Illegale Autorennen: Definition, Rechtslage und Strafen
Bundesweit hat die Zahl der illegalen Autorennen erheblich zugenommen. Das Tempolimit auf den Straßen spielt für die Täter keine Rolle mehr. Mit fatalen Folgen: Es entstanden nicht nur sehr hohe Sachschäden in der Vergangenheit. Auch viele Menschen ließen bei diesen illegal veranstalteten Autorennen ihr Leben. Personenschäden sind also keine Seltenheit. Alles, was es aktuell darüber zu wissen gibt und welche Strafen „Hobby-Racer“ zu erwarten haben, erklären wir hier.
Was zählt alles zu illegalen Autorennen?
Bei Autorennen gibt es viele unterschiedliche Arten. Von einem Autorennen ist beispielsweise die Rede, wenn zwei Autos über eine längere Strecke gegeneinander fahren. Welche Formen der illegalen Rennen es noch gibt und wie diese definiert sind, zeigt der folgende Überblick.
Ein Wettrennen gegeneinander
Bei einem Wettrennen gegeneinander müssen zwei Komponenten erfüllt sein – so sagt es das Strafgesetzbuch. Zum einen ist das die Beteiligung von mindestens zwei Teilnehmenden. Zum anderen ist das der Wettbewerb um Beschleunigung. Dabei ist es völlig egal, wie lange die befahrene Strecke ist. Auch gleichgültig ist, ob sich die Teilnehmenden vorher zu einem Rennen verabredet haben oder sie es spontan durchführen.
Hinweis: Das Strafgesetzbuch ist nicht zu verwechseln mit dem Straßenverkehrsgesetz.
Ein Beschleunigungsrennen von Ampel zu Ampel
Starten beispielsweise mehrere Fahrzeuge an einer Ampel, spricht man von einem Beschleunigungsrennen. Hinzu kommen der riskante Fahrstil, die Zeitnahme und das Fahren von getunten Fahrzeugen. Ausschlaggebend ist auch der Willen der Fahrer:innen, möglichst schnell zu fahren und noch höhere Geschwindigkeiten zu erreichen. Zielpunkt ist, wie der Name schon sagt, dann die nächste Ampel.
Ein Rennen gegen die Uhr
Bei einem Rennen gegen die Uhr wird die Zeit genommen, die ein Fahrer von A bis B braucht. Der/die andere Teilnehmer:in versucht natürlich, schneller zu sein, was wiederum zu einem riskanten Fahrstil führt.
Rennen ohne Gegner? Auch „Alleinrasen” ist verboten
Gemäß dem Strafgesetzbuch macht sich auch eine Person strafbar, die als Alleinraser auf den Straßen unterwegs ist. Denn auch wer allein rast, handelt grob fahrlässig: Man fährt mit überhöhter Geschwindigkeit, rücksichtslos und verkehrswidrig. Das Rennen gegen sich selbst gefährdet mutwillig das eigene Leben sowie das Dritter.
Der §315 d Absatz 1 Nr. 3 gemäß Strafgesetzbuch hat das Ziel, Alleinrasende zu bestrafen. Geschwindigkeitsüberschreitungen, die nicht mit einem Rennen in Verbindungen stehen, sieht es allerdings nicht als strafbares Einzelrennen an.
Autorennen im öffentlichen Straßenverkehr sind eine Straftat
Das Ausüben von Autorennen im öffentlichen Verkehr stellt laut Strafgesetzbuch einen Straftatbestand dar. Dabei spielt es keine Rolle, um welche Art des Rennens es sich handelt. Das heißt, ein Wettrennen, ein Beschleunigungsrennen sowie ein Rennen gegen die Uhr sind strafbar. Da die Anzahl der illegal durchgeführten Straßenrennen deutlich gestiegen ist, passte man auch das Strafmaß an. Dieses erhöhte sich, und zwar nicht zu knapp. Das Ziel ist, Straßenrennen unattraktiver zu machen und die Zahl der Rennen wieder zu reduzieren.
Wer muss mit einer Strafe rechnen?
Bei einem illegalen Straßenrennen werden nicht nur diejenigen bestraft, die daran teilnehmen. Auch der Veranstaltende hat mit einer Strafe zu rechnen. Ebenso ein Fahrernder, der als Alleinrasender die Geschwindigkeitsbegrenzungen rücksichtslos und verkehrswidrig überschreitet.
Diese Strafen drohen Rennfahrern und Rennfahrerinnen
Illegale Straßenrennen können auf vielfältige Weise bestraft werden. Die Strafe kann mit einer Beschlagnahmung des Autos recht milde ausfallen. Je nach Tatbestand müssen die Täter:innen ebenfalls damit rechnen, fortan aktenkundig zu sein. Folgender Überblick macht die möglichen Strafen deutlich:
- Beschlagnahmung des Autos: Behörden können das Auto, welches am Rennen teilgenommen hat, nach der Tat beschlagnahmen. Das bedeutet, dass das Eigentum dieses Tatfahrzeugs an den Staat übergeht. Dabei geht es nicht darum, ob das Fahrzeug dem Täter gehört. Auch die Autos, die am Rennen beteiligt waren, werden beschlagnahmt. Selbst wenn diese nicht im Eigentum des Rasers oder der Raserin stehen.
- Medizinisch Psychologische Untersuchung (MPU): Bei illegalen Autorennen spricht das Gesetz eine deutliche Sprache. Jegliche Veranstaltung und Teilnahme an einem solchen Rennen sind strengstens untersagt. Da ein Straßenrennen vorsätzlich geschehen, kann eine MPU angeordnet werden. Im Falle eines Autorennens hat der oder die Fahrer:in sein/ihr Auto zweckentfremdet und Personen sowie Sachgüter in Gefahr gebracht. Und zwar wider besseren Wissens.
- Geldstrafe: Die Teilnehmenden eines illegalen Autorennens können mit erheblichen Geldstrafen rechnen. Die genaue Höhe richtet sich dabei nach dem Schadenfall, die sie durch das Rennen verursacht haben.
- Freiheitsstrafe: Das Veranstalten eines Autorennens oder die Teilnahme daran lässt sich mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren ahnden. Mit einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren ist zu rechnen, wenn eine Gefährdung von Personen vorliegt. Waren unbeteiligte Verkehrsteilnehmer:innen gefährdet, ist dies mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren bestrafbar.
Als Beispiel, ein kleiner Einblick in das Unglück vom Ku’damm im Jahre 2016
Am 1. Februar 2016 sind sich Hamdi H. und Marvin N. rein zufällig auf dem Kurfürstendamm in Berlin begegnet. Sie beschloss spontan, ein Autorennen zu machen. Mit einer Geschwindigkeit von mehr als 160km/h rasten die beiden über die Straße. Sie überquerten dabei eine Vielzahl roter Ampeln. Hamdi H. raste mit seinem Audi S6 in einen Jeep. Dieser überquerte bei Grün die Kreuzung und war völlig unbeteiligt am Rennen. Der Jeep wurde von einem 64-jährigen Arzt gefahren, der sofort verstarb. Dieser Fall sorgte für ein bundesweites Aufsehen.
Die beiden waren die Ersten, die in der Bundesrepublik Deutschland in Verbindung mit einem Autorennen wegen Mordes angeklagt wurden. Letztlich verurteilte das Gericht Hamdi H. und Marvin N. tatsächlich wegen Mordes. Auf dieses Unglück reagierte auch die Politik. Ein Jahr später, im Oktober 2017, hat sie das Strafgesetzbuch erweitert. Jetzt zählen illegale Autorennen, darunter auch Einzelrennen oder Polizeifluchten nämlich explizit als Straftat.
Warum sind die Strafen so hoch?
Bei einem illegalen Autorennen, bei denen die Geschwindigkeiten typischerweise extrem hoch sind, lassen sich keine zusätzlichen Risiken mehr einschätzen. Aus diesem Grunde kommt es so häufig zu dramatischen Unfällen mit Schwerverletzten und auch Todesopfern. Dabei lässt sich das Leid, das den Opfern selbst und ihren Angehörigen widerfährt, nicht in Worte fassen. Darum hat der Staat im Jahre 2017 endlich reagiert. Schon die Teilnahme an einem illegalen Autorennen gilt nun als Straftatbestand.
Die verhängten Strafen können, wie oben schon erwähnt, zwischen zwei und zehn Jahre Haft betragen. Kommt der oder die Raser:in glimpflich davon, kann er mit Geldstrafen, Beschlagnahmung des Autos und gegebenenfalls einer MPU rechnen. Ebenso können auch Autos beschlagnahmt werden, die im rechtlichen Sinne nicht das Eigentum des Rasers darstellen. Nach Autorennen zieht die Polizei zudem regelmäßig die Fahrerlaubnis der Beteiligten ein.
Laut nordrhein-westfälischer Polizei werden schon Ermittlungen eingeleitet, sobald der Verdacht aufkommt, Fahrer:innen könnten in illegale Rennen involviert sein. Hier hat die Polizei in NRW eine Null-Toleranz-Grenze entwickelt. Menschen, die aus eigennützigem und fahrlässigem Verhalten andere Menschen und deren Leben gefährden, sind frühzeitig zu verfolgen. Allein die Polizei in NRW hat im Jahr 2017 gegen mehr als 335 Raser:innen ermittelt. Sie alle standen in Verbindung mit illegalen Autorennen.
