Selbstbeteiligung
Was bedeutet Selbstbeteiligung?
Wenn du Kfz-Versicherungen abschließt, kannst du wählen, ob du eine Selbstbeteiligung wünschst oder nicht. Die Höhe der Selbstbeteiligung bei der Versicherung kannst du dabei frei aussuchen. Im Schadensfall übernimmst du den Kostenanteil im Rahmen der Selbstbeteiligung. Doch ist das immer sinnvoll?
Die Höhe der Selbstbeteiligung liegt bei der Kfz-Teilkaskoversicherung oder Kfz-Vollkaskoversicherung zwischen 150 Euro und 1500 Euro. Je nachdem, welchen Tarif du wählst, kann sich die Selbstzahlung vorteilhaft auf die Versicherungsbeiträge auswirken. Den Rest der Schadenssumme übernimmt dann in der Regel der Versicherer.
Dabei gilt: Je höher die Selbstbeteiligung, desto günstiger ist der Versicherungsbeitrag. Du kannst natürlich auch eine Teilkasko oder eine Vollkasko ohne Selbstbeteiligung abschließen. Allerdings sind die Versicherungsbeiträge dann entsprechend höher.
Mit einer anpassbaren Selbstbeteiligung bei deiner Versicherung behältst du die Kontrolle über deine Kosten. Genieße die Vorteile maßgeschneiderter Deckung und zahle nur das, was du möchtest – für ein sicheres Fahrerlebnis, das deinen Bedürfnissen entspricht.
Hinweis: Die Selbstbeteiligung ist nur bei Teilkasko und Vollkasko möglich. Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es diese nicht.
Wie funktioniert die Selbstbeteiligung?
Kommt es zu einem Schadenfall, übernimmst du die im Vertrag geregelte Selbstbeteiligung. Oftmals ist die Rede von Zuzahlung, Eigenbehalt oder Selbstbehalt bei der Versicherung.
Beispiel: Der Schadenfall beträgt 1.500 Euro. Du bezahlst – beispielsweise in der Partnerwerkstatt – einen Eigenanteil von 150 Euro. Den Restbetrag übernimmt die Kfz-Versicherung. In der Zwischenzeit kannst du je nach Vereinbarung ein Ersatzfahrzeug nutzen.
So wählst du den Selbstbehalt richtig aus
Du kannst vor Vertragsabschluss die Selbstbeteiligung frei wählen. Somit kannst du die Summe von deinem Budget oder dem Fahrzeugwert abhängig machen. Möchtest du jedoch keinen Eigenanteil bei der Versicherung nutzen, ist das wie erwähnt auch möglich.
Welche Selbstbeteiligung ist bei der Teilkasko oder Vollkasko sinnvoll?
Eine Selbstbeteiligung bei Teilkasko ist mit 150 Euro sinnvoll. Du kannst auch 300 Euro Selbstbeteiligung bei Vollkasko nutzen. Es ist sinnvoll, vorab den Selbstbehalt zu berechnen. Kontrolliere anschließend, was für dich am besten passt. Oftmals lässt sich so die Versicherungsprämie um 5 bis 10 Prozent minimieren.
Kann ich die Selbstbeteiligung aus zwei Versicherungen kombinieren?
Oftmals lässt sich der Eigenanteil bei den zwei Kaskoversicherungen kombinieren. Damit kannst du den Versicherungsbeitrag noch einmal spürbar senken. So kannst du die Vollkasko mit 300 Euro Eigenanteil und die Teilkasko mit 150 Euro Selbstbehalt abschließen. Diese Kombination kommt häufig zum Einsatz. Mit dieser Kombi bist du umfassend abgesichert und sparst gleichzeitig bei deinen Beiträgen.
Hier noch ein paar Infos über Teil- und Vollkasko:
- Teilkasko: Diese Versicherung bietet dir Schutz bei Verlust, Zerstörung oder Beschädigung deines Fahrzeugs. Allerdings bezieht sich das nicht auf Vandalismus, sondern Elementarschäden. Diese können durch Brand, Naturgewalten oder dergleichen aufkommen.
- Vollkasko: In der Vollkasko sind alle Schadensübernahmen der Teilkasko inkludiert. Sie übernimmt jedoch weitere Schäden wie Vandalismus oder ähnliches. Diese Versicherung kommt häufig bei Neuwagen oder kostenintensiven Fahrzeugen zum Einsatz. Zumeist ist ein Wechsel in die Teilkasko nach 5 Jahren Vollkasko sinnvoll.
Warum sollte ich manche Schäden selbst bezahlen?
Manchmal ist es ratsam, einen Schaden selbst zu bezahlen und nicht von der Versicherung regulieren zu lassen. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn es sich eher um einen geringen Schaden handelt. Hierrunter fallen Schäden von bis zu 750 Euro.
Denn: Die Versicherung stuft dich für jeden gemeldeten Versicherungsfall in der Schadenfreiheitklasse zurück. Bezahlst du hingegen die Schadenssumme selbst, rutschst du in der Versicherung eine Klasse höher. Und das sichert dir günstigere Versicherungsbeiträge.
Hinweis: Bis zur SF-Klasse 6 sind die Rückstufungskosten bei Schadensregulierungen durch den Versicherer noch gering. Hier lohnt es sich folglich abzuwägen, ob eine Meldung nötig ist oder nicht.
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