Rettungsgasse richtig bilden: So geht das!

By Dennis Benjak October 26, 2022
4 minutes
Rettungsgasse richtig bilden: So geht das!

Stau auf der Autobahn ist keine Seltenheit. Umso wichtiger, dass du weißt, wie du eine Rettungsgasse richtig bildest. Dass der Begriff “Rettungsgasse” in aller Munde und auf vielen Autos zu finden ist, hat seinen Grund: Es ist eine der schnellsten Möglichkeiten, verletzte Menschen zuverlässig zu bergen.

Allerdings gelten beim Rettungsgasse bilden einige Besonderheiten, die viele Autofahrende nicht kennen. Dazu gehört, dass du nicht erst bei Stau eine Rettungsgasse bilden musst. Bereits dann, wenn Fahrzeuge in Schrittgeschwindigkeit fahren, kann diese Maßnahme notwendig sein.

Rettungsgasse bilden: So gehst du vor

Die erste wichtige Frage im Zusammenhang mit den Rettungsgassen ist: Wo bildet man eine Rettungsgasse? Die Antwort darauf lautet auf der Landstraße außerorts und auf der Autobahn.

Die Regeln zu dieser Rettungsmaßnahme sind eigentlich ganz einfach.

Sobald es darum geht, eine Rettungsgasse zu bilden, möchtest du sämtlichen Einsatzfahrzeugen ausreichend Platz für die Durchfahrt bieten. Deshalb fahren alle Fahrzeuge so dicht wie möglich in Richtung Fahrbahnrand:

  1. Fährst du auf der linken Fahrspur, dann fährst du so weit wie möglich nach links.
  2. Fährst du auf der rechten Fahrspur, fährst du so weit wie möglich nach rechts.
  3. Wenn du bei 3 Spuren eine Rettungsgasse bilden willst und dich auf der mittleren Fahrbahn befindest, weichst du ebenfalls nach rechts aus.
  4. Das Ergebnis: Die Einsatzfahrzeuge können den Stau, zwischen dem ganz linken und allen weiteren Fahrstreifen passieren.
  5. Nachdem die ersten Rettungsfahrzeuge die Gasse passiert haben, bleibst du weiterhin in dieser Position stehen. Der Grund dafür ist, dass weitere Fahrzeuge folgen könnten.

Wichtig: Am gängigsten ist die Rettungsgasse auf der Autobahn. Vergiss aber nicht, dass du sie bereits bei zähflüssigem Verkehr außerorts einhalten musst.

Grundsätzlich solltest du für die Rettungsgasse den Standstreifen nicht befahren müssen. Ist es jedoch notwendig, beispielsweise weil der Platz nicht ausreicht, hat dieses Ausweichen keine juristischen Konsequenzen. Es kann dabei nicht schaden, wenn du das Warnblinklicht einschaltest – so warnst du andere Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen vor der Gefahr.

Rettungsgasse richtig bilden: So geht das!

Was droht, wenn du die Rettungsgasse nicht bildest?

Nachdem es im Straßenverkehr immer wieder zu Blockaden der Rettungsgassen kam, gelten mittlerweile schärfere Regeln. Diese treten mit dem neuen Bußgeldkatalog in Kraft.

  • Falls du keine Rettungsgasse bildest, bezahlst du 200 Euro und erhältst 2 Punkte in Flensburg. Dazu kommt ein einmonatiges Fahrverbot.
  • Solltest du durch dein Verhalten die Rettungskräfte behindern, drohen dir bis zu 240 Euro Strafe. Das trifft auch dann zu, wenn du die vorgeschriebene Rettungsgasse nicht richtig bildest und somit die Rettung behinderst. Denn dadurch kannst du beispielsweise grob fahrlässig selbst einen zusätzlichen Unfall verursachen und sich dieser Umstand wirkt sich auf dein Bußgeld aus.

Darfst du den Standstreifen befahren?

Grundsätzlich solltest du es vermeiden, den Standstreifen auf der Autobahn zu befahren. Das gilt nicht nur dann, wenn es darum geht, eine Rettungsgasse zu bilden. Das Befahren des Standstreifens ist nicht erlaubt, da er sich baulich nicht dafür eignet.

Es ist nicht genügend Platz, um eine ausreichend große Rettungsgasse zu bilden? Dann spricht dennoch nichts dagegen, diese Spur mitzubenutzen. Ermöglichst du es dadurch den Rettungskräften ihr Ziel zu erreichen, musst du dir keine Sorgen wegen juristischen Folgen machen.

Anders verhält es sich, wenn du Standstreifen befährst, um schneller voranzukommen:

  • Verbotswidriges Befahren: 55 Euro
  • Verbotswidriges Befahren inklusive Gefährdung: 80 Euro
  • Verbotswidriges Befahren einschließlich Schadenfall: 100 Euro

Darfst du in der Rettungsgasse nach vorne fahren?

Eine Rettungsgasse zu bilden, erlaubt es den Einsatzkräften, das vordere Ende des Staus zu erreichen. Deshalb dürfen Polizei- und Hilfsfahrzeuge durch die entstandene Gasse fahren. Du darfst das nicht.

Bisher wurde ein solches Vergehen als unberechtigtes Rechtsüberholen geahndet. Das hat sich mit dem neuen Bußgeldkatalog geändert. Stattdessen drohen dir 240 Euro Strafe, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.

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Bildnachweise: Headerbild © AdobeStock_187461679, MATTHIAS BUEHNER; Bild 1 © AdobeStock_110635739, fotohansel

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