Fahrerflucht
Ob selbstverschuldet oder nicht – ein Unfall kann im Straßenverkehr schnell passiert sein. Doch wenn es tatsächlich zu einem Schadensfall gekommen ist, sollte jeder Verkehrsteilnehmer einen „kühlen Kopf“ bewahren. Nichts ist verheerender, als die Contenance zu verlieren oder gar Fahrerflucht zu begehen. Denn wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, begeht tatsächlich eine Straftat.
Was ist Fahrerflucht?
Manchmal ist es nur ein unachtsamer Augenblick und schon ist ein Verkehrsunfall passiert. Doch ob nur kurz touchiert oder schwer angefahren: Wer einfach weiterfährt, begeht laut § 142 des Strafgesetzbuchs Unfallflucht. Ist es zu einem Unfall gekommen, müssen alle Beteiligten am Unfallort verweilen. Es ist somit nicht erlaubt, das Auto erst einzuparken oder weiterzufahren. Es ist auch nicht gestattet, nach Hause zu fahren, um sich vom Schrecken zu erholen. Am besten solltest du Ruhe bewahren und die Polizei kontaktieren.
Ab wann handelt es sich um einen Unfall?
Die Gründe, warum Autofahrer sich unerlaubt vom Unfallort entfernen, können mannigfaltig sein. In dem Moment, in dem sich der Unfallverursacher entfernt, handelt es sich bereits um Fahrerflucht. Auch wenn es sich scheinbar nur um eine Bagatelle handeln mag: Die Unfallflucht bringt eine Strafe mit sich.
Diese Strafen drohen bei Fahrerflucht
Die Strafe für Fahrerflucht kann unterschiedlich ausfallen. Ganz gleich, was passiert ist: Die Fahrerflucht hat immer Konsequenzen. Neben einem saftigen Bußgeld kann es zum Führerscheinverlust kommen. Auch der Versicherungsschutz kann bei Fahrerflucht erlöschen. In schwerwiegenden Fällen muss der Unfallverursacher, der sich aus dem Staub gemacht hat, mit einer Freiheitsstrafe rechnen.
Gemäß Verkehrsrecht richtet sich die Strafe oftmals nach dem angerichteten Schaden. Neben Geldbußen kann der Unfallverursacher ebenso mit Punkten in Flensburg rechnen. Auch ein Fahrverbot oder eine Gefängnisstrafe ist möglich. Wie du siehst, ist Fahrerflucht kein Kavaliersdelikt, sondern eine ernstzunehmende Angelegenheit.
Schon ab der ersten Prämie unserer Reparaturkostenversicherung profitierst du von einem verlässlichen und sicheren Partner an deiner Seite. Wir bieten dir flexible Deckungsoptionen und klare Konditionen. Gute Fahrt!
Was passiert bei Fahrerflucht in der Probezeit?
Wer Fahrerflucht in der Probezeit begeht, muss sich auf verschiedene Maßnahmen einstellen. Regulär dauert die Probezeit zwei Jahre. Begehst du währenddessen Fahrerflucht, verlängert sich diese um zwei weitere Jahre. Ebenso kann es passieren, dass du den sogenannten Idiotentest absolvieren musst.
Aber auch hier ist die Schwere des Unfalls entscheidend. Dabei differenzieren Behörden, ob es sich um einen Fahrerflucht Ersttäter handelt. Ebenso ist herauszufiltern, ob es sich um Fahrerflucht mit Blechschaden oder Fahrerflucht ohne Schaden handelt. Hernach lässt sich das Fahrerflucht Bußgeld festlegen.
Die Auswirkungen bei Fahrerflucht auf den Führerschein
Ein Unfall mit Fahrerflucht bleibt in den wenigsten Fällen ungeahndet. Im Wesentlichen haben die Unfallverursacher eher mit harten Strafen zu rechnen. Dabei sieht der Bußgeldkatalog folgende Staffelungen vor:
Delikt | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
Unfallstelle nicht gesichert und nicht zur Seite gefahren | 30 Euro | x | x |
Unfallspuren beseitigt | 30 Euro | x | x |
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallgeschehen | x | 3 | Fahrverbot und Führerscheinentzug möglich |
Unterlassene Hilfeleistung | X | 3 | Fahrverbot und Führerscheinentzug möglich |
Fahrlässige Tötung | X | 3 | Fahrverbot und Führerscheinentzug möglich |
Was passiert bei Fahrerflucht in der Probezeit?
Wer Fahrerflucht in der Probezeit begeht, muss sich auf verschiedene Maßnahmen einstellen. Regulär dauert die Probezeit zwei Jahre. Begehst du währenddessen Fahrerflucht, verlängert sich diese um zwei weitere Jahre. Ