Der Warnblinker

Von Julia Schäfer 5 Oktober, 2023
4 minutes
Warnblinker

Bestimmt kennst du die Situation: In der Innenstadt steht ein Wagen in zweiter Reihe, der Warnblinker ist angeschaltet. Ist ja klar, dass der Fahrer:in „nur mal eben kurz“ weg ist, um irgendetwas zu erledigen.

Oder vor dir fährt ein Linienbus. Dann fängt der Bus plötzlich an zu blinken, obwohl er die Haltestelle noch gar nicht erreicht hat. Aber darf er das überhaupt? Oder ist das Setzen des Warnblinkers in diesen Fällen sogar verboten? Wir klären auf!

Bedeutung des Warnblinklichts laut StVO

Gleich zwei Paragrafen (§ 15 und 16) regeln in der Straßenverkehrsordnung (StVO), wann das Einschalten des Warnblinklichts angebracht ist. Demnach müssen Autofahrende das Blinklicht dann einschalten, wenn ihr Fahrzeug nicht sofort als Hindernis erkennbar ist. Je nach Autotyp blinken dann mindestens vier Lichter gleichzeitig.

Du darfst die Warnblinkanlage also nur einschalten, um andere Verkehrsteilnehmer:innen auf Gefahren hinzuweisen.

Siehst du also ein Fahrzeug, bei dem alle Blinker blinken, ist erhöhte Aufmerksamkeit gefragt. Dann drosselst du am besten sofort die Geschwindigkeit und konzentrierst dich auf das, was vor dir passiert.

Vor Gefahrensituationen warnen: Wann Warnblinklicht einschalten?

Es gibt zahlreiche Situationen, in denen du andere Autofahrer:innen vor etwas warnen musst. Die Warnblinkanlage musst du deshalb auch einschalten, wenn

  • du auf der Autobahn ein Stauende vor dir erreichst.
  • du wesentlich langsamer als die anderen fährst, weil du eine Autopanne hast.
  • vor dir ein Unfall passiert ist.
  • ein Hindernis auf der Straße liegt, das zu einem Unfall führen könnte.
  • du abgeschleppt wirst – dann müssen sogar beide Fahrzeuge den Warnblinker setzen.
  • vor dir auf der Straße zum Beispiel Tiere oder Kinder Dann heißt es sofort runter vom Gas und die anderen Verkehrsteilnehmer:innen warnen.

Sicherheit geht vor – besonders in unvorhersehbaren Verkehrssituationen wie einem Stauende, einer Autopanne, einem Unfall oder einem Hindernis auf der Straße.

In solchen Momenten ist das richtige Verhalten entscheidend.

Mit unserer Reparaturkostenversicherung sorgst du dafür, dass du bei unerwarteten Schäden an deinem Auto immer bestens vorbereitet bist. Informiere dich hier:

Wann du den Warnblinker NICHT einschalten darfst

Auch wenn es manchmal sinnvoll erscheint: Du darfst den Warnblinker nicht „einfach so“ betätigen. Die anderen Verkehrsteilnehmer:innen können sonst nämlich von einer Gefahr ausgehen, die gar nicht existiert.

Dazu gehören unter anderem:

  • beim Parken in der zweiten Reihe zum Be- oder Entladen
  • beim Überholen
  • als „Gruß“ an andere Autofahrer:innen

Verstößt du dagegen, können dir erheblich Geldstrafen drohen. Das Gleiche gilt auch für die falsche Verwendung der Warnblinkanlage:

  • falsche Nutzung der Warnblinkanlage – 5 Euro
  • Abschleppen ohne Warnblinklicht – 5 Euro
  • als Busfahrer:in das Warnblinklicht bei der Haltestelle nicht eingeschaltet – 10 Euro
  • Bus trotz eingeschaltetem Warnlicht in der Nähe der Haltestelle überholt – 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg
  • mit mehr als Schrittgeschwindigkeit am Bus trotz eingeschaltetem Warnblinklicht vorbeigefahren – 15 Euro
  • Fahrgäste dabei behindert – 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg
  • die Insassen/Insassinnen des Busses gefährdet – 70 Euro und 1 Punkt in Flensburg
  • dein Auto hat keine oder keine vorschriftsgemäße Warnblinkanlage – 15 Euro
Warnblinker

Worauf kann Warnblinklicht bei anderen Fahrzeugen hinweisen?

