Unfallverursacher meldet Schaden nicht: Das kannst du tun!

By June 29, 2022
4 minutes

Sind Unfallverursacher immer schuld? Manchmal ist es nur eine kleine Unachtsamkeit und schon ist es passiert: Ein Unfall im Straßenverkehr. Solange alle ruhig und besonnen handeln, kann dieses Übel recht schnell aus der Welt geschafft werden. Dennoch gibt es immer wieder Streitigkeiten, die in Rechtsfälle münden. Die Schuldfrage steht dabei immer im Fokus. Dabei ist derjenige, der den Unfall verursacht hat, in der Pflicht, die Kosten zu tragen. Doch was kannst du tun, wenn der Unfallverursacher den Schaden nicht meldet?

Übrigens: Was bei einem selbstverschuldeten Unfall passiert, haben wir in einem anderen Beitrag für dich zusammengestellt.

Unfallverursacher meldet Schaden nicht: Was droht ihm?

Ist der Unfall passiert, ist zumeist guter Rat teuer. Am besten ist es, sofort die Polizei zu rufen und einen Gutachter zu informieren. Diese können vor Ort den Unfall rekonstruieren und bestimmen, wer den Unfall verursacht hat. Der Unfallverursacher muss den Schaden direkt bei seiner Versicherung melden. Diesen Schritten scheuen Betroffene jedoch manchmal. Der Grund liegt klar auf der Hand: der Unfallverursacher wird schließlich in den Schadenfreiheitsklassen hochgestuft. Außerdem kommen immense Kosten auf ihn zu. Der Schuldenberg türmt sich. Wer jedoch gut versichert ist, braucht sich um nichts zu sorgen. Mit einer guten Kfz-Vollkaskoversicherung lässt sich nämlich so ziemlich jeder Schaden beheben.

Tipp: Es ist sehr wichtig, dass der Unfall der Versicherung gemeldet wird. Ansonsten kann der Versicherer nämlich den Schaden nur anteilig begleichen. Wie schnell und zeitnah ein Unfall zu melden ist, sollte den Vertragsunterlagen zu entnehmen sein.

Es kann jedoch durchaus vorkommen, dass ein Unfallgegner Aussagen und Kooperationen gänzlich verweigert. Sie sehen ihren Fehler schlichtweg nicht ein und versuchen somit Kosten einzusparen. Allerdings können Gutachter jeden Unfallhergang nachstellen. Folglich lässt sich sehr gut ermittelt, wer wie schnell gefahren ist. Somit kann ein Kfz-Gutachter ebenso feststellen, wer Schilder oder Verkehrsregeln außer Acht gelassen hat. Die Schuldfrage lässt sich demnach sehr gut regeln. So kann sich niemand ausreden.

Meldet der Versicherungsnehmer den Schaden nicht, verstößt er gegen die im Vertrag vereinbarten Obliegenheiten. Verstößt der Versicherungsnehmer fahrlässig gegen seine vertraglichen Obliegenheiten, kann der der Versicherer den Schaden bis zu einer Höhe von 2.500,00 Euro zurückverlangen.

Unfallverursacher meldet Schaden nicht

Wer kommt für den Schaden auf?

Ist bereits nach dem Unfall klar, dass du den Unfall nicht verursacht hast, kannst du die gegnerische Haftpflichtversicherung um Schadensersatz bitten. Sollte sich der Unfallgegner weigern, dir Auskünfte zur Versicherung zu erteilen, notierst du dir in jedem Fall das Kennzeichen. Auch Zeugen kannst du in diesem Fall hinzuziehen.

Der Zentralruf für Autoversicherer und die Polizei helfen dir schließlich, die gegnerische Haftpflichtversicherung zu ermitteln. Du kommst also auch bei Kommunikationsschwierigkeiten mit dem Unfallverursacher an deine Daten. Nun ist es wichtig, den Schadensfall innerhalb von zwei Wochen der gegnerischen Versicherung mitzuteilen. Solltest du mehr Zeit für die Datenermittlung benötigen, teile dies der gegnerischen Versicherung mit.

Hinweis: Du musst dich nun um nichts mehr kümmern. Die Versicherung der Gegenpartei ist verpflichtet, den Schaden zu regulieren. Das gilt auch dann, wenn der Unfallverursacher den Schaden bei seiner Versicherung einfach nicht meldet. Die Versicherung tritt nunmehr mit seinem Versicherungsnehmer in Kontakt und wird weitere Schritte einleiten.

Wenn der Unfallverursachende den Schaden nicht meldet, ist eine zuverlässige Autoversicherung von entscheidender Bedeutung. Eine umfassende Autoversicherung bietet Schutz vor den finanziellen Folgen eines Unfalls, selbst wenn der Unfallgegner nicht kooperiert.

Was du machen solltest!

Wichtig ist, dass du Ruhe bewahrst. Bei Fragen kannst du dich auch jederzeit an uns wenden. Wir helfen dir gerne weiter und gehen mir dir die jeweiligen Schritte durch. Du musst dich nicht sorgen, dass du auf den Kosten des Unfalls sitzenbleibst. Ob kleiner Schaden oder Totalschaden: Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss sich um die Schadensregulierung kümmern. Dir werden alle Kosten erstattet und im Zweifelsfall wird dir sogar ein Ersatzfahrzeug gestellt.

Sollte der Unfallverursacher nicht versichert sein, kannst du den Schaden gegenüber der zuständigen Entschädigungsstelle geltend machen. Doch solche Fälle sind sehr selten. Wer keine Versicherung besitzt, erhält somit keine Zulassung für das Fahrzeug. Doch Ausnahmen bestätigen die Regel – versäume daher keine Zeit und informiere Polizei und Versicherung über den Schadensfall. Selbst wenn der Unfallverursacher Fahrerflucht begangen hat, kannst du deinen Schaden regulieren lassen – sofern du das Nummernschild kennst.

Tipp vom Profi: Auch wenn der Unfall nicht der Rede wert sein und es sich nur um eine Bagatelle handeln sollte: Wir empfehlen dir auf jeden Fall, die Polizei zu kontaktieren. Denn selbst Unfallverursacher, die anfangs freundlich wirken, können im Laufe der Zeit ungemütlich werden. Auch kleine Schäden ziehen nämlich oft große Summen mit sich. So muss manchmal sogar bei kleinen Dellen oder Kratzern ein Teil der Karosse mitlackiert werden. Diese Kosten können mitunter sehr hoch ausfallen. Meldet ein Unfallverursacher den Schaden bei seiner Versicherung nicht, möchtest du den Schaden schließlich trotzdem reguliert wissen. Vorsicht ist somit besser als Nachsicht. Selbst wenn der Unfallverursacher keine Unterstützung wünscht, solltest du darauf bestehen, die Polizei zu rufen.

Kommen bei einem Unfall Fragen auf oder benötigst du Hilfestellungen, so stehen wir dir als Profis und Experten gerne jederzeit zur Seite. Wir unterstützen dich bei allen Schritten und sorgen dafür, dass alles wieder seinen geregelten Gang läuft.

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