Das Urteil in einem Raser-Fall, der in sich in Köln zugetragen hat:
Im Jahr 2015 kam es zu einem tragischen Unfall in der Kölner Innenstadt. Zwei Männer fuhren ein Rennen, bei dem es zu einem tödlichen Unfall mit einer 19-jährigen Studentin kam. Drei Jahre später fällt das Landgericht Köln sein Urteil. Wegen fahrlässiger Tötung wurden Haftstrafen von je einem Jahr, neun Monaten sowie zwei Jahren verhängt.
Verschärfte Kontrollen der Polizei
Polizeibeamte führen vermehrt sogenannte Schwerpunkt-Kontrollen durch. Dabei handelt es sich um Kontrollen von Fahrzeugen, bei denen jemand Veränderungen vorgenommen hat. Diese stellen einen Verstoß gegen die verkehrsrechtlichen sowie technischen Vorschriften dar. Die Verstöße werden ohne Wenn und Aber zur Anzeige gebracht und auch verfolgt. Dabei kommt es nicht selten vor, dass die Beamten das Fahrzeug sicherstellen und eine Meldung an die Zulassungsbehörde leiten.
Engagement gegen die Raserei
Die Kölner Polizei und die Stadt Köln haben gemeinsam eine Kampagne ins Leben gerufen. Die „Null Toleranz für Raser” Kampagne. Hierfür kam es zu einer großen, flächendeckenden Plakataktion im gesamten Kölner Stadtgebiet. Vor allem junge Menschen soll die Aktion auf die Gefahren der Raserei aufmerksam machen.
Natürlich soll somit auch die Organisation und Durchführung von Rennen reduziert werden. Unter dem deutlichen Motto „Ich bin cool #ichrasenicht” wurde ein YouTube-Videospot mit bekannten YouTubern produziert. Da die Reichweite von YouTube unfassbar groß ist, hoffte man, sich ein offenes Ohr verschaffen zu können. Besonders bei der jüngeren Generation von Autofahrer:innen.
Als Zeug:in richtig handeln
Wird man Zeug:in eines illegal stattfindenden Autorennens, ist es wichtig, sofort die Polizei zu informieren.
Die Entstehung von Rennen
Anhand der folgenden Auflistung kann man die Entstehung eines Rennens sehr gut erkennen:
- Meist handelt es sich um ein sogenanntes Fahrzeugpulk, das heißt, mehr als zwei Fahrzeuge sind beteiligt.
- Diese Fahrzeuge verteilen sich auf allen Fahrstreifen, gegebenenfalls auch auf Pannenstreifen.
- Meist wird mit der Warnblinkanlage vor einer Geschwindigkeitsverringerung „gewarnt”.
- Bremsleuchten, meist länger als eine Sekunde, sind an allen vorausfahrenden Autos erkennbar.
- Die Geschwindigkeit wird merklich, meist bis zum Stand, verlangsamt.
- Vor den Autos, die den Verkehr ausbremsen, sind Fahrzeuge erkennbar, die sich in Position bringen.
- Ist die Verkehrslage vor ihnen frei, erfolgt das Autorennen.
- Auch die Autos, die zuvor den Verkehr ausgebremst haben, beschleunigen bis zur Höchstgeschwindigkeit.
Rennsituation
Das Rennen an sich lässt sich an folgenden Punkten erkennen:
- Mehrere Autos nähern sich mit viel zu hoher Geschwindigkeit.
- Das Fernlicht findet als „Straßenräumer” Verwendung.
- Es ist zudem mit dichtem Auffahren, Lückenspringen und rechts überholen zu rechnen.
- Ebenso kann ein plötzliches Abbremsen und Ausweichen erfolgen.
Das Wichtige für Zeugen und Zeuginnen: Als Unbeteiligte:r gerät man bei einem Straßenrennen ganz leicht in Gefahr. Es ist als wichtig, sich selbst erst in Sicherheit zu bringen, bevor man die Polizei verständigt.
Generell gilt es, Folgendes zu beachten:
- Sofort die Polizei informieren – 110 wählen.
- Auf keinen Fall provozieren lassen.
- Aufmerksam und besonnen reagieren.
- Jederzeit bremsbereit sein.
- Genügend Abstand zu den Beteiligten halten.
- Fahrstreifen, wenn es nicht vermeidbar ist, nur unter höchster Vorsicht wechseln. Das Auftauchen nachfolgender Rennbeteiligten lässt sich nie ausschließen.
- Mit dem Fehlverhalten von anderen Unbeteiligten rechnen.
- Wenn möglich den nachfolgenden Verkehr warnen. Am besten mit der Warnblinkanlage.
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