Wie oben schon erwähnt, zeigt die eingeschaltete Warnblinkanlage normalerweise eine Gefahr an. Missachtest du diese eindeutige Warnung und verursachst dadurch einen Unfall, ist das ein klares Verkehrsvergehen. Und das kann in diesem Fall mit einem zusätzlichen Bußgeld von mindestens 100 Euro geahndet werden.

Es gibt allerdings eine Situationen, in dem der Warnblinker verpflichtend ist, ohne dass eine unmittelbare Gefahr besteht. Und zwar bei Bussen!

Diese müssen nämlich den Warnblinker betätigen, sobald sie sich einer Haltestelle nähern und deshalb langsamer werden. Auch beim Ein- und Aussteigen der Mitfahrenden muss während der gesamten Zeit die Warnblinkanlage eingeschaltet sein. Sobald sich der Bus wieder in den fließenden Verkehr einreiht, darf der Fahrer:in das Warnblinklicht abschalten.

Und wie verhältst du dich richtig, wenn du einen Bus mit eingeschaltetem Warnblinker siehst? Darfst du den Bus überholen?

Falls deine letzte Theorieeinheit in der Fahrschule schon etwas zurückliegt, hier eine kleine Auffrischung:

  • Siehst du, dass ein Bus vor dir langsamer wird und sein Warnblinklicht einschaltet? Dann darfst du ihn nicht überholen.
  • Der Bus steht bereits an der Haltestelle die Warnblinkanlage ist eingeschaltet? In diesem Fall darfst du in Schrittgeschwindigkeit daran vorbeifahren. Aber nur, wenn du dadurch die Mitfahrenden nicht behinderst oder gefährdest. Achte außerdem darauf, dass auch der andere Verkehr sicher weiter fließen kann.

Trotz des eingeschalteten Warnblinkers bleibt Vorsicht geboten, denn im Straßenverkehr kann es immer zu unvorhersehbaren Situationen kommen. Auch wenn du die korrekten Verhaltensregeln befolgst, besteht die Möglichkeit von unerwarteten Ereignissen.

Eine Reparaturkostenversicherung ist daher eine sinnvolle Absicherung, um im Falle von unerwarteten Schäden am eigenen Fahrzeug optimal geschützt zu sein.

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Fazit: Warnblinker und Warnblinkanlage im Straßenverkehr

Eine funktionstüchtige Warnblinkanlage ist bei jedem Fahrzeug Pflicht, das am Straßenverkehr teilnimmt. Das gilt übrigens auch für Oldtimer. Hier ist gegebenenfalls eine Nachrüstung erforderlich.

Der Warnblinker darf aber nur in bestimmten, von der Straßenverkehrsordnung festgelegten Situationen benutzt werden: Zum Beispiel bei einer Panne, beim Abschleppen oder um andere Verkehrsteilnehmer:innen vor einer Gefahr zu warnen. Eine Ausnahme bilden Busse, die vor einer Haltestelle und während des Haltens die Warnblinkanlage eingeschaltet haben müssen.

Wer gegen die ordnungsgemäße Nutzung des Warnblinkers verstößt riskiert ein Bußgeld. Das ist zum Beispiel beim Parken in zweiter Reihe der Fall. Auch wer die eingeschaltete Warnblinkanlage anderer Verkehrsteilnehmer:innen missachtet, muss mit einer Geldbuße rechnen.

Weitere spannende Informationen zum Thema Verkehrssicherheit findest du auch in unseren anderen Beiträgen:

Bildnachweise:
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Bild 1: ©AdobeStock_210909094 ; Benjaminnolte

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