Elementarschaden
Wer ein Auto im Straßenverkehr führt, muss auch mit Schäden am Fahrzeug rechnen. Versicherungen kategorisieren Schäden in verschiedener Hinsicht. So unterscheidet man unter anderem zwischen Unfallschäden und Elementarschäden. Doch was sind Elementarschäden? Was ist eine Elementarversicherung? Und was kostet eine Wohngebäudeversicherung mit Elementarschäden? In diesem Artikel erfährst du alles, was du zu diesem Thema wissen solltest.
Definition: Was ist ein Elementarschaden?
Bei einem Elementarschaden handelt es sich um einen so genannten Folgeschaden. Dieser kann entweder durch direkte oder indirekte Einwirkung einer Naturgewalt entstehen. Diese Ereignisse sind mittlerweile nicht mehr so selten wie noch vor ein paar Jahren. Aufgrund des Klimawandels nehmen heftige Wettersituationen sogar zu. Daher solltest du auf jeden Fall eine Elementarschadenversicherung für dein Auto einplanen.
Falls du dich nun fragst, ob sich eine Elementarversicherung überhaupt lohnt? Die Versicherung übernimmt hier im Schadensfall sämtliche Kosten. Ein wichtiger Aspekt, den du unbedingt bedenken solltest.
Was deckt die Versicherung beim Elementarschaden ab?
Elementarschäden haben in den letzten Jahren immer mehr zugenommen. Ein guter Versicherungsschutz ist daher das A und O. Nicht nur bei Sturm oder Starkregen können Schäden entstehen. Die Versicherung für Elementarschäden greift demnach nicht nur bei Sturmschäden am Auto, sondern auch bei
- Hagelschäden,
- Schneedruck,
- Überschwemmung,
- Vulkanausbrüchen,
- Erdrutschen,
- Erdbeben
und weiteren witterungsbedingten Schäden. Ebenso sind umgestürzte Bäume und Hochwasser in diese Autoversicherung enthalten. Achte daher vor Vertragsabschluss darauf, was genau die Elementarversicherung abdeckt. So bist du auf der sicheren Seite.
Ist eine Versicherung gegen Elementarschäden sinnvoll?
Falls du dich fragen solltest, ob und wann du eine Elementarversicherung brauchst: Der Abschluss einer solchen Versicherung lohnt sich in jedem Fall. Denn diese Schäden gehören zu den fünfthäufigsten Schadenfällen, die Kfz-Versicherungen begleichen müssen. Nicht selten gehen die Schäden an Fahrzeugen, die durch Sturm und Co. entstanden sind, mit hohen Kosten einher. Diese belaufen sich laut GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) auf ungefähr drei Milliarden Euro pro Jahr.
Damit du dem nicht vollkommen wehrlos ausgesetzt bist, solltest du eine Elementarversicherung auf jeden Fall einplanen. Das Gleiche gilt auch für Hochwasser, Gewitter oder Überschwemmungen, die ebenfalls abgesichert sind.
Tipp: Bei Schäden durch Überschwemmung kommt in der Regel auch die Kfz-Teilkaskoversicherung auf. Bedenke dennoch, dass hier meist eine Selbstbeteiligung fällig wird – egal ob du im Vorfeld eine Teilkasko- oder gar eine Kfz-VollkaskoversicherungKfz-Vollkaskoversicherung abgeschlossen hast.
Diese Autoversicherungen schützen beim Elementarschaden
Wichtig: Ohne Kfz-Haftpflichtversicherung kannst du dein Auto nicht zulassen. Jedes Auto, das sich im Straßenverkehr bewegt, benötigt muss entsprechend versichert sein Doch anders als eine Kfz-Teilkasko oder -Vollkaskoversicherung deckt diese Versicherung keine Schäden an deinem eigenen Auto ab. Für die Kaskoversicherung besteht hingegen keine Versicherungspflicht, weshalb viele Fahrzeughalter oder Fahrzeughalterinnen darauf verzichten.
Dabei gilt: Die Kfz–Teilkaskoversicherung übernimmt Glasschäden oder Schäden nach einem Wildunfall. Die Kfz-Vollkaskoversicherung springt hingegen auch bei Unfällen ein, auch wenn du diese selbst verschuldet haben solltest.
Was kostet eine Versicherung gegen Elementarschäden?
Wie teuer eine Versicherung ist, die bei Elementarschäden aufkommt, lässt sich an dieser Stelle nicht beziffern. Die Preise hängen mitunter von der Region ab, in der du das Auto gemeldet hast. Für die Berechnung spielen unter anderem die Gefahrenklassen eine wichtige Rolle.
Solltest du weitere Fragen haben helfen wir dir gern weiter. Weitere Informationen zu den Themen Kfz und Versicherung findest du auf unseren Seiten:
- Auslandsschadenschutz und Mallorca Police
- Fahrerschutzversicherung
- Berechtigte Fahrer
- Abweichende Halterschaft
- Deckungssumme
- Doppelversicherung
- Kfz-Versicherung (Erstvertrag)
- Fahrzeugeigentümer oder Fahrzeugeigentümerin
- Fahrgestellnummer
- GAP-Deckung
- Wiederbeschaffungswert
- Gefahrerhöhung
- Garagenrabatt in der Kfz-Versicherung
- Hauptfälligkeit
- Hauptuntersuchung (HU)
- Zweitfahrzeug
- Nachhaftung
- Kaskoversicherung
- Versicherungspflicht
- Elektronische Versicherungsbestätigung
- Schadensfreiheitsklassen
- Zentralruf der Autoversicherer
- Grobe Fahrlässigkeit
- EVB Nummer
- Totalschaden und wirtschaftlicher Totalschaden
- Ersatzfahrzeug
- Partnerwerkstatt