doch all das hilft dem Geschädigten nur wenig. Doch was kann man tun, wenn der Schädiger einfach das Weite gesucht hat und nicht mehr greifbar ist?

Polizei rufen?

Der erste Weg sollte direkt zur Polizei führen. Diese nimmt eine Anzeige gegen Unbekannt auf. Dadurch hat der Geschädigte zumindest einen Nachweis für das Unfallgeschehen. Mit etwas Glück kann die Polizei den Täter anschließend ermitteln, sodass die Regulierung des Schadens gesichert ist.

Ist dem allerdings nicht so, sollte sich der oder die Geschädigte zeitnah an seine Kaskoversicherung wenden. Denn häufig kommt diese dann für die Schadensregulierung auf. Anders schaut es aus, wenn lediglich eine Haftpflichtversicherung besteht. In diesem Fall empfehlen wir die Kontaktaufnahme zur Verkehrsopferhilfe. Denn in bestimmten Umständen kommt diese Organisation für den Schadensersatz auf. Allerdings solltest du bedenken, dass gegenüber der Verkehrsopferhilfe kein Schadensersatzanspruch besteht. Hierbei handelt es sich lediglich um einen Garantiefond. Das bedeutet wiederum, dass sie stets allein entscheidet, ob sie die Kosten trägt. In der Regel springt die Verkehrsopferhilfe auch nur bei schwerwiegenden Unfällen und nicht etwa bei Schäden durch Parkrempler:innen ein.

Haftung gegenüber Dritten

Besonders dramatisch sind Verkehrsunfälle, bei denen Personen tödlich verunglücken. Obwohl der Verlust eines geliebten Menschen durch kein Geld der Welt zu ersetzen ist, müssen auch Schadensersatzansprüche Dritter erfüllt werden. So ist in Paragraf 844 des Bürgerlichen Gesetzbuches zum Beispiel geregelt, dass im Falle von Tötung die Beerdigungskosten und eine Geldrente an die unterhaltspflichtigen Hinterbliebenen zu bezahlen sind. Hierzu können zum Beispiel die Ehefrau/ der Ehemann, Kinder und Co. zählen.

Das Schmerzensgeld

Hast du als Geschädigte Person Verletzungen und somit immaterielle Schäden erlitten, so hast du Anspruch auf Schmerzensgeld. Er dient als „Wiedergutmachung“ für die erlittenen Schäden oder den darauf resultierenden Schock. Wichtig zu wissen ist, dass das Schmerzensgeld unabhängig von den Kosten für die Heilbehandlung ist. Letztere werden allerdings ebenfalls durch die Haftplicht des Unfallverursachers übernommen. Trägst du jedoch eine gewisse Mitschuld an den Verletzungen, so verringert sich das Schmerzensgeld um einen gewissen Betrag. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn du den Sicherheitsgurt nicht angelegt hattest.

Schmerzensgeldtabelle

Wie hoch das Schmerzensgeld ausfällt, variiert je nach Schadenfall. So beträgt die Höhe bei besonders leichten Verletzungen womöglich nur 50 Euro. Während das Schmerzensgeld bei bleibenden körperlichen Einschränkungen schnell im sechststelligen Bereich liegen kann. Die Summe hängt also stets vom Schweregrad der erlittenen Verletzungen ab. Aber auch psychische und soziale Folgen spielen hier eine entscheidende Rolle.

Tipp: Es gibt einige Schmerzensgeldtabellen, die auf bereits gefällten Urteilen basieren. Sie dienen allerdings lediglich als erste Orientierung und nicht als allgemeingültige Rechtsprechung.

Schmerzensgeld und Schleudertrauma

Ein Schleudertrauma zählt zu den häufigsten Verletzungen nach Autounfällen. Besonders oft sind sie dabei die Folge von Auffahrunfällen. Hierbei handelt es sich meist um eine Verrenkung der Halswirbelsäule. Diese Art von Verletzung entsteht häufig durch die Erschütterung bei einem Aufprall.

Zu den klassischen Symptomen zählen neben starken Kopf- und Nackenschmerzen auch Schwindel. Je nach Unfall kann der Schweregrad des Schleudertraumas extrem variieren. Dabei lassen sich niedrige Abstufungen allerdings nur schwer feststellen. Exakt aus diesem Grund ist es auch alles andere als einfach, ein vorliegendes Schleudertrauma zu beweisen. Wie hoch das Schmerzensgeld ausfällt, hängt in erster Linie von der Schwere ab. So kann es sich zwischen 100 und mehreren Tausend Euro bewegen.

Schmerzensgeld beantragen: So geht’s!

Damit du nach einem Autounfall Schmerzensgeld beantragen kannst, solltest du möglichst zeitnah einen Arzt aufsuchen. Denn dieser dokumentiert deine erlittenen Verletzungen. Dieser Weg ist unabdingbar, denn andernfalls kannst du deine Verletzungen bei der Beantragung von Schmerzensgeld nicht nachweisen. Auch ist es wichtig, dass du deine Verletzungen fotografierst und genau notierst, wie stark sie dich in deinem Alltag beeinträchtigen.

Verweigert die Gesellschaft dir deine Schmerzensgeldforderung, kann ein Anwalt für Verkehrsrecht dir helfen, die Forderung durchzusetzen. Denn dieser ist Experte auf diesem Gebiet und kann dich in all deinen Schadensersatzforderungen vertreten. Hier lohnt sich eine Verkehrsrechtsschutz ungemein.

Schadensersatz: Kann der Anspruch verjähren?

