Unsachgemäße Handhabung: Wann zahlt die Versicherung?

Von Linda 13 Juni, 2023
4 minutes
unsachgemäße handhabung

Grundsätzlich hast du Schadensersatzanspruch, sollte eine dritte Person deine Sachen beschädigen. Das Gleiche gilt auch andersherum: Stößt du mit deiner Tasche an das Regal mit den Porzellantassen im Kaufhaus, musst du für den Schaden aufkommen. Daher solltest du unbedingt eine private Haftpflichtversicherung abschließen. Diese übernimmt in einem solchen Fall die Deckung der entstandenen Kosten. Bei einem Vorfall mit deinem Auto würde die Kfz-Haftpflicht einspringen.

Doch zahlt deine Versicherung auch, wenn du den Schaden durch unsachgemäße Handhabung hervorgerufen hast?

Eine einfache Antwort gibt es leider nicht, denn es kommt auf die Klauseln in deinem Versicherungsvertrag an. Normalerweise begleicht eine Privathaftpflichtversicherung auch grob fahrlässig verursachte Schäden. Ob auch unsachgemäße Handhabungen dazu zählen, erfährst du hier. Wir erklären dir, wie „unsachgemäß“ definiert wird und welche Folgen bei einer Beschädigung geliehener Gegenstände auf dich zukommen können.

Wann spricht man von unsachgemäßer Handhabung?

Nach einer allgemeingültigen Definition verbirgt sich hinter einer unsachgemäßen Handhabung der Gebrauch einer Sache, der über die vorgesehene Nutzung hinausgeht. Auch eine völlige Zweckentfremdung fällt unter den Begriff, der im Versicherungsrecht von großer Bedeutung sein kann. Denn entsteht ein Sachmangel durch falschen Gebrauch, springt nicht jede Versicherung ein.

Beispiel: Du hast dir ein neues motorisiertes Fahrrad gekauft und schon funktioniert der Akku nicht mehr? Kann der/die Verkäufer:in nachweisen, dass der Mangel erst nach eurem Vertragsschluss entstanden ist, springt die gesetzliche Gewährleistung nicht ein. Hast du den Akku beispielsweise versehentlich an ein falsches Ladekabel angeschlossen, stehen deine Chancen auf eine Kostenerstattung eher schlecht.

Kannst du den oder die Verkäufer:in deines Drahtesels also nicht in Regress nehmen, wende dich an deine Versicherung. Doch wirst du dein Geld bei unsachgemäßer Handhabung auch erhalten, wenn du keine Wertgarantie für selbstverschuldete Schäden abgeschlossen hast?

Hinweis: Ob eine unsachgemäße Nutzung vorliegt, wird bei gerichtlichen Streitigkeiten anhand des Einzelfalls entschieden. Häufig ist die Grenze schwer zu ziehen. Darfst du zum Beispiel in einem Aktenvernichter ausschließlich Akten und Papiere schreddern? Oder musst du bei Glätte von deinem Fahrrad auf den Bus umsteigen?

Unsachgemäße Handhabung im Alltag kann dazu führen, dass persönliche Gegenstände beschädigt werden, sei es durch unvorsichtige Bewegungen oder Stöße. Informiere dich hier über eine Gegenstandsversicherung um sorgenfrei im Alltag unterwegs zu sein.

unsachgemäße handhabung

Zahlt die Versicherung bei unsachgemäßer Handhabung?

Doch es gibt eine Grauzone, worunter die grobe Fahrlässigkeit fällt. Grundsätzlich versteht das Gesetz unter Fahrlässigkeit ein vermeidbares Fehlverhalten, dessen Folgen du hättest absehen können. Es wird von Personen ein Bewusstsein für bestimmte Gegebenheiten erwartet. Missachtest du diese Sorgfaltspflicht in besonders hohem Maße, handelst du grob fahrlässig. Dabei wird immer davon ausgegangen, dass du durch einfachste Überlegungen und ein wenig Achtsamkeit die Schadensfolgen hättest vermeiden können.

Grobe Fahrlässigkeit solltest du also vermeiden, doch das funktioniert häufig leider nicht, wie man sich das wünschen würde. Denn sie kommt immer wieder und in verschiedensten Arten vor. Eine dieser „Arten“ ist die unsachgemäße Handhabung eines Gegenstands. Hier kommt es letztendlich auf deinen Versicherungsvertrag an, ob du den entstandenen Schaden ersetzt bekommst. Die meisten Versicherungsunternehmen haben früher standardmäßig nur leichte Fahrlässigkeit abgedeckt. Mittlerweile schließen jedoch immer mehr Anbieter auch grobe Fahrlässigkeit in ihren Schutzumfang ein.

