Unfall im Ausland – Richtiges Vorgehen in 8 Schritten

Von John Smith 22 Februar, 2022
4 minutes

Vorbereitet sein

Bevor du ins Ausland fährst, solltest du dich gut vorbereiten: Ungewohnte Straßenverhältnisse, abweichende Verkehrsregeln und das fremde Terrain steigern das Risiko für einen Unfall im Ausland. Zu einer guten Vorbereitung gehört, dass du dich mit den rechtlichen Verhältnissen vertraut machst. Zusätzlich gehören verschiedene Informationen in dein Gepäck:

  • Die Telefonnummer vom Automobilklub mit Auslandshilfe.
  • Die Nummer vom Notruf im Urlaubsland.
  • Die Durchwahl für den Schadenservice deiner Versicherung.
  • Der europäische Unfallbericht.
  • Die grüne Karte deiner Versicherung.

Unfall im Ausland – so reagierst Du richtig!

Der Unfall im Ausland ist eine heikle Angelegenheit, die sich auch auf die Schadensfreiheitsklassen auswirkt. Dennoch gibt es keinen hundertprozentigen Schutz: Selbst als absolut aufmerksamer und verantwortungsvoller Fahrer kannst du in einen Unfall im Ausland geraten. Wichtig ist, dass du dich im Falle eines Falles richtig verhältst:

  • Bleibe unbedingt am Unfallort.
  • Ziehe dir eine Warnweste
  • Sichere die Unfallstelle mit deinem Warndreieck und dem Warnblinker.
  • Falls möglich, fahr dein Auto an den Straßenrand.
  • Sollte es zum Personenschaden gekommen sein – ruf sofort den Rettungsdienst und leiste Erste Hilfe, bis die Rettungskräfte vor Ort sind.
  • Wurdest du selbst verletzt, gehe später zum Arzt und lass deinen Zustand dokumentieren.
  • Tausche die wichtigsten Kontaktinformationen mit deinem Unfallgegner Dazu gehören der Name, die Adresse, die Telefonnummer und die Kundennummer bei der Kfz-Versicherung. Vergiss außerdem nicht, das Kennzeichen zu notieren.

Anschließend füllst du gemeinsam mit dem Unfallgegner den europäischen Unfallbericht aus. Handelt es sich lediglich um einen kleinen Schaden in einem überschaubaren finanziellen Rahmen, kannst du dir überlegen, ob du ihn selbst übernimmst. In diesem Fall hat der Unfall im Ausland keine Auswirkung auf deine Schadenfreiheitsklassen.Unfall im Ausland

1. Checkliste: Diese Informationen sind wichtig

Bevor du in den Urlaub oder auf Geschäftsreise fährst, solltest du die wichtigsten Dokumente einpacken. Willst du ein fremdes Auto fahren muss die Versicherung überprüft werden. Idealerweise verstaust du das europäische Unfallprotokoll in deinem Gepäck, um für einen potenziellen Unfall im Ausland gewappnet zu sein. Bei diesem Dokument sind folgende Informationen wichtig:

  • Ort und Zeitpunkt vom Unfall im Ausland
  • Name und Anschrift vom Unfallgegner sowie potenzieller Zeugen
  • Kennzeichen der involvierten Fahrzeuge
  • Versicherungsscheinnummer vom Unfallgegner
  • Schäden am Fahrzeug und am Inhalt, idealerweise mit einer Unfallskizze und Fotos

2. Schadenregulierung: Wer zahlt?

Die Schadenregulierung ist nicht immer ganz einfach. Trotzdem hast du einen Anspruch gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers, sollte es zu einem Unfall im Ausland kommen. Innerhalb der EU kannst du dich alleine oder mithilfe eines Anwalts an die zuständige Versicherung wenden. Einfacher geht es jedoch mit einem Regulierungsbeauftragten, den dir der Zentralruf der Autoversicherer vermittelt.

Welche Ansprüche wie hoch ausfallen und wie sie gedeckt werden, klärt der Regulierer innerhalb von drei Monaten. Falls ein Ergebnis ausbleibt, kannst du dich an die Verkehrsopferhilfe wenden. Auch sie übernimmt einen Teil der Kosten, falls es nicht möglich ist, zu einer Einigung nach dem Unfall im Ausland zu kommen.

Wichtig: Beachte unbedingt, dass die Erstattungsbeträge von Sach- und Personenschäden beim Unfall im Ausland vom deutschen Recht abweichen. Das Niveau ist meist niedriger angesetzt, sodass die Höhe der Zahlung geringer ausfallen kann.

3. Welche Ansprüche geltend machen?

Du möchtest ein fremdes Auto fahren und die Versicherung nutzen? Es gibt viele Besonderheiten, die du beim Unfall im Ausland beachten musst. Grundsätzlich kannst du einen entstandenen Schaden bei der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers geltend machen. Da das leider nicht besonders einfach ist, hilft es, einen Verkehrsanwalt zurate zu ziehen. Mit seiner Hilfe gelingt es dir, den Unfall im Ausland erfolgreich abzuwickeln. Dabei kann es sich gleichermaßen um Sachschäden als auch um Personenschäden handeln, die beim Unfall im Ausland entstanden sind.

4. Die maximale Auszahlung erzielen

Wie hoch die Kosten sind, die du geltend machen kannst, hängt von dem jeweiligen Land ab. Ein Unfall im Ausland wird fast immer anders gehandhabt als im Inland. Vor allem die Kosten für Anwälte, Gutachter, Mietwagen oder den Nutzungsausfall sind selten enthalten. Bist du dir nach dem Autounfall im Ausland wegen der Regulierung unsicher, kannst du natürlich einen Anwalt einschalten.

Um Schmerzensgeldansprüche nach einem Verkehrsunfall im Ausland geltend machen zu können, musst du auf jeden Fall die Polizei einschalten. Sie protokolliert die Verletzungen und du kannst den Bericht an deine Kfz-Vollkaskoversicherung oder die Kfz-Teilkaskoversicherung weiterleiten. Idealer besuchst du direkt vor Ort einen Arzt, der dir die Blessuren attestiert. Der Grund dafür: Ausländische Versicherungen akzeptieren deutsche Atteste nicht immer. Stattdessen erfolgt die Unfallregulierung im Ausland bei Personenschäden deutlich anders. Solltest du auf einen Anwalt angewiesen sein, trägt deine Rechtsschutzversicherung die Kosten dafür.

5. Welche Regel beim Schadenersatz gilt?

Die Unfallregulierung im Ausland basiert immer auf dem Recht des jeweiligen Landes. Das bedeutet für dich, dass du entweder eine höhere oder eine niedrigere Leistung erhältst. In den meisten Fällen entstehen dir jedoch zusätzliche Kosten, die du selbst tragen musst. In Italien beispielsweise bezahlst du den Sachverständigen selbst, in der Tschechischen Republik gibt es keine Ersatzleistungen wie Mietwagen oder Wertminderung. Da du auf die Unfallregulierung im Ausland keinen Einfluss hast, musst du sie schlichtweg akzeptieren.

6. Alles zum Unfallgegner im Ausland

Unfälle können passieren – das gilt auch für den Unfall im Ausland. Handelt es sich dabei um einen einfachen Blechschaden, kannst du ihn zeitnah deiner Kfz-Teilkaskoversicherung melden. Die Versicherung kümmert sich dann um den Autounfall im Ausland und die Regulierung. Während ein Wildunfall einfacher in der Abwicklung ist, wird es bei Personenschäden deutlich schwieriger. In einer solchen Situation vertraust du am besten auf einen Anwalt, der dich berät.

Falls der Unfall im Ausland nicht deine Schuld war, kann ein Regulierungsbeauftragter bei dem Auslandsunfall helfen. Dafür wählst du die Hotline des Zentralrufs der Autoversicherer für die Schadenregulierung. Der Beauftragte setzt sich anschließend mit der ausländischen Versicherung auseinander und kümmert sich um die Abwicklung. Ein wenig komplizierter ist es, wenn sich der Unfall im Ausland außerhalb der EU ereignet. Hier empfiehlt es sich, einen Anwalt einzuschalten.

