Umweltprämie: Was steckt hinter dem Umweltbonus?

Von Julia Schäfer 31 August, 2023
4 minutes

Elektroautos sind teuer, zumindest wenn man sie mit entsprechenden Modellen mit Verbrennungsmotoren vergleicht. Gleichzeitig möchte die Bundesregierung, dass die Elektromobilität zunimmt. Deshalb gibt es seit Februar 2020 einen neuen Umweltbonus für E-Autos. In diesem Beitrag erfährst du alles, was du zum Thema Umweltprämie wissen musst.

Definition: Was ist die Umweltprämie?

Um die Klimaziele 2030 zu erreichen, müssten in Deutschland knapp zehn Millionen Elektrofahrzeuge zugelassen sein. Denn nur so kann der CO2-Ausstoß aller Autos auf deutschen Straßen deutlich reduziert werden. Doch die Verkaufszahlen sind dafür leider nicht hoch genug. Viele Autokäufer zögern noch, sich für ein Elektroauto zu entscheiden. Die Hauptgründe dafür sind die hohen Kaufpreise und  zu wenig öffentliche Lademöglichkeiten. Auch Misstrauen gegenüber der neuen Technologie spielt eine Rolle. Deshalb hat die Bundesregierung bereits 2016 den ersten Umweltbonus für E-Autos eingeführt, um einen finanziellen Anreiz zu schaffen. 2019 wurde beschlossen, diese staatliche Fördermaßnahme nicht nur zu verlängern, sondern auch zu erhöhen. Zudem kam während der Corona-Krise noch die Innovationsprämie hinzu, weswegen sich der staatliche Anteil an der Prämie für E-Fahrzeuge verdoppelt hat.

Die Mittel für den Umweltbonus stammen aus dem Energie- und Klimafond (EKF) der Bundesregierung. Aber auch die Automobilindustrie übernimmt einen Teil des Betrags. Bis zum Ende der Maßnahme am 31. Dezember 2025 ist eine maximale Summe von 20,9 Milliarden Euro vorgesehen.

Konkret bedeutet das, dass du für ein reines Elektroauto bis zu 9.000 Euro und für einen Plug-in-Hybriden bis zu 6.750 Euro staatliche Förderung erhalten kannst.

Für welche Autos bekommst du die Umweltprämie?

Du kannst den Umweltbonus beantragen, wenn sich dein Wunschauto auf der sogenannten BAFA-Liste befindet. Das ist die Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Die Höhe der Umweltprämie hängt vom Netto-Listenpreis des jeweiligen Fahrzeugs ab. Damit ist der Kaufpreis des Basismodells ohne Sonderausstattung und vor den 19 Prozent Umsatzsteuer gemeint.

Auf der BAFA-Liste befinden sich rund 1.000 Modelle aus den folgenden Fahrzeuggruppen:

  • Reine Elektrofahrzeuge: Diese Autos fahren nur batteriebetrieben, haben keinen Verbrennungsmotor oder Auspuff und erzeugen deshalb keine lokalen CO2-Emissionen. Kaufst du ein reines E-Auto mit einem Netto-Listenpreis unter 40.000 Euro, bekommst du vom Staat 6.000 Euro und der Autohersteller legt nochmals 3.000 Euro drauf. Liegt der Netto-Listenpreis zwischen 40.000 und 65.000 Euro, wird der Kauf vom Staat mit 5.000 Euro und vom Hersteller mit 2.500 Euro gefördert.
  • Plug-in-Hybride: Ein Hybridauto gilt als förderfähig, wenn er zwei Bedingungen erfüllt. Er muss extern aufladbar sein und darf im Schnitt nicht mehr als 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen. Der staatliche Zuschuss für den Kauf solcher Plus-in-Hybridfahrzeuge ist niedriger als bei den reinen Stromern. Bei einem Netto-Listenpreis unter 40.000 Euro gibt es insgesamt 6.750 Euro. Für teurere Autos bis 65.000 Euro beträgt die Umweltprämie noch 5.625 Euro.
  • Brennstoffzellenfahrzeuge: Wasserstoffautos können auch für Umweltförderung infrage kommen. Dazu muss ihr Energiewandler aber nur eine einzige Brennstoffzelle und mindestens einen elektrischen Antrieb aufweisen. Für Brennstoffzellenfahrzeuge gelten die gleichen Prämien wie für reine E-Autos. Hier kannst du insgesamt also entweder 7.500 Euro oder 9.000 Euro Förderung beantragen, je nachdem ob dein Wunschfahrzeug mehr oder weniger als 40.000 Euro netto kostet.

Förderung für Gebrauchtwagen

Die neue Umweltprämie gilt nicht nur für Neuwagen, du kannst auch eine Förderung für den Kauf eines Gebrauchtwagens beantragen. Für Gebrauchtwagen gelten die gleichen Fördersätze wie für Neuwagen, jedoch werden diese auf 80 Prozent des Neupreises angesetzt, um den Wertverlust mit einzuberechnen.

Außerdem muss dein gebrauchter E-Wagen oder Plug-in-Hybrid die folgenden Bedingungen erfüllen, damit du den Bonus bekommen kannst:

  • Eine Doppelförderung ist nicht möglich, weil die Umweltprämie für jedes Fahrzeug nur einmal gilt. Wenn die Prämie für den Wagen bereits bei der Erstzulassung eingefordert wurde, kannst du diese bei der Zweitzulassung nicht noch einmal beantragen.
  • Die Erstzulassung darf nicht länger als zwölf Monate her
  • Das Auto darf höchstens 15.000 Kilometer auf dem Tacho haben.

So bekommst du den Umweltbonus

Beim Kauf eines förderfähigen Neuwagens wird der Herstelleranteil der Umweltprämie direkt verrechnet. Du bekommst also einen Preisnachlass. Um den staatlichen Anteil zu erhalten, musst du einen Online-Antrag beim BAFA ausfüllen. Dies kannst du aber erst nach der Zulassung deines Autos tun, denn du musst beweisen, dass du der Fahrzeughalter bist. Weiter solltest du noch die folgenden Hinweise beachten:

  • Die neue Umweltförderung gilt nur für Neuwagen mit Erstzulassung ab dem 3. Juni 2020.
  • Gebrauchtwagen müssen nach dem 4. November 2019 zum ersten Mal und nach dem 3. Juni 2020 zum zweiten Mal zugelassen worden sein.
  • Das Fahrzeug muss mindestens sechs Monate auf deinen Namen und in Deutschland zugelassen bleiben. Wenn diese Haltedauer kürzer ausfällt, weil du das Auto beispielsweise verkaufst oder damit ins Ausland umziehst, musst du das sofort melden.
  • Nach der Zulassung deines Autos hast du genau ein Jahr Zeit, um den Antrag für die Umweltförderung einzureichen.

Gilt die Umweltprämie auch rückwirkend?

Es hat lange gedauert, bis die Verlängerung der Fördermaßnahme angenommen und in die Realität umgesetzt werden konnte. Außerdem hatten die Händler von E-Autos mit beträchtlichen Lieferschwierigkeiten zu kämpfen. Als Ausgleich für diese Verzögerungen kannst du den Umweltbonus auch rückwirkend noch beantragen. Er gilt für alle förderfähigen Fahrzeuge, die ab dem 5. November 2019 zugelassen wurden.

Du kannst so auch eine Aufstockung deiner bereits erhaltenen E-Auto-Umweltprämie erhalten, falls dir unter der neuen Regelung ein höherer Betrag zustehen würde. Informiere dich dazu am besten direkt beim BAFA.

Kombinierte Förderung

Seit November 2020 ist es auch möglich, den Umweltbonus für E-Fahrzeuge mit anderen Förderprogrammen zu kombinieren. Die meisten dieser Maßnahmen dienen der Unterstützung von Unternehmen, Vereinen oder Gemeinden. Als privater Besitzer eines reinen Elektroautos kannst du aber zumindest die THG-Prämie der Treibhausgas-Minderungsquote bekommen. Du verkaufst damit im Prinzip das von dir eingesparte CO2 an Mineralölunternehmen und kannst so 200 bis 350 Euro pro Jahr steuerfrei verdienen. Als Privatperson musst du dafür einen Zwischenhändler einschalten, beispielsweise den ADAC.

Wenn du freiberuflich tätig bist, könntest du außerdem für die „Klimaschutzoffensive für den Mittelstand” infrage kommen. Diese Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erfolgt in der Form eines zinsgünstigen Darlehens, das du zum Kauf eines Elektroautos als Dienstwagen verwenden kannst. Um mehr über dieses Förderprogramm zu erfahren, wendest du dich am besten an die Bank deines Vertrauens.

Geänderte Förderung ab 2023

2023 wurden die Förderrichtlinien erneut geändert. Es steht fest, dass reine Elektromobilität viel stärker in den Fokus rückt. Falls der Umweltbonus für Plug-in-Hybride bestehen bleibt, wird er unter strengen Bedingungen gewährt. So sollen beispielsweise nur noch Hybridfahrzeuge unterstützt werden, die eine gewisse Mindestreichweite rein elektrisch zurücklegen können.

Auch die Förderung für E-Autos soll schrittweise reduziert und schließlich ganz abgeschafft werden.

Auch bei der vergünstigten Dienstwagenbesteuerung von Elektroautos und Plug-in-Hybridfahrzeugen gibt es Änderungen. So wurde sie beispielsweise für alle Hybridfahrzeuge gestrichen, die weniger als die Hälfte ihrer Fahrleistung elektrisch zurücklegen. Fahrzeuge, die komplett emissionsfrei unterwegs sind, profitieren von einer neuen Pauschalsteuer.

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