Also lies dein Vertragsangebot idealerweise genau durch, denn in Einzelfällen wird dir eine Mitschuld angelastet und der Auszahlungsbetrag reduziert.

Ein weiteres Beispiel

Weißt du, worauf du bei einem Fahrradträger am Auto achten solltest? Du hast ihn korrekt angebaut und er ist dennoch abgefallen? Dann kannst du nichts dafür, deine Versicherung zahlt die Reparatur. Hast du ihn aber nicht korrekt nach Anleitung befestigt, ihn also unsachgemäß behandelt, kommt es auf deinen Vertrag an. Eventuell bekommst du keinen Schadensersatz. Achte außerdem auch auf die solide Anbringung deiner Fahrradbeleuchtung!

Die nahezu identischen Regeln für eine unsachgemäße Behandlung gelten übrigens auch für deine Kfz-Haftpflichtversicherung.

Hinweis: Auch, wenn inzwischen viele Versicherer für eine unsachgemäße Handhabung aufkommen, schließen sie normalerweise bestimmte Verhaltensweisen ausdrücklich aus. Zu ihnen zählen unter anderem grob fahrlässige Verhaltensweisen aufgrund von Alkohol- und Drogenkonsum.

unsachgemäße handhabung

Wie sieht es bei unsachgemäßer Handhabung für geliehene Gegenstände aus?

Für deinen eigenen fahrbaren Untersatz hast du im Idealfall eine günstige Fahrradversicherung abgeschlossen. Noch besser, wenn du sogar an eine Wertgarantie oder Vollkasko fürs Fahrrad gedacht hast, die auch selbstverschuldete Sturzschäden übernimmt.

Was aber, wenn du im Urlaub das Fahrrad von deinen Nachbarn leihst und durch eine unsachgemäße Nutzung beschädigst? Das kann durchaus vorkommen, beispielsweise, wenn du dich mit der Gangschaltung nicht auskennst. Drückst du auf der Fahrradstraße die falschen Knöpfe, kann dadurch das System blockieren. Möglicherweise übersiehst du auch spezielle Verkehrsschilder für Fahrrad-Fahrende oder parkst dein Fahrrad da, wo Fahrrad abstellen verboten ist. Das ist zwar nicht unbedingt unsachgemäß, dafür aber grob fahrlässig oder sogar Vorsatz.

Bei geliehenen Gegenständen sind Haftpflichtversicherungen oftmals nicht kulant. Auch hier solltest du das Kleingedruckte in deinem Vertrag lesen. Häufig bewerten Versicherungsunternehmen eine Leihe nicht nur wie einen zeitweisen Besitzerwechsel, sondern beurteilen das geliehene Objekt wie das Eigentum des Benutzers. Damit wäre das Fahrrad deiner Nachbarn im Moment des Schadenseintritts also deines und folglich entfällt der Schutz deiner Haftpflichtpolice. Denn diese deckt grundsätzlich nur Schäden ab, die du Dritten zufügst und nicht deine eigenen.

Häufig schließen Versicherungsfirmen bei Leihgegenständen eine unsachgemäße Handhabung ebenso wie einen Verschleiß oder Abnutzungserscheinungen auch ausdrücklich im Vertrag aus.

Doch es ist nicht alles verloren. Du kannst im Vorfeld immer mit deinem Versicherungsgeber absprechen, ob er eine entsprechende Klausel mit in euren Vertrag aufnimmt. Damit bist du dann über deine Haftpflicht auch für die unsachgemäße Behandlung geliehener Gegenstände versichert. In der Regel musst du für diese Deckungserweiterung aber mit einer höheren Prämie rechnen.

Übrigens: Verleihst du dein Auto an Freunde, haftest du und nicht sie für eine Beschädigung aufgrund unsachgemäßer Handhabung. Ob deine Kfz-Versicherung die Reparaturkosten übernimmt, hängt erneut von deinen individuellen Vertragsklauseln ab. Mit einer Kaskoversicherung bist du in der Regel auf der sicheren Seite.

Experten-Tipp: Nimm lieber nie den Firmenlaptop mit nach Hause. Beschädigst du diesen durch unsachgemäße Handhabung, wirst du bei deiner Versicherung kein Glück haben. Denn vom Arbeitgeber gestellte Gegenstände werden ebenfalls als dein Eigentum behandelt.

Bildnachweise:
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