Autofahren auf Probe: Die Probezeit beim Führerschein
Nach bestandener Fahr-Prüfung erhalten Fahranfänger:innen ihren Führerschein. Das jedoch zunächst auf Probe. Alles Wichtige zur Probezeit und zu Konsequenzen bei Fehlverhalten erfährst du in diesem Beitrag.
Darum gibt es die Probezeit für Fahranfänger:innen
Seit dem 1. November 1986 müssen Fahranfänger:innen in den ersten zwei Jahren nach Erhalt ihres Führerscheins eine Bewährungsphase durchlaufen. Die Bundesregierung erweiterte diese Regelung am 1. Januar 1999 sogar noch um eine Zusatzbestimmung. Jetzt verlängert sich diese „Testphase“ für Autofahrer:innen auf vier Jahre, wenn sie während der Probezeit einen schwerwiegenden Verkehrsverstoß begehen.
Der Sinn hinter der Einführung der Führerschein Probezeit ist einfach: Fahranfänger:innen verursachen aufgrund ihrer Unerfahrenheit immer wieder schwere Unfälle. Die Probezeit soll diese Zahlen reduzieren.
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Klassische Unfallursachen bei Fahrneulingen
Geschwindigkeitsüberschreitung, Missachtung der Vorfahrtsregel, Fahren unter Alkohol oder Drogen und das Nichtbeachten des Sicherheitsabstandes zählen zu den Top-Unfallursachen. Tatsächlich sind sie gerade bei jungen Verkehrsteilnehmenden weit verbreitet.
Besonders gefährlich ist eine hohe Geschwindigkeit, die oft unterschätzt wird. Nicht zuletzt treten junge Autofahrer:innen auch mal mit Absicht gern aufs Gas. Mit dem neuen „Lappen“ in der Hand fühlt man sich natürlich erstmal cool. Und das will gezeigt werden.
Auch das Missachten der Vorfahrt führt oft zu Unfällen, ebenso die Missachtung des Sicherheitsabstandes.
Gerade hierbei vergessen viele frischgebackene Autofahrer:innen, dass bei schnellem Fahren der Bremsweg deutlich länger ist. Nicht selten kommt es dadurch zu Auffahrunfällen.
Im Falle eines solchen Unfalls trägt in der Regel der Fahrer des auffahrenden Fahrzeugs die Schuld und somit auch die Kosten.
Und nicht zu vergessen: Alkohol am Steuer! Alkohol- und Drogenmissbrauch stellen weiterhin eine bedeutende Ursache für Verkehrsunfälle dar – insbesondere leider bei jungen Fahrer:innen.
Obwohl Fahranfänger:innen eine eine strikte Null-Promillegrenze einhalten müssen, scheint das einige nicht abzuschrecken. Dabei ist allgemein bekannt, dass der Konsum von Alkohol, Drogen und Medikamenten die Fahrtüchtigkeit und Reaktionsfähigkeit deutlich einschränkt.
Fahranfänger:innen: Eine Gefahr für den Straßenverkehr?
Siehst du dir die Zahlen der Unfallstatistiken mal ganz genau an, dann lautet die Antwort auf diese Frage „Ja“. Wie eine Studie des bayerischen Staatsministeriums herausfand, werden ungefähr 23 Prozent aller Autounfälle mit Todesfolge von jungen Autofahrer:innen zwischen 18 und 25 Jahren verursacht. Und das, obwohl diese Altersgruppe lediglich 8 Prozent aller autofahrenden Personen darstellt! Eine häufige Ursache sind unter anderem auch illegale Autorennen.
Fehlende Fahrpraxis und mangelnde Erfahrungen erhöhen bei Fahranfänger:innen das Unfallrisiko enorm. Und das ist eigentlich kein Wunder. Denn im Laufe der Fahrstunden legen Fahrschüler:innen durchschnittlich 700 bis 900 Kilometer zurück. Die nötige Fahrroutine aber stellt sich Fachleuten zufolge erst nach etwa 70.000 gefahrenen Kilometern ein.
Probezeit und begleitendes Fahren
In Deutschland (und einigen anderen Ländern) gibt es die Möglichkeit, den Führerschein bereits mit 17 Jahren zu machen. Für dieses begleitende Fahren gelten ähnliche Regeln.
So gleicht die Führerschein Probezeit mit 17 der regulären Probezeit für Fahranfänger:innen. Hältst du dabei alle Verkehrsvorschriften ein, ist die Probezeit nach zwei Jahren vorbei.
Achtung: Selbst, wenn du zuvor den A1-Führerschein erworben und das „begleitete Fahren“ beantragt hast, bleibt die zweijährige Bewährungszeit bestehen.
Ohne die Genehmigung für eine Begleitperson ist das Fahren aber nicht erlaubt. Wirst du erwischt, erhältst du nach laut neuem Bußgeldkatalog 2023 einen Bußgeldbescheid in Höhe von 70 Euro. Zusätzlich gibt es einen Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg.
Missachtest du die oben genannten Regeln, musst du an einem Aufbauseminar für Fahranfänger:innen teilnehmen. Deine Fahrerlaubnis der Klasse B wird dabei widerrufen. Sie kann frühestens nach sechs Monaten neu erteilt werden.
