Straßenverkehrsordnung (StVO)

By Erik Lehnert May 5, 2023
4 minutes
Straßenverkehrsordnung

Fahren, Parken, Schilder, Zeichen … der Verkehr wird in Deutschland für alle Teilnehmenden durch die Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Die StVO ist dementsprechend sehr umfangreich. Sie enthält sowohl die wichtigsten und bekannten Vorschriften, als auch einige unbekannte Details.

Wir stellen dir das wichtige Dokument vor und erklären, auf welche Paragraphen du besonders achten musst. Aber auch, was sich durch die Straßenverkehrsordnung 2022, den neuen Bußgeldkatalog und sonstige Maßnahmen geändert hat!

Warum gibt es die StVO?

Ohne Verkehrsregeln könnte sich jeder hinters Steuer setzen und fahren, wie er oder sie will. Die Folgen wären verheerend: Autos, LKW und andere Fahrzeuge sind aufgrund ihres Gewichts und Geschwindigkeit enorm gefährlich und können die Fahrenden oder Passant:innen schwer schwer verletzen. Wildes Parken beschädigt die Natur, nervt Anwohnende und blockiert wichtige Straßen und Zufahrten. Ohne ein System aus Ampeln und Vorfahrtsregeln käme es zu endlosen Staus an jeder Kreuzung. Die Liste an Problemen geht ewig weiter …

Kurzum: Auf den Straßen würde ein gefährliches und teures Chaos herrschen! Um dies zu vermeiden, ist ein entsprechendes Regelwerk nötig, das zusätzlich durch Bußgelder und Strafen durchzusetzen ist: die Straßenverkehrsordnung! Sie sorgt dafür, dass alles in geordneten Bahnen verläuft und die Verkehrsteilnehmenden zuverlässig und möglichst sicher ans Ziel kommen.

Straßenverkehrsordnung: Seit wann regelt sie den Verkehr?

Mit der zunehmenden Verbreitung von Autos, Lastwagen und Motorrädern zu Beginn des letzten Jahrhunderts wurde immer mehr deutlich: Wir brauchen Gesetze und Regeln für den Verkehr! In Deutschland war dieser Punkt 1934 erreicht: Die erste Straßenverkehrsordnung trat in Kraft. 

Sie war damals noch deutlich kürzer und einfacher als die heutige StVO. Am Grundgedanken hat sich seither jedoch nichts getan: Jede/r Teilnehmer:in am Verkehr hat sich so zu verhalten, dass er oder sie keinen anderen schädigt oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt.” 

Bedeutende Veränderungen in der Geschichte der StVO

Rücksicht nehmen und keine anderen schädigen, war also schon damals wichtig. Man könnte sogar sagen, dass defensives Fahren von Anfang an der Grundsatz war. Im Laufe der Zeit wurde der Verkehr jedoch immer dichter, schneller und komplexer. Regelmäßige Anpassungen der Straßenverkehrsordnung, sogenannte “Novellen”, sind daher unvermeidbar. 

So wurde zum Beispiel 1937 mit der ersten Neuerung der StVO festgelegt, dass ein Fahrrad eine Beleuchtung und andere Sicherheitsmerkmale aufweisen muss und wie die verschiedenen Verkehrsschilder genau auszusehen haben. Zwei Jahre später folgte die erste, allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung inner- und außerorts.

Mit der deutschen Teilung wurden neue Straßenverkehrsordnungen erforderlich, die 1953 sowohl in der Bundesrepublik als auch in der DDR eingeführt wurden. Im Jahr 1970 wurde zum Beispiel der Blinker beim Fahrspurwechsel in Westdeutschland zur Pflicht. Nach der Wiedervereinigung galt die bundesdeutsche StVO ab 1992 in ganz Deutschland. 

Eine Novelle aus dem Jahr 1997 hat einiges für Radfahrende getan: Sie ermöglicht zum Beispiel die Einrichtung von Fahrradstreifen durch spezielle Schilder für Fahrrad-Fahrende. Ein Update aus dem Jahr 2009 reduzierte die Anzahl der Straßenschilder – dies war nötig, da der “Schilderwald” aus dem Ruder gelaufen war. Zuletzt gab es in 2020 und 2021 umfangreiche Änderungen vor allem an den Strafen und dem Bußgeldkatalog.

Straßenverkehrsordnung

Straßenverkehrsordnung (StVO): Einordnung in das Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Der Verkehr auf unseren Straßen ist sehr komplex und benötigt dementsprechend ein sehr umfangreiches Gesetzeswerk: das Straßenverkehrsgesetz. Um die Verwaltung zu vereinfachen und die ganze Angelegenheit übersichtlicher zu gestalten, unterteilt es sich zusätzlich in vier Rechtsverordnungen. 

Die Straßenverkehrsverordnung ist sicherlich die bekannteste von ihnen. Sie enthält die Regeln für alle Verkehrsteilnehmenden, egal ob zu Fuß, per Fahrrad oder motorisiert. Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) befasst sich mit den Vorgaben für Kraftfahrzeuge und legt fest, unter welchen Bedingungen diese am Verkehr teilnehmen dürfen.

Nicht enthalten sind dabei jedoch die technischen Vorgaben, denn für diese gibt es die dritte Rechtsverordnung, die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Hier findest du zum Beispiel die technischen Vorschriften für Autos und Fahrräder, Betriebserlaubnis, Bauartgenehmigung oder auch die Zulassung eines Oldtimers. Der letzte Teil ist die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Sie regelt unter anderem, wer, wann und unter welchen Voraussetzungen eine Fahrerlaubnis erhält oder verliert.

Aufbau der StVO

Die Straßenverkehrsordnung ist nur eine der vier Rechtsverordnungen, die wiederum Grundbausteine des Straßenverkehrsgesetzes sind. Da selbst diese Aufteilung noch nicht ausreicht, um die umfangreichen Texte übersichtlich zu gestalten, hat man die StVO noch einmal in drei Bereiche geteilt. 

Diese Struktur erleichtert auch die regelmäßigen “Novellen”. Man bringt dabei einzelne Verordnungen auf den neuesten Stand und nimmt notwendige Änderungen vor. In der Regel heißt das: Vereinfachungen durchführen und die Gesetze auf Veränderungen im Straßenverkehr anpassen. Am Grundkonzept und den grundlegenden Vorgaben ändert dabei jedoch nichts. 

I StVO: Allgemeine Verkehrsregeln

Im ersten Teil der StVO werden die allgemeinen Regeln für Verkehrsteilnehmende festgelegt. Sie umfassen Aspekte der Straßennutzung, wie zum Beispiel das Rechtsfahrgebot und Tempolimits, Abstand oder den Vorfahrtsregeln. Auch das Halten und Parken beziehungsweise das Halteverbot und Parkverbot sind hier festgehalten.

II StVO: Zeichen und Verkehrseinrichtungen

Der Zweite Teil der Straßenverkehrsordnung, Paragraph 36 bis 43, enthält Vorgaben zu den Verkehrszeichen und sonstigen Einrichtungen. Hier ist unter anderem festgelegt, wie die einzelnen Schilder aussehen und welche Bedeutung sie haben. So ist zum Beispiel das Schild Nummer 244.1 das Zeichen für den Beginn einer Fahrradstraße.

III StVO: Vorschriften zur Durchführung und zum Bußgeldkatalog sowie Schlussvorschriften

Die Paragraphen 44 bis 53 bilden den dritten Teil der Straßenverkehrsordnung. Er umfasst vor  allem die Verstöße gegen die Vorschriften sowie weitere Vorgaben zur Anwendung der StVO. Der Bußgeldkatalog, also die eigentliche Höhe der einzelnen Strafen, ist jedoch nicht in der Straßenverkehrsordnung geregelt. Du findest die Liste stattdessen in der “Bußgeldkatalogverordnung”

Die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung ist entscheidend, um Unfälle zu vermeiden. Mit einer zuverlässigen Autoversicherung bist du finanziell abgesichert, falls doch einmal ein Schaden eintritt. Wähle eine Police, die Ihren individuellen Bedürfnissen entspricht und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Straßenverkehrsordnung (StVO): Eine Auswahl wichtiger Paragraphen

