Sachverständiger oder Sachverständige
Die Schuldfrage im Schadenfall ist nicht immer sofort klärbar. Dabei ist sie für den Unfallverursacher oder Unfallverursacherin und den Unfallgegner oder die Unfallgegnerin besonders wichtig. Schließlich betrifft sie die Schadenregulierung durch die Versicherung.
Während die Kfz-Haftpflichtversicherung die Schäden des Gegners reguliert, helfen dir die Kfz-Teilkaskoversicherung oder Kfz-Vollkaskoversicherung bei Unfallschäden an deinem eigenen Fahrzeug. Lässt sich die Schuld nicht eindeutig bestimmen, hilft ein Sachverständiger oder eine Sachverständige dabei, deine Mitschuld einzustufen oder dich davon freizusprechen.
Was ist ein Sachverständiger beziehungsweise eine Sachverständige?
Ein Sachverständiger beziehungsweise eine Sachverständige, auch Kfz-Gutachter und Kfz-Gutachterin genannt, ist ein Experte oder eine Expertin für Autounfälle. Er oder sie beurteilt den entstandenen Schaden und sagt dir, wie viel dein Fahrzeug noch wert ist.
Insbesondere bei größeren Unfallschäden ist es ratsam, dass ein Gutachter oder eine Gutachterin den Autounfall beurteilt. Kleine Blechschäden lassen sich fast immer unkompliziert über deine Versicherung regulieren – bei schwerwiegenden Schadenfällen kann es jedoch ganz anders aussehen. Dazu muss nicht unbedingt ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegen: Manche Schäden sind auf den ersten Blick nicht zu erkennen, müssen aber dringend repariert werden. Solche Informationen hält der Auto-Gutachter oder die Auto-Gutachterin in seinem oder ihrem Gutachten fest.
Die Expertise von Sachverständigen ist unverzichtbar, um die genauen Reparaturkosten nach einem Unfall zu ermitteln. Unsere Reparaturkostenversicherung setzt auf die Zusammenarbeit mit Sachverständigen: So erhältst du nicht nur eine transparente Kosteneinschätzung, sondern auch die Gewissheit, dass die Schäden an deinem Auto im sorgfältig und fachkundig behandelt werden.
Was macht ein Kfz-Sachverständiger oder eine Kfz-Sachverständige?
Ein Sachverständiger beziehungsweise eine Sachverständige fürs Kfz hat mehrere Aufgaben. Benötigst du nach einem Unfall einen Gutachter oder eine Gutachterin: Dann nimmt er oder sie zunächst die Unfallstelle und dein Fahrzeug unter die Lupe. In seinem oder ihrem Gutachten dokumentiert er oder sie alle Mängel am Auto, die auf den Verkehrsunfall zurückzuführen sind. Anschließend schätzt er beziehungsweise sie den notwendigen Aufwand der Reparatur ein. Liegt kein Totalschaden vor, dient diese Einschätzung der Reparaturkosten als zentraler Anhaltspunkt für deine Kfz-Versicherung.
Wichtig: Das Unfallgutachten entspricht keinesfalls dem Kostenvoranschlag einer Kfz-Werkstatt. Es ermittelt nicht nur die sofort vorliegenden Kosten, sondern auch Mehr- und Folgekosten. Solche Kostenfaktoren berücksichtigt der Voranschlag der Werkstatt nicht.
In diesen Fällen ist ein Sachverständiger oder eine Sachverständige gefragt
Bei einem Kfz-Gutachter oder einer Kfz-Gutachterin unterscheidet man zwischen einem beziehungsweise einer abhängigen und einem unabhängigen Auto-Gutachter oder einer unabhängigen Auto-Gutachterin. Die abhängigen Sachverständigen stellt die Kfz-Versicherung, die unabhängigen Experten oder Expertinnen beauftragst du selbst. Grundsätzlich hast du immer die Möglichkeit, Schäden von einer unabhängigen Fachperson beurteilen zu lassen.
Notwendig ist diese jedoch, wenn ein größerer selbstverschuldeter Unfall vorliegt. Das ist immer dann der Fall, wenn der Schaden die Bagatellgrenze von 750 Euro überschreitet. Denn bei höheren Summen hilft ein Sachverständiger oder eine Sachverständige der Versicherungsgesellschaft dabei, die genauen Kosten für die Reparatur festzulegen.
Übrigens: Du bist mit dem Sachverständigengutachten für dein Kfz nicht einverstanden? Dann hast du die Möglichkeit, einen unabhängigen Gutachter beziehungsweise eine unabhängige Gutachterin zu beauftragen. Allerdings musst du die Kosten für den zusätzlichen Service selbst bezahlen.
Wer beauftragt einen Kfz-Sachgutachter oder Kfz-Sachgutachterin?
Im Normalfall beauftragt die Versicherung des Unfallverursachers den Gutachter oder die Gutachterin. Allerdings hast du als Geschädigter oder Geschädigte stets das Recht, deinen Sachverständigen oder deine Sachverständige selbst zu wählen. Die gegnerische Haftpflichtversicherung übernimmt gegebenenfalls die Kosten für den Gutachter beziehungsweise die Gutachterin.
Im Kaskofall ist es ebenfalls die Versicherung, die die Sachverständigen für das Auto beauftragt. Auch hier gilt: Deine Kaskoversicherung fordert erst ab höheren Schadenssummen einen Gutachter oder eine Gutachterin an.
Das wirft die Frage auf: Ab welcher Schadenshöhe schickt die Versicherung einen Gutachter oder eine Gutachterin? Ein allgemeiner Richtwert ist ein Betrag von 750 Euro. Alles unter dieser Summe gilt als Bagatellschaden und wird ohne gesondertes Gutachten gehandhabt.
Sachverständiger und Sachverständige fürs Kfz: So findest du den passenden oder die passende
Einen passenden Sachverständigen oder eine passende Sachverständige zu finden ist nicht immer ganz einfach: Die Berufsbezeichnung des Gutachters beziehungsweise der Gutachterin ist in Deutschland nicht rechtlich geschützt. Deshalb kann sich grundsätzlich jeder und jede als Kfz-Sachverständiger oder Kfz-Sachverständige bezeichnen, der oder die entsprechend ausgebildet ist. Es kann also sinnvoll sein, einen entsprechenden Nachweis zu fordern. Das können Zertifikate oder Urkunden der Prüfgesellschaft sein. Sie alle bestätigen dir, welche Fähigkeiten und Qualifikationen der Gutachter oder die Gutachterin nachweisen kann.
Der TÜV und die DEKRA sind eine gute Anlaufstelle, wenn du auf der Suche nach einem Experten oder einer Expertin bist. Alternativ bietet das Verzeichnis der örtlichen IHK eine Liste vereidigter Sachverständigen.
Was kostet die Arbeit des oder der Sachverständigen?
Die Kosten für deinen Gutachter oder deine Gutachterin orientieren sich an der Höhe des vorliegenden Schadens. Das bedeutet für dich, dass du keinen festen Stundensatz bezahlst. Stattdessen bieten die großen Verbände eine Tabelle an, die dir als Bemessungsgrundlage dient. Trotzdem solltest du berücksichtigen, dass es sich dabei ausschließlich um Richtwerte handelt. Im Einzelfall kann das Honorar deutlich abweichen.
- Bei einer Schadenhöhe von 500 Euro netto liegt das Grundhonorar zwischen 165 und 230 Euro.
- Für eine Höhe von 3.000 Euro musst du bereits mit einem Honorar zwischen 442 und 511 Euro rechnen.
- Liegt der Schaden bei rund 20.000 Euro, fallen für den Experten oder die Expertin zwischen 1.240 und 1.440 Euro an.
Einige Gutachter und Gutachterinnen, beispielsweise bei der DEKRA, erheben jedoch einen fixen Stundensatz. Entscheidest du dich für solch einen Kfz-Gutachter oder eine solche Kfz-Gutachterin, hast du ausreichend Kontrolle über deine Finanzen. Zudem ist ein kostengünstiges Kurzgutachten eine Möglichkeit, Bagatellschäden vom Experten oder von der Expertin begutachten zu lassen.
Wer muss den Gutachter beziehungsweise die Gutachterin zahlen?
Trägst du alleine die Schuld an einem Unfall? Dann übernimmt deine Haftpflichtversicherung den Schaden am gegnerischen Fahrzeug. Sollte es notwendig sein, einen Sachverständigen oder eine Sachverständige zurate zu ziehen, bezahlt deine Versicherung auch diese Kosten.
Tipp: Sind mehrere Parteien für den Unfall verantwortlich, und du beauftragst selbst einen Gutachter oder eine Gutachterin, musst du das Honorar zahlen. Mit unserer Kfz-Versicherung musst du dir keine Sorgen darüber machen, denn wir kümmern uns um das Gutachten und tragen die prozentualen Aufwendungen gemäß deiner Teilschuld.
So erstellt ein Sachverständiger oder eine Sachverständige ein Gutachten
Unabhängig davon, um welchen Schaden es sich handelt: Der Auto-Gutachter oder die Auto-Gutachterin nimmt das beschädigte Fahrzeug genau unter die Lupe. Dabei prüft er oder sie es auf mögliche Defekte, Schäden oder weitere Mängel, die er beziehungsweise sie auf den Unfall zurückführen kann. All diese Details sind ein wichtiger Bestandteil des anschließenden Gutachtens. Zusätzlich hält er oder sie sämtliche Ist-Zustandsdaten des Fahrzeugs fest:
- Technische Daten und Ausstattungsmerkmale.
- Detaillierte Beschreibung sämtlicher Unfallschäden.
- Bildliche Dokumentation.
- Kostenkalkulation für die Reparatur und der geschätzte Zeitaufwand.
- Beurteilung, ob es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt
- Dokumentation vorheriger Schäden.
- Feststellung von Wertminderung, Restwert und den aktuellen Wiederbeschaffungswert.
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