Auch wichtig zu wissen: Die Begleitperson darf maximal einen Punkt in Flensburg haben und nicht jünger als 30 Jahre alt sein. Außerdem muss sie mindestens fünf Jahre ununterbrochen im Besitz des Führerscheins dieser Klasse sein.
Wann ist die Probezeit beim Führerschein vorbei?
Wie lange dauert denn jetzt eigentlich die Probezeit? Natürlich wünscht sich so mancher, die Probezeit beim Führerschein verkürzen zu können. Aber ist das überhaupt möglich?
Verkürzung der Probezeit
Eine Verkürzung der Probezeit ist für Fahranfänger:innen in Deutschland nicht möglich. Zwischen 2004 und 2010 gab es diese Chance. Die Regeln wurden jedoch geändert. Heute gibt es die Möglichkeit einer Verkürzung nicht mehr.
Verlängerung der Probezeit
Eine Verlängerung der Probezeit beim Führerschein kommt hingegen häufig vor. Begehst du schwere oder wiederkehrende Verkehrsverstöße, musst du sogar mit einer Verdopplung der Probezeit von zwei auf vier Jahre rechnen.
Hierbei ist jedoch auch immer die Art des Verstoßes zu berücksichtigen. Denn die Probezeit wird nur dann verlängert, wenn der Verkehrsverstoß einen Eintrag in der Flensburg Verkehrssünderdatei nach sich zieht.
Grundsätzlich passiert das, wenn:
- du eine Geldbuße von mindestens 60 Euro auferlegt bekommst
- du eine Straftat im Verkehr begangen hast
Verstöße gegen den Bußgeldkatalog
Hast du einen Verkehrsverstoß begangen, drohen dir unterschiedliche Konsequenzen. Zu den häufigsten Verkehrsverstößen zählen hierbei:
Rote Ampel überfahren
Eine rote Ampel zu überfahren ist ein schwerwiegender Verkehrsverstoß. Er führt automatisch zur Probezeitverlängerung. Außerdem musst du an einem Aufbauseminar für Fahranfänger:innen teilnehmen.
Zudem wirst du mit mindestens 90 Euro Bußgeld sowie 1 Punkt in Flensburg bestraft. Je nachdem, wie lange die Ampel schon rot war, kann dich dieser Fauxpas auch bis zu 360 Euro Bußgeld und 2 Punkte kosten. Und ein Fahrverbot ist auch noch möglich.
Geblitzt während der Probezeit
Wurdest du in der Probezeit geblitzt und warst mehr als 20 Stundenkilometer zu schnell, ist ebenfalls ein Bußgeld fällig. Wie hoch das ist, hängt von der Höhe deiner Geschwindigkeitsüberschreitung ab. Außerdem bekommst du mindestens einen Punkt in Flensburg.
Unfälle in der Probezeit
Bist du Unfallverursacher:in, hast dich jedoch an die Regeln des Straßenverkehrsgesetzes gehalten und nicht fahrlässig gehandelt, hat dies keine Auswirkungen auf deine Probezeit.
Ist der Unfall jedoch auf einen sogenannten A-Verstoß (Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder Vorfahrtsmissachtung) zurückzuführen, dann wird’s eng. Dann musst du neben der festgelegten Strafe zusätzlich an einem Aufbauseminar teilnehmen. Und damit noch nicht alles. Denn deine Probezeit wird auf insgesamt vier Jahre verlängert.
Kommt es bei diesem selbstverschuldeten Unfall auch noch zu einem Personenschaden, kann es in diesem Fall auch strafrechtliche Konsequenzen für dich geben.
Aufbauseminar in der Probezeit
Ein Aufbauseminar in der Probezeit kostet nicht nur richtig Nerven und einiges an Zeit, sondern ist auch noch richtig teuer! Für das Seminar kannst du mit Kosten von 250 bis 400 Euro rechnen.
In einer Gruppe mit bis zu zwölf Teilnehmenden werden die begangenen Verkehrsverstöße ausführlich besprochen. Außerdem wird versucht, dir für die Zukunft ein verkehrs-rechtskonformes Verhalten beizubringen. Auch eine Fahrprobe mit der fahrlehrenden Person der Fahrschule steht dabei an.
Ein solches Seminar besteht aus vier Blöcken zu jeweils 135 Minuten. Es dauert insgesamt also neun Stunden.
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Nach der Teilnahme am Aufbauseminar für Fahranfänger:innen bekommst du eine entsprechende Teilnahmebescheinigung. Legst du diese den Beamten innerhalb einer vorgeschriebenen Frist vor, wird deine Fahrerlaubnis uneingeschränkt wieder erteilt.
Beim Verkehrsverstoß Alkohol und/oder Drogen gilt eine Sonderregelung.
In diesem Fall musst du ein besonderes Aufbauseminar absolvieren. Die sogenannte MPU (Medizinisch psychologische Untersuchung) wird von speziell zugelassenem psychologischen Fachpersonal durchgeführt. Der Hauptaugenmerk liegt dabei auf die Auswirkungen von Betäubungsmitteln im Straßenverkehr.
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