Unfall im Ausland

7. Was muss im internationalen Unfallbericht stehen?

Bei einem Verkehrsunfall im Ausland gibt es einiges zu beachten. Zunächst ist es wichtig festzustellen, wer den Unfall im Ausland verursacht hat. Daraus ergibt sich, welcher Regulierungsbeauftragter für den Auslandsunfall verantwortlich ist. Falls ein Wildunfall der Grund für den Autounfall im Ausland ist, kann die Regulierung ein wenig anders ablaufen.

Um die Details zum Unfall im Ausland festzuhalten, nimmst du am besten den internationalen Unfallbericht zur Hand. Dieser Bericht wird von allen Teilnehmern am Unfall im Ausland identisch ausgefüllt:

  1. Datum und Uhrzeit des Unfalls und der Unfallort.
  2. Anzahl der verletzten Personen und Daten der beteiligten Fahrzeuge.
  3. Sichtbare Schäden, die durch den Verkehrsunfall im Ausland entstanden sind.
  4. Kontaktdaten der Zeugen und Unfallteilnehmer.
  5. Umstände des Unfalls notieren, idealerweise mit einer zusätzlichen Unfallskizze.
  6. Unterschrift aller Teilnehmer.

Damit du später keine Probleme mit deiner Kfz-Teilkaskoversicherung oder der Kfz-Vollkaskoversicherung bekommst, hat sich eine weitere Methode bewährt: Nimm dein Smartphone zur Hand und fotografiere die Schäden aus unterschiedlichen Perspektiven. Auch Bremsspuren, Glassplitter und weitere Details sollten darauf erkennbar sein.

Wichtig: Egal wie sympathisch dein Unfallgegner auch erscheint – unterschreibe keine Dokumente, die du nicht verstehst. Im schlimmsten Fall könnte das zu schwerwiegenden Problemen führen, beispielsweise weil du ein Schuldeingeständnis unterschreibst.

8. Vorsicht vor Dieben und Trickbetrügern

Ein Unfall im Ausland ist kein Vergnügen – vor allem dann, wenn du die Landessprache nicht sprichst. Damit du auf der sicheren Seite bist, solltest du dich vor allem vor Trickbetrügern in Acht nehmen. Sie können beispielsweise eine vorgetäuschte Panne dazu nutzen, deine Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen. Natürlich kannst du in solchen Fällen deine Hilfe anbieten. Wichtig ist nur, dass du auf deine Wertsachen aufpasst. Am besten ist es, das Auto abzuschließen, bevor du anderen hilfst.

Auch die sogenannten Autobumser sind nicht selten am Unfall im Ausland schuld. Sie verursachen absichtlich einen Auffahrunfall, hauptsächlich um Geld von der Autoversicherung zu erhalten. Solltest du in eine solche Situation geraten, ist es auf jeden Fall notwendig, die Polizei zu rufen. Auch ein Regulierungsbeauftragter für Auslandsunfall kann dir weiterhelfen.

Bei Diebstahl handelt es sich zwar nicht um einen Unfall im Ausland, trotzdem solltest du auf der Hut sein. Es gibt viele organisierte Diebesbanden, deren Aufmerksamkeit du idealerweise gar nicht erst auf dich lenkst. Das bedeutet: Verzichte darauf, Gepäck oder Taschen sichtbar im Fahrgastraum zu platzieren. Wertgegenstände gehören idealerweise ins Handschuhfach. Um möglichst wenig Angriffsfläche zu bieten, solltest du dein Auto nur an einem gut beleuchteten Parkplatz abstellen.

Muss ich die Polizei verständigen?

Bei einem Unfall im Ausland musst du nicht zwangsweise die Polizei einschalten. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Sobald jemand verletzt ist, ist dieser Schritt unausweichlich. Allerdings gibt es Fälle, in denen es sinnvoll ist, die örtliche Polizei zu verständigen.Unfall im Ausland

  • Wenn der Sachschaden sehr hoch ist und dich nicht mit dem Unfallgegner einigen kannst.
  • Falls der Unfallgegner keinen Versicherungsnachweis bei sich trägt.
  • Im unglücklichen Fall von Fahrerflucht.

Gut zu wissen: In einigen Länder muss die Polizei bei jedem Sachschaden zugezogen werden. In anderen Ländern hingegen ist sie nicht dazu verpflichtet, sich um Bagatellunfälle zu kümmern. Deshalb lohnt es sich, einen Blick in die ADAC Merkblätter zu werfen.

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