Probezeitverlängerung beim Führerschein
Der Führerscheinerwerb ist für viele Menschen ein bedeutender und langersehnter Meilenstein in ihrem Leben. Und das zu Recht, denn mit dem Führerschein in der Tasche eröffnen sich zahlreiche neue Möglichkeiten der Mobilität und Unabhängigkeit. Doch zuvor müssen Fahranfänger:innen die gesetzlich vorgeschriebene Probezeit beim Führerschein meistern. Sie soll die Führerscheinneulinge optimal auf die Gefahren im Straßenverkehr vorbereiten und zugleich ihre Fähigkeiten verbessern. Kommt es während dieser Bewährungsphase zu einem Verstoß droht eine Probezeitverlängerung beim Führerschein oder gar der Führerscheinentzug. Alle Infos dazu findest du in unserem folgenden Beitrag.
Probezeitverlängerung beim Führerschein: Die rechtliche Lage
Nach bestandener Prüfung bekommen die Fahranfänger:innen ihre Fahrerlaubnis erst einmal auf Probe. Diese Probezeit dauert bei einem klassischen Autoführerschein zwei Jahre und beginnt mit der Erteilung der Fahrerlaubnis bzw. der Aushändigung des Führerscheins. Dasselbe gilt auch bei der Erteilung einer befristeten und nur im Inland geltenden Prüfungsbescheinigung, wie sie beim begleitenden Fahren ab 17 Verwendung findet. Auch in diesem Fall liegt das Ende der Führerschein-Probezeit exakt zwei Jahre in der Zukunft. Doch wann droht eine Probezeitverlängerung? Meistens immer dann, wenn aufgrund eines schwerwiegenden Verkehrsverstoßes innerhalb der bestehenden Probezeit eine Teilnahme an einem Aufbauseminar erteilt wurde. Ist dem so, verlängert sich die Probezeit beim Führerschein, je nach Schwere des Verstoßes, um mindestens zwei bis maximal vier Jahre.
Wissenswert: Nicht immer ist beim Auftreten eines Verstoßes direkt mit einer Führerschein-Probezeitverlängerung zu rechnen. Oft gerät die Fahrerlaubnis erst nach mehreren Verstößen in Gefahr, dennoch sollte man das nicht als Freifahrtschein benutzen und sich entsprechend der Straßenverkehrsordnung verhalten.
Nicht zu missachten ist natürlich, dass du mit einem funktionstüchtigen Auto durch die Gegend fahren solltest. Damit du alle Schäden rechtzeitig reparieren kannst, ohne ständig aufs Geld achten zu müssen, empfehlen wir dir unsere Reparaturkostenversicherung. Mit dieser kannst du unbesorgt Wartungen und Reparaturen vornehmen lassen:
A- & B-Verstöße: Das sind die Unterschiede!
Wichtig zu wissen ist, dass die Verstöße in der Bewährungszeit in zwei unterschiedliche Kategorien eingeteilt werden. Nämlich in die sogenannten A- und B-Verstöße. Was es hiermit auf sich hat, erläutern wir dir im Folgenden:
Kategorie A
Zu einer Probezeitverlängerung deines Führerscheins kann unter bestimmten Umständen bereits der erste Verstoß aus der Kategorie A führen. Das ist in folgenden Szenarien der Fall:
- Missachtung der Vorfahrt
- Gefährdung von Fußgänger:innen durch falsches bzw. unvorsichtiges Abbiegen
- Missachtung des Rechtsfahrgebotes
- Fahren mit dem Führerschein ab 17 ohne eingetragene Begleitperson
- Rotlichtverstoß
- Handynutzung am Steuer
- Zu geringer Abstand zum Vordermann
- Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h
Wird dir als Führerscheinneuling einer dieser A-Verstöße nachgewiesen, droht dir bereits beim ersten Mal eine Probezeitverlängerung beim Führerschein. Doch das ist noch nicht alles. Denn zusätzlich bist du auch zur Teilnahme eines kostenpflichtigen Aufbauseminars verpflichtet. Hierbei handelt es sich um die sogenannte Nachschulung, bei der du gemeinsam mit einem Fahrlehrer an deinem Fahrverhalten arbeitest.
