Reiseabbruchversicherung

Von Annalena B. 18 Oktober, 2023
4 minutes
Reiseabbruchversicherung

Donner, Blitze, Sturm und sich biegende Palmen – so kann unmöglich der Rückflug stattfinden. Häufig kann wetterbedingt oder aufgrund anderer unvorhergesehener Ereignisse eine Reise nicht wie geplant fortgesetzt werden.

In diesem Fall kann dir eine so genannte Reiseabbruchversicherung helfen. Diese Versicherung springt zum Beispiel ein, wenn du einen neuen Flug oder eine oder mehrere Hotelübernachtungen brauchst.

Wir von Freeyou erklären dir, was es mit dieser Reiseversicherung auf sich hat. Außerdem erfährst du, was du beim Abschluss einer Reiseabbruchversicherung alles beachten solltest.

Leistungen: In diesen Fällen hilft eine Reiseabbruchversicherung

Du hast einen Unfall im Ausland oder kannst durch eine plötzliche Erkrankung nicht nach Hause fliegen? Eine Reiseabbruchversicherung übernimmt die Kosten, wenn du eine Reise ungeplant verlängern oder verfrüht beenden musst. Diese Rückreisekosten entstehen beispielsweise durch Umbuchungen, zusätzliche Hotelkosten oder Shuttlebusse.

Musst du deinen Urlaub vorzeitig beenden, erstattet eine Reiseabbruchversicherung auch anteilig den Reisepreis der nicht genutzten Leistungen. Im Folgenden bieten wir dir eine kurze Übersicht der möglichen Versicherungsleistungen.

Was ist durch eine Reiseabbruchversicherung versichert?

In folgenden Fällen springt die Reiseabbruchversicherung unter anderem ein:

  • Unerwartete schwere Erkrankung
  • Persönliche Quarantäne
  • Tod
  • Schwangerschaft
  • Unfall
  • Schaden an deinem Eigentum (beispielsweise durch Hochwasser, Feuer, Explosion oder Straftat Dritter)
  • Verlust des Jobs durch unerwartete betriebsbedingte Kündigung

Was ist nicht versichert?

In folgenden Situationen greift die Reiseabbruchversicherung nicht:

  1. Chronische Erkrankungen: Hast du dich in den letzten 6 Monaten vor Reisebuchung/ Versicherungsbeginn wegen einer chronischen Erkrankung behandeln lassen? Dann besteht in der Regel kein Versicherungsschutz.
  2. Schub bei einer psychischen Erkrankung, sofern der letzte bekannte Schub nicht mindestens drei volle Jahre zurückliegt.
  3. Suchterkrankungen
  4. Behördlich verordnete Quarantänemaßnahmen, wenn diese
  • für die gesamte Bevölkerung
  • für Teile der Bevölkerung
  • eine bestimmte Region
  • oder ein gesamtes Schiff gelten.

Reiseabbruch- und Reiserücktrittsversicherung: Die Unterschiede

Der Unterschied zwischen einer Reiserücktritts- und einer Reiseabbruchversicherung ist einfach erklärt:

  • Vereinfacht gesagt, deckt eine Reiserücktrittsversicherung anfallende Kosten, wenn du eine Reise gebucht, aber noch nicht angetreten hast.
  • Eine Reiseabbruchversicherung leistet hingegen Kostenersatz, wenn du die Reise bereits begonnen hast.

Dieses Spektrum an Reiseversicherungen gibt es

Reiseunfallversicherung, Reisegepäckversicherung, Reisehaftpflichtversicherung und Reiserechtsschutzversicherung. Das sind nur ein paar Beispiele für Versicherungen, die du vor einer Reise abschließen kannst.

Oft werden beispielsweise Reiseabbruchversicherungen und Reiserücktrittsversicherungen gemeinsam angeboten. Wichtig ist, dass du dir immer genau anschaust, welche Kosten genau von der jeweiligen Versicherung übernommen werden. Teilweise gehören zu den Versicherungsleistungen auch Erkrankungen, Unfälle oder Impfunverträglichkeiten von Haustieren oder eine konjunkturbedingte Kurzarbeit. Auch sind Kinder meistens mitversichert. Lediglich das erlaubte Höchstalter der Kinder kann sich je nach Anbieter etwas unterscheiden.

Es gibt jedoch eine Ausnahme: Kosten, die durch eine Covid-19-Erkrankung entstehen, sind in den meisten Versicherungspolicen nicht enthalten. Hier ist es meist nötig, einen separaten Schutzbrief abzuschließen.

Sonderfall: Nicht jede Reiseabbruchversicherung hilft bei einem Corona-Fall

Nicht jede Reiseabbruchversicherung greift auch bei einem Corona-Fall, also bei einem wegen einer Covid-19-Erkrankung unfreiwillig verlängerten Urlaubsaufenthalt.

In der Regel bieten aber alle Reiseabbruchversicherungen hierfür einen zusätzlich buchbaren Versicherungsschutz an. So bist du auch in folgenden Situationen ausreichend versichert:

  • Erkrankung oder Tod aufgrund von Covid-19
  • wenn du dich in Quarantäne begeben musst.
  • wenn dir die Einreise wegen Corona-Symptomen verwehrt wird.

Schau dir am besten die Versicherungsleistungen genau an. Dann weißt du bereits im Vorfeld, wann deine Reiseabbruchversicherung zahlt und wann nicht.

Weitere Informationen zu den Themen Reisen und Versicherungen findest du auch in unseren anderen Beiträgen:

Bildnachweis:
Headerbild: ©AdobeStock_371971716 ; hkama

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