Parken in der zweiten Reihe: Ist das erlaubt?

Von Linda 14 September, 2023
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parken zweite reihe

Vor allem dann, wenn du in einer Großstadt lebst, kennst du sicherlich das Problem: Du fährst „schon ewig“ durch die Straßen und findest keinen Parkplatz. Und genau dann überlegen sich viele, ob es nicht „mal kurz“ in Ordnung wäre, den Warnblinker einzuschalten und in zweiter Reihe zu parken.

Dass du auf diese Weise keinen Behindertenparkplatz blockieren oder den Verkehr auf andere Weise einschränken solltest, ist klar. Aber: Was ist mit Hinblick auf das Parken in zweiter Reihe eigentlich erlaubt und was nicht? Und was bedeutet „in zweiter Reihe parken“ per Definition überhaupt genau? Viele Autofahrer denken, dass sie ihren Wagen weitestgehend bedenkenlos abstellen können, wenn sie niemand anderen gefährden oder behindern. Für das Parken in zweiter Reihe gilt das jedoch nicht. Und weil falsch zu parken sehr teuer werden kann, solltest du dich von Vornherein vergewissern, was erlaubt ist.

Parken bzw. Halten in zweiter Reihe: Nur in Ausnahmefällen gestattet

Grundsätzlich versteht man unter dem Parken in zweiter Reihe, dass du deinen Wagen, neben der eigentlichen Parkreihe abstellst. Grundsätzlich gilt: Das Halten in der zweiten Reihe ist laut StVO nur in Ausnahmefällen erlaubt. Parken ist verboten (du parkst immer dann, wenn du dein Auto länger als drei Minuten abstellst).

Als Autofahrer:in darfst du nur in Ausnahmefällen in der zweiten Reihe halten. Hältst du hier allerdings „einfach so“ droht dir ein Bußgeld von mindestens 55 Euro und Punkte in Flensburg. Suche dir sicherheitshalber immer einen „richtigen Parkplatz“.

Mehr Artikel rund ums Thema parken:

Du möchtest wissen, was du beim Parken außerhalb geschlossener Ortschaften beachten musst? Dann wirf am besten einen Blick auf den Artikel „Parken außerhalb geschlossener Ortschaften – Was ist erlaubt?“.

Auf der Suche nach dem passenden Parkplatz? Viele hilfreiche Tipps rund um das Einparken findest du unter „Einfach einparken – Geniale Tipps für stressfreies Einparken“. Wenn du ein modernes Auto hast, hilft dir beim Parken auch ein Acoustic Parking System – Parkwarner (APS).

Du fühlst dich Nachts in schlecht beleuchteten Parkhäusern unwohl? Dann lies dir unseren Artikel zum Thema Frauenparkplatz durch.

Parken oder Halten – Das ist der Unterschied

Du darfst du nur in Ausnahmefällen in zweiter Reihe stehenbleiben – und dann auch nur halten. Halten bedeutet, dass dein Wagen nicht länger als drei Minuten an der entsprechenden Stelle steht. Ein typisches Beispiel, das sicherlich von den meisten als Ausnahme gewertet werden würde: Du möchtest einen Freund mitnehmen, der am Bein verletzt ist und aktuell auf Krücken geht. Du hältst kurz vor seiner Haustür und hilfst ihm dabei, einzusteigen.

Stehst du länger, gehst du zum Parken über. Das ist in der zweiten Reihe verboten.

Auch Halten ist unter Umständen in zweiter Reihe verboten. Wenn du hältst, darfst du das Auto nicht verlassen. Stattdessen musst du in der Lage sein, dein Fahrzeug unverzüglich wegfahren, wenn es jemanden behindert. Denn auch beim Halten in zweiter Reihe, darfst du niemanden behindern oder gar gefährden. Sonst droht dir folgende Bußgelder:

  1. Unzulässig in zweiter Reihe halten: 55 Euro.
  2. Du hast darüber hinaus andere behindert: 70 Euro und ein Punkt.
  3. Du hast andere sogar gefährdet: 80 Euro und einen Punkt.
  4. Du hast falsch gehalten und deswegen kam es zu einem Unfall? Das kostet dich 110 Euro und einen Punkt in Flensburg.

Du möchtest wissen, welche Regeln für Ladezonen gelten? In diesem Fall lohnt sich ein Blick auf unseren Artikel „Ladezone: Be- und Entladen gemäß StVO“.

Vielleicht hast du aber auch einen Falschparker entdeckt und möchtest diesen melden? Das geht mittlerweile bequem per App. Entsprechende Infos findest du unter „Falschparker melden – So einfach geht’s per App!“.

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Parken in zweiter Reihe: Bußgelder und weitere Sanktionen

Wenn du in zweiter Reihe parkst oder ohne Ausnahmesituation hältst, drohen Bußgelder und Punkte in Flensburg. Wie hoch das Bußgeld letztendlich ausfällt, ist von weiteren Faktoren abhängig. Wenn du ohne Behinderung anderer in zweiter Reihe parkst, musst du mit einem Bußgeld von mindestens 55 Euro rechnen. Behinderst du andere Verkehrsteilnehmer:innen, werden 80 Euro (plus ein Punkt in Flensburg) fällig. Stehst du für mehr als 15 Minuten und behinderst andere, kann sich das Bußgeld auf 90 Euro erhöhen. Am teuersten wird es, wenn dein Parken in zweiter Reihe einen Unfall zur Folge hat. In diesem Fall drohen dir ein Bußgeld in Höhe von 110 Euro und ein Punkt.

Du möchtest nicht nur wissen, wo du dein Auto, sondern auch, wo du dein Fahrrad abstellen kannst? Dann schau bei „Fahrrad abstellen verboten! Wo darf ich mein Fahrrad parken?“ vorbei!

Ausnahmefall: Dürfen Taxis in zweiter Reihe parken?

Welche Fahrzeuge dürfen in zweiter Reihe parken? Auf diese Frage gibt es eigentlich nur eine richtige Antwort. Denn: Für Taxifahrer:innen gilt eine Ausnahme: Die dürfen, wenn es die Verkehrslage zulässt, auch neben anderen Fahrzeugen parken. Allerdings nicht dauerhaft, sondern nur um Fahrgäste ein- oder aussteigen zu lassen.

Hierbei handelt es sich jedoch keineswegs um eine Art Freischein. Wartet der oder die Taxifahrer:in auf seinen nächsten Fahrgast, ist er auch nicht dazu berechtigt, in zweiter Reihe zu parken. Die Ausnahme bezieht sich tatsächlich nur auf die Situation, in der Gäste ein- bzw. aussteigen. Danach muss der oder die Taxifahrer:in den entsprechenden Bereich direkt wieder verlassen. Außerdem müssen andere Verkehrsteilnehmer:innen problemlos am Taxi vorbeifahren können.

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