In der Straßenverkehrsordnung gibt sich zahlreiche Paragraphen mit etlichen Unterpunkten, die jeweils eigene Aspekte des Verkehrs regeln. Ein großer Teil davon (zum Beispiel die genauen Maße eines Schildes) sind für Verkehrsteilnehmende kaum von Bedeutung. Andere Punkte, wie die Vorschriften auf Autobahnen oder die Anschnallpflicht nach Paragraph 21a dafür umso mehr! Im Folgenden haben wir einige der wichtigsten Regeln der StVO für dich zusammengefasst:

Paragraph 12 StVO: Halten und Parken

Die Frage, wo ich mein Fahrzeug abstellen darf, ist eine der wichtigsten überhaupt. Denn gegen kaum eine andere Vorschrift wird häufiger verstoßen! Die StVO gibt daher grundlegenden Richtlinien vor (parken am rechten Seitenstreifen et cetera), die dann durch eventuell vorhandene Schilder noch erweitert werden.

Der Paragraph 12 unserer StVO ist deshalb besonders wichtig, denn ohne ihn könnte jeder sein Fahrzeug abstellen, wo er oder sie möchte. Die Folge wären ständig verstopfte Straßen, eingeparkte Autos und blockierte Einfahrten. Die Regeln zu Park- und Halteverboten verhindern ein solches Chaos.

Paragraph 23 StVO: Pflichten von Kfz- und Fahrradfahrenden

Wer sich hinter das Steuer eines Fahrzeugs setzt, hat einige Pflichten zu erfüllen. Du musst unter anderem sicherstellen, dass deine Sicht und Gehör nicht eingeschränkt und deine Kennzeichen lesbar sind. Eine eventuelle Ladung muss außerdem korrekt gesichert sein.

Paragraph 23 regelt ebenso die Verwendung von Handys und anderen elektronischen Geräten. Diese darfst du nur mit einer Freisprech- oder Vorlesefunktion einsetzen. Ein längeres Abwenden deines Blicks von der Straße ist hingegen untersagt.

Paragraph 49 StVO: Ordnungswidrigkeiten

Einer der wichtigsten Paragraphen der Straßenverkehrsordnung ist § 49. In ihm wird festgelegt, was als Ordnungswidrigkeit gilt. Dadurch bildet er die Grundlage für die Vergabe von Bußgeldern – § 49 enthält jedoch selbst keine genauen Informationen zu solchen Strafen, da hierfür der Bußgeldkatalog zum Einsatz kommt. Ohne die Sanktionierung von Regelverstößen wäre die StVO weitgehend wirkungslos. 

Straßenverkehrsordnung

Neue Bußgeldregelungen seit November 2021

Dass die Straßenverkehrsordnung immer wieder angepasst werden muss, versteht sich eigentlich von selbst. Eine regelmäßige Erhöhung der Bußgelder ist dabei besonders wichtig, um zum Beispiel die Inflation der letzten Jahre auszugleichen. Denn in Deutschland werden Bußgelder als fester Betrag vorgegeben, während sie in Ländern wie Finnland von deinem Einkommen abhängen.

Im November 2021 war es mal wieder Zeit für eine solche Anpassung der Bußgelder. Mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung führte man den Bußgeldkatalog 2022 ein, der einige Änderungen parat hatte. Folgende Ordnungswidrigkeiten werden nun härter bestraft:

