Unfallgutachten: Die Bedeutung von Kfz-Schadengutachten bei einem Autounfall

Du hast dir gerade dein erstes Auto gekauft und nach kurzer Zeit ist es plötzlich passiert: Du hattest einen Autounfall mit Fremdschulden und es gibt einen größeren Schaden an deinem Fahrzeug. Der Unfallverursacher und du tauscht Daten aus und du schaltest deine Versicherung ein. Im Normalfall beauftragt die gegnerische Versicherung in diesem Fall einen Gutachter. Du kannst und solltest dies aber auch selbst tun, damit du sicher sein kannst und nicht übervorteilt wirst. Die gegnerische Versicherung wird wiederum versuchen, die Kosten für sich selbst so niedrig wie möglich zu halten. Ein Unfallgutachten wird nur auf Antrag der Versicherung oder von dir erstellt. Hier erklären wir dir, was ein Unfallgutachten ist, was es beinhaltet und was du beachten musst.
Was ist ein Kfz-Unfallgutachten?
Nach einem Verkehrsunfall bleiben häufig noch einige Fragen offen:
- Wie war der genaue Ablauf des Unfalls?
- Wer hat den Unfall zu verantworten?
- Welche Schäden sind entstanden?
Ein Unfallgutachten von einem professionellen Sachverständigen dient dazu, eben diese Fragen zu klären. Es soll feststellen, welche Schäden durch den Unfall entstanden sind. Auch nicht offensichtliche Schäden wie beispielsweise ein verzogener Kofferraum sind dadurch mit dokumentiert. Somit hat man Beweise für die entstandenen Beschädigungen und der Schaden kann reguliert werden.
Die Kosten für ein Unfallgutachten trägst nicht du, sofern du den Unfall nicht selbstverschuldet hast. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass dies ein Teil der Unfallkosten ist. Ein durchschnittliches Unfallgutachten kann zwischen 500 bis 800 Euro kosten. Für das Gutachten gibt es keine Frist, jedoch musst du den Schaden der Versicherung innerhalb von einer Woche melden.
Schadengutachten nach einem Unfall: Gutachter oder Werkstatt?
Wenn du einen Schaden nach einem Unfall dokumentieren und beziffern lässt, um Ansprüche geltend zu machen, hast du zwei Möglichkeiten. Einerseits kannst du eine gutachtende Person einschalten, um den Schaden zu dokumentieren, andererseits kannst du auch eine Werkstatt deines Vertrauens hinzuziehen. Diese nehmen die Beschädigungen ebenfalls auf und stellen einen Kostenvoranschlag, den du der Versicherung vorlegen kannst. Bei Bagatellschäden bis 750 Euro ist der Gang zur Werkstatt, inklusive der Erstellung eines Kostenvoranschlags, definitiv die bessere und kostengünstigste Lösung.
In solchen Fällen verstoßen die Kosten für ein Gutachten durch eine sachverständige Person gegen die Schadenminderungspflicht. Geht es jedoch um Streitigkeiten, gilt ein Kostenvoranschlag nicht als Beweismittel vor Gericht. Außerdem musst du für Schäden, die im Nachhinein zum Vorschein kommen, wie eine verzogene Tür, meist selbst aufkommen. Denn die Versicherung des Unfallverursachers bezieht sich stets auf den niedrigeren Preis des Kostenvoranschlags.
Ein offizielles Gutachten hingegen führt auch Schadenspositionen auf, die in einem Kostenvoranschlag keine Erwähnung finden. Ebenfalls wird die entstandene Wertminderung mit eingerechnet. Neben der Kostenberechnung ist das Gutachten auch ein gültiges Beweismittel vor Gericht. Sollte die Werkstatt noch im Nachhinein Schäden finden, die noch nicht im Gutachten standen, trägt die Versicherung die Kosten für die Reparatur.
Doch egal ob du ein Gutachten einer sachverständigen Person oder einen Kostenvoranschlag erstellen lässt: In beiden Fällen haftet die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für die Kosten.
Selbstverschuldeter oder fremdverschuldeter Unfall? – Rechtliche Grundlagen im Schadensfall
Bei einem Unfall kommt es immer darauf an, ob der Unfall durch Fremdverschulden oder durch eigene Schuld entstanden ist.
Die Rechtslage ist klar bei einem fremdverschuldeten Unfall. Der Unfallverursacher, beziehungsweise seine Kfz-Haftpflichtversicherung bezahlt den Gutachter, die Reparatur und alle entstandenen Personen-, Sach-, und Folgeschäden. Hierbei kannst du dir auch einen unabhängigen Gutachter oder Gutachterin aussuchen. Denn oft entscheiden die ausgesuchten Gutachter der gegnerischen Versicherung zugunsten des Unfallgegners.
Bei einem selbstverschuldeten Unfall brauchst du eine Kfz-Teil- oder Vollkasko-Versicherung, um Schäden überhaupt geltend zu machen. Dasselbe gilt für Schäden durch höhere Gewalt, wie das Wetter, Schäden durch Vandalismus oder durch Wildunfälle. Hier kannst du zwar ebenfalls ein Gutachten bei einer sachverständigen Person in Auftrag geben, musst jedoch die Kosten selbst tragen, sofern du über keine Kaskoversicherung verfügst.
Was kostet ein professionelles Unfallgutachten?
Die Kosten für einen Gutachter richten sich im Regelfall nach der Höhe des Schadens. Meist haben Gutachter und Gutachterinnen spezielle Tabellen, in denen feste Beträge für spezifische Leistungen festgelegt sind und zur Kostenabrechnung dienen:
Netto-Schadenshöhe | Grundhonorar |
750 Euro | 199 – 264 Euro |
1.000 Euro | 245 – 310 Euro |
2.000 Euro | 364 – 426 Euro |
5.000 Euro | 573 – 657 Euro |
10.000 Euro | 815 – 933 Euro |
Wenn du nicht weißt, an welchen Gutachter oder welche Gutachterin du dich wenden sollst, können wir dir auch jemanden empfehlen. Unabhängige Sachverständige findest du auch beim Deutschen Gutachter- und Sachverständigenverband oder beim TÜV. Es ist, außer bei Bagatellschäden, meistens sinnvoll, einen Gutachter einzuschalten, um den Schaden in voller Höhe erstattet zu bekommen.
Du benötigst mehr Informationen rund um das Thema Schadenregulierung nach einem Verkehrsunfall? Dann könnten für dich auch folgende Beiträge interessieren: