Dritter (Dritte Person)

Von Annalena B. 4 Juli, 2023
4 minutes
Dritte Person Versicherung

Hast du schonmal von den Begriffen „Dritter“ oder „dritte Person“  gehört, aber kannst dir nicht wirklich etwas darunter vorstellen? Hierbei handelt es sich um Begriffe, die in Versicherungsverträgen nicht unüblich sind. Allerdings gilt es hier zu unterscheiden, wer genau die geschädigte Person ist. Nachfolgend verraten wir dir die Bedeutung des Begriffs und verdeutlichen unsere Definition durch anschauliche Beispiele.

Dritte Person in einem Versicherungsvertrag

In einem Versicherungsvertrag bezieht sich der Begriff „Dritter“ auf eine andere Partei außerhalb des Vertragsverhältnisses zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer. Ein Dritter kann eine geschädigte Person oder Organisation sein, die nicht direkt an der Vereinbarung beteiligt ist, aber dennoch Rechte oder Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag ableitet.

Ein Versicherungsbeispiel, in welchem du als dritte Person die geschädigte Person bist, ist auch die Sachversicherung. Hier bist du als Dritter z. B. ein Mieter oder Besucher, der das versicherte Objekt (z. B. eine Wohnung oder ein Bürogebäude) nutzt. Im Schadensfall kannst du zwar keine Ansprüche aus der Versicherung geltend machen, aber eventuell eine Mietminderung bekommen.

Es gibt aber auch Ausnahmen der Sachversicherung, bei denen der Dritte nicht die geschädigte Person ist. Diese sind beispielsweise die Kaskoversicherung und die Glasbruchversicherung.

Angenommen, ein Unternehmen hat eine Glasbruchversicherung für seine Schaufenster abgeschlossen. Der Dritte wäre in diesem Fall ein Kunde oder Passant, der versehentlich das Glas beschädigt. Er muss den Schaden bezahlen, oder seine Versicherung kommt für den entstandenen Schaden auf.

Tipp: Es könnte sinnvoll sein, eine zusätzliche Glasbruchversicherung abzuschließen, da diese auch selbst verursachte Glasschäden übernimmt. Wenn du einen Glasschaden bei Bekannten verursachst, übernimmt deine Haftpflichtversicherung die Kosten. Passiert das Missgeschick allerdings bei dir zu Hause, werden die Kosten nicht von deiner Versicherung getragen.

Bei einer Kaskoversicherung wird eine dritte Person auch als die nicht geschädigte Person angesehen, sondern als der Schadensverursacher. Wenn beispielsweise jemand in dein Auto einbricht und dazu auch eine der Scheiben zerbricht, bieten viele Kfz-Versicherungen eine Übernahme an.  Hast dich schon öfter gefragt ob du eine Vollkaskoversicherung abschließen solltest oder ob eine Teilkaskoversicherung ausreicht? Die Vollkaskoversicherung  deckt neben selbstverschuldeten Schäden beispielsweise auch solche durch Vandalismus einer dritten Person oder durch Unfallflucht ab.

Hier findest du auch nochmal alles zu unserer Gegenstandsversicherung. Dort findest du die wichtigsten Infos und wir beantworten dir gerne deine Fragen.

Bildnachweis: Header ©AdobeStock_110052537, Robert Kneschke

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