Ordnungswidrigkeit Neues Bußgeld
Verstoß gegen ein Halt- oder Parkverbot 55 EUR
In zweiter Reihe Halten und Parken bis 110 EUR
Unberechtigt auf Behindertenparkplatz geparkt 55 EUR
Unberechtigtes Parken auf Rad- oder Gehweg bis 110 EUR
Unberechtigtes halten auf Schutzstreifen bis 110 EUR
Parken vor amtlichen Feuerwehrzufahrten/ Rettungsfahrzeuge behindert bis 100 EUR
Parken an unübersichtlichen Straßenstellen oder scharfen Kurven bis 55 EUR
Unberechtigt auf Bussonderstreifen geparkt oder gehalten bis 100 EUR
Unberechtigt im Schienenraum geparkt 70 EUR
Unerlaubte Nutzung der Rettungsgasse 200 EUR,

ein Monat Fahrverbot

Keine Rettungsgasse gebildet 320 EUR,

ein Monat Fahrverbot

Geh- und Radwegen sowie Seitenstreifen vorschriftswidrig genutzt bis 100 EUR
Unnötig Lärm- oder Abgasbelästigung verursacht (“Auto Posing”) bis 100 EUR

 

Zusätzlich wurden einige neue Tatbestände eingeführt, die nun ebenfalls mit Bußgeldern belegt sind:

Ordnungswidrigkeit Neues Bußgeld
Unberechtigt auf E-Parkplatz geparkt 55 EUR
Schienenverkehr nicht Vorrang gewährt 80 EUR
Für LKW: Nicht Schrittgeschwindigkeit gefahren beim Rechtsabbiegen 70 EUR

 

Daneben hat sich in der Novelle der StVO vor allem für Radfahrende einiges getan! Die neue Fahrradzone kann jetzt von Gemeinden eingesetzt werden, um Bereiche nur für Fahrräder zugänglich zu machen. Außerdem steht ein neues Schild “Überholverbot von Zweirädern” nun zur Verfügung. Es verbietet anderen Fahrzeugen das Überholen von Radfahrern, Motorrädern und Co.

Apropos überholen: Wer eine Person auf einem Zweirad überholt, muss jetzt einen Abstand von mindestens 2 Metern einhalten. Dadurch sollen gefährliche Überholmanöver bei Gegenverkehr verhindert und die Sicherheit der zweirädrigen Verkehrsteilnehmenden verbessert werden. Auch die Vorgabe für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen, beim Rechtsabbiegen innerorts nur noch Schrittgeschwindigkeit fahren zu dürfen (wenn mit Fußgänger- oder Radverkehr zu rechnen ist), zahlt auf dieses Ziel ein.

Für Lastenräder, E-Autos und Carsharing-Fahrzeuge steht seit dem 2021-Update der Straßenverkehrsordnung ein eigenes Parkplatzschild zur Verfügung. Wie immer bei solchen spezialisierten Parkgelegenheiten ist es für alle anderen Fahrzeuge untersagt, hier zu parken.

Straßenverkehrsordnung (StVO): Wichtige Regeln für Fußgänger:innen sowie Radfahrende

Beim Stichwort Straßenverkehrsordnung denken wir in der Regel zuerst an die Vorschriften für Autos und LKWs. Tatsächlich macht die StVO aber auch umfangreiche Vorgaben für alle, die ohne Motor am Verkehr teilnehmen: Radfahrende sind ebenso wie Fußgängerinnen und Fußgänger dazu verpflichtet, sich an die geltenden Gesetze zu halten.

Fahrrad-Fahrende

Besonders seit der sogenannten “Radfahr-Novelle” 1997 hat sich einiges für Fahrradfahrende getan: zu ihrem Schutz macht die StVO nun deutlich strengere Vorgaben für die anderen Verkehrsteilnehmenden und schafft zusätzliche Flächen, die nur dem Fahrrad vorbehalten sind. Diese besondere Rücksicht ist unbedingt notwendig, da Radfahrende häufig in Unfälle verwickelt werden und dabei schwerste Verletzungen davon tragen können.

Gleichzeitig müssen sich Radfahrer:innen aber auch selbst an viele Vorschriften der StVO halten. Radfahrende müssen:

  • Hintereinander fahren. Sie dürfen nur nebeneinander fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht gestört wird. Das ist zum Beispiel auf Radwegen der Fall.
  • Ist ein Radweg oder -Streifen und durch entsprechende Schilder gekennzeichnet (weißes Fahrrad auf blauem Grund), muss dieser genutzt werden.
  • Kinder über 10 Jahre müssen mit ihrem Rad auf der Straße oder einem Radweg fahren. Jüngere Kinder dürfen hingegen auf dem Gehweg fahren. Unter 8 Jahren ist das Befahren eines Radwegs oder -Streifens nur erlaubt, wenn dieser baulich von der Fahrbahn abgetrennt ist. Auch Erwachsene, die sie begleiten, dürfen auf dem Gehweg bleiben.