Kategorie B
Oft können auch minderschwere Verstöße zu einer Verlängerung der Probezeit beim Führerschein führen. Dies ist allerdings erst nach mehreren Delikten der Fall. Doch wann liegt ein B-Verstoß vor? Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn du mit abgefahrenen Reifen fährst, ein liegengebliebenes Auto nicht korrekt sicherst oder die Hauptuntersuchung um mehr als acht Monate überziehst. Liegen zwei dieser B-Verstöße vor, musst du ebenfalls mit einer Probezeitverlängerung deines Führerscheins rechnen.
Wissenswert: Hast du zuerst einen Verstoß aus der Kategorie B und anschließend einen A-Verstoß geleistet, kann die Führerschein Probezeit ebenfalls verlängert werden. Zudem kommst du auch in dieser Situation nicht um die Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar herum.
Diese Maßnahmen drohen bei A- und B-Verstößen
Begehst du einen Verstoß aus der Kategorie A oder gar zwei Delikte, die unter die Kategorie B fallen, drohen dir unterschiedliche Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde. Diese werden in einem dreistufigen Sanktionssystem unterteilt:
- Stufe 1: Hast du innerhalb deiner Probezeit einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begangen, drohen dir folgende Strafen: Kostenpflichtiges Aufbauseminar und zweijährige Probezeitverlängerung.
- Stufe 2: Begehst du nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb der verlängerten Führerschein Probezeit einen schwerwiegenden oder zwei minderschwere Delikte, erhältst du eine schriftliche Verwarnung. Zudem bekommst du die Empfehlung innerhalb einer Frist von zwei Monaten an einer freiwilligen, verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
- Stufe 3: Erfolgen nach dieser zweimonatigen Frist ein weiterer schwerwiegender Verstoß oder aber zwei B-Verstöße, musst du mit dem Führerscheinentzug rechnen.
Deine Probezeit beim Führerschein wurde verlängert: Was tun?
Du wurdest zur Teilnahme an einem Aufbauseminar verdonnert? Dann musst du dieses innerhalb einer festgelegten Frist, häufig zwei Monate, absolvieren. Je nach Kurs, sind einschließlich dir maximal zwölf Personen am Aufbauseminar beteiligt. Dabei nimmt der Kurs meist zwei bis vier Wochen in Anspruch. Sobald du das Seminar abgeschlossen hast, bekommst du eine Bescheinigung, die du der zuständigen Behörde vorlegen musst. Kommst du dieser Pflicht nicht nach, droht dir mitunter der Führerscheinentzug. Die erneute Erteilung erfolgt erst dann wieder, wenn du die Bescheinigung persönlich vorgezeigt hast.
Das Aufbauseminar besteht aus vier Theorie-Sitzungen zu je 135 Minuten. Ebenso musst du während der Nachschulung eine 30-minütige Fahrt unter Beobachtung absolvieren. Diese findet meist zwischen der ersten und zweiten Sitzung statt und erfolgt mit bis zu drei weiteren Nachschulungsteilnehmern. Zur reinen Fahrzeit kommen noch 15 Minuten zur Nachbesprechung hinzu.
Daneben gibt es auch noch ein spezielles Aufbauseminar, das sich an Führerscheinneulinge richtet, die am Steuer Alkohol oder gar Drogen konsumiert haben. Hier folgen nach einem ausführlichen Vorgespräch mit einem anerkannten Psychologen bzw. einer Psychologin drei weitere Sitzungen. Diese nehmen jeweils 180 Minuten in Anspruch und erfolgen in einer Zeitspanne von zwei bis vier Wochen. Zwischen den einzelnen Sitzungen müssen die Teilnehmer unterschiedliche Kursaufgaben erledigen.
Welche Kosten kommen auf dich zu?
Die Kosten für ein Aufbauseminar variieren von Fahrschule zu Fahrschule. In der Regel musst du allerdings mit mindestens 200 bis 500 Euro rechnen. Hier empfiehlt es sich, die örtlichen Preise zu vergleichen.
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