Was sind die Voraussetzungen für Schadensersatz? Grundsätzlich gibt es keine pauschale Verjährungsfrist. Stattdessen richtet sich die Zeitspanne bis zur Verjährung nach den juristischen Grundlagen, auf denen ein Unfallschaden bewertet wird. So beträgt der vertragliche Schadensersatz zum Beispiel oftmals drei Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem es zum jeweiligen Schaden kam. Diese Regel ist in Paragraf 199 des Bürgerlichen Gesetzbuches festgelegt.

Handelt es sich hingegen um einen gesetzlichen Schadensanspruch, so liegt die Dauer der Verjährung bei bis zu 30 Jahren. Diese Regelung hängt jedoch von der Schadenseinheit ab. So müssen die Schäden nicht nur als Ganzes betrachtet, sondern auch mit ihrem Eintreten abgeschlossen werden. Denn schließlich verjähren sie gemeinsam.

Wichtig – Spätschäden absichern: Als Geschädigte Person solltest du unbedingt ein Urteil erstreiten. Denn nur so kannst du die Haftung des Schädigers feststellen lassen und dich gegenüber Ansprüchen aus vorhersehbaren, aber auch nicht vorhersehbaren Spätschäden absichern.

Welche Versicherung übernimmt die Entschädigung nach einem Unfall?

In der Regel kommt der oder die Unfallverursacher:in bzw. dessen Kfz-Haftpflicht für die Entschädigung auf. Letztere prüft anhand der Schadensmeldung, welche Ansprüche gerechtfertigt sind und welche nicht. Anschließend erfolgt eine Begutachtung durch eine:n Sachverständige:n. Diese:r prüft die vorhandenen Schäden und erstellt infolgedessen ein Unfallgutachten. Zudem berechnen die Sachverständigen den Rest- und Wiederbeschaffungswert.

Sofern die Unfallschäden einen Wert von 750 Euro überschreiten, handelt es sich hierbei nicht mehr um Bagatellschäden. In diesem Fall steht es dir offen, einen eigenen Gutachter zu beauftragen. Dieser Schritt ist vor allem dann ratsam, wenn Zweifel an gewissen Positionen bestehen.

Tipp – Schadensersatz durch die Versicherung: Du bist dir nicht ganz sicher, wie du einen Unfall an die Versicherung meldest? Dann solltest du unbedingt unseren Beitrag zum Thema „Unfallschaden melden – Das braucht die Versicherung“ lesen. Hier findest du alles, was du zu dieser Thematik wissen musst.

Schadensersatzanspruch: Diese Sonderfälle gibt es

Beim Anspruch auf Schadensersatz gibt es einige Sonderfälle. Diese möchten wir dir im Folgenden kurz veranschaulichen:

Unfallgegner:in ohne Fahrerlaubnis

Fahren Schädiger ohne gültige Fahrerlaubnis, so muss er mit verheerenden Folgen rechnen. Es drohen nicht nur hohe Strafen, sondern auch Regress durch die bestehende Haftpflichtversicherung. Letzteres ist vor allem dann der Fall, wenn der Schädiger den Unfall grob fahrlässig herbeigeführt hat. Die Kosten, die auf dich als Geschädigter zukommen, werden allerdings trotzdem übernommen.

Wissenswert: Es haftet immer der oder die Fahrzeughalter:in, denn schließlich hat er das unerlaubte Fahren nicht verhindert.

Schädiger mit Leihfahrzeug

Auch hier ändert sich für dich als Geschädigter nichts, denn du erhältst deine Entschädigung durch die Kfz-Haftpflicht des Fahrzeughalters. Dieser hat jedoch die Möglichkeit Schadensansprüche an den Entleiher zu stellen.

Unfallverursacher:innen ohne gültigen Versicherungsschutz

Grundsätzlich gilt zu wissen, dass alle deutschen Autofahrer:innen dazu verpflichtet sind, zumindest eine Haftpflicht abzuschließen. Das Bestehen dieser Police ist auch Voraussetzung für die Fahrzeugzulassung. Ohne bestehende Kfz-Versicherung ist also keine Zulassung möglich. Somit ist es sehr unwahrscheinlich, dass Unfallverursacher:innen keinen Versicherungsschutz hat. Es gibt aber durchaus Fälle, in denen Kfz-Halter:innen bewusst gegen die Versicherungspflicht verstoßen. In diesem Fall empfehlen wir die Kontaktaufnahme zum Verein „Verkehrsopferhilfe e.V.“. Hierbei handelt es sich um eine Organisation der deutschen Haftpflichtversicherung, die für solche Extremfälle Garantiefonds eingerichtet hat.

Unfall im Ausland

Bei einem Unfall im Ausland gelten normalerweise die Rechte des jeweiligen Landes. Es sei denn, der oder die Unfallverursacher:in ist durch Zufall ebenfalls aus Deutschland. In diesem Sonderfall greifen dann die gewohnten deutschen Regeln. Innerhalb von Europa gibt es ein vereinfachtes Schadensersatzsystem. Dieses vereinheitlich die Schadensregulierung, zeigt jedoch deutlich Unterschiede in der Deckungssummenhöhe auf.

Unfall in der Waschanlage

Kommt es zu einem Unfall in der Waschstraße, gilt es zuerst die Gegebenheiten zu überprüfen. Bleiben Fahrer:innen während der Fahrzeugreinigung im Auto sitzen? Oder wird das Fahrzeug fahrerlos durch die Waschstraße befördert? Verweilt der oder die Fahrer:in während des Reinigungsvorgangs im Auto, so kann ein Unfall auch durch ein Fehlverhalten seinerseits zustande gekommen sein. Somit ist es in diesem Sonderfall kein leichtes Unterfangen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Anders schaut es bei einem automatischen Waschvorgang ohne Fahrer:in aus.  Dies gilt aber auch nur, wenn er oder sie den Schaden verschuldet hat. Hat der oder die Fahrer:in z. B. das Fenster aufgelassen haftet er oder sie  natürlich selbst.

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