Daneben umfasst die StVO viele weitere Hinweise und Vorgaben für Radfahrende. Sie legt zum Beispiel eine Promillegrenze (1,6 Promille) fest, bis zu der mit dem Rad gefahren werden darf oder welche Lichter und Reflektoren am Rad angebracht sein müssen. Auch die Regeln für das Verhalten bei einem Unfall gelten ebenfalls für Radfahrende!

Fußgänger:innen

Du bist zu Fuß unterwegs? Dann nimmst du ebenfalls am Verkehr Teil und musst die Regelungen der Straßenverkehrsordnung befolgen! Die StVO widmet Fußgänger:innen einen eigenen Paragraphen, während zum Beispiel Radfahrende generell zu den “Fahrzeugen” gezählt werden.

  • §25 der Straßenverkehrsordnung gibt für Personen zu Fuß folgende Regeln vor:
  • Ist ein Gehweg vorhanden, ist dieser auch zu nutzen.
  • Das Gehen auf der Fahrbahn ist nur erlaubt, wenn weder Gehwege noch Seitenstreifen vorhanden sind.
  • Außerorts ist am linken Fahrbahnrand zu gehen, innerorts entweder rechts oder links.
  • Fahrbahnen sind zügig und auf dem kürzesten Weg zu überqueren, der Verkehr ist dabei zu beachten.
  • Sind Fußgängerüberwege und Ampeln, zum Beispiel an Kreuzungen, Einmündungen oder zum Überqueren der Fahrbahn, vorhanden, sind diese zu nutzen.

StVO-Novelle: Das sind die aktuellen Neuerungen

Aufgrund eines Formfehlers der StVO-Novelle 2020 gab es in den letzten Jahren ein ziemliches hin und her: Die neue Straßenverkehrsordnung wurde ausgerollt, dann für nicht rechtskräftig befunden und von den meisten Bundesländern wieder rückgängig gemacht. Später kam eine überarbeitete Version zum Tragen.

Das aktuelle Update der Straßenverkehrsordnung ist nun aber seit November 2021 wirksam. Seither gelten verschärfte/höhere Bußgelder für verschiedene Vergehen  – insbesondere Geschwindigkeitsübertretungen werden härter bestraft. Die ursprünglich geplanten Fahrverbote von einem Monat schon ab 21 km/h zu viel wurden jedoch nicht durchgesetzt.

Daneben ist außerdem die Rettungsgasse als wichtiges Konzept jetzt besser geschützt. Wer sie nicht bildet oder einfach selbst befährt, muss mit deutlich höheren Strafen rechnen. Neue Parkplätze für Lastenräder, E-Fahrzeuge und Carsharing führte man ebenfalls ein. Wer hier sein reguläres Fahrzeug abstellt, begeht die neue Ordnungswidrigkeit “Unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharingfahrzeuge”.

Auch in der Straßenverkehrsordnung von 2021 finden sich wieder viele Änderungen für Radfahrende: Neue Radschnellwege, Fahrradzonen und ein eigenes Grünpfeilschild nur für Fahrradfahrende wurden eingeführt. Wer ein dafür zugelassenes Fahrrad besitzt, darf nun auch Personen befördern, muss dafür jedoch mindestens 16 Jahre alt sein. Besonders erfreulich dürfte das neue Park- und Halteverbot auf Schutzstreifen sein. Hier war in der Vergangenheit das Halten für bis zu drei Minuten erlaubt, was den Verkehr für Radfahrende in Großstädten oft zum Spießrutenlauf machte.

Bildnachweise: Headerbild: © AdobeStock_364269731,N. Theiss ; Bild 1: © AdobeStock_344855326,MQ-Illustrations ; Bild 2: © AdobeStock_576082119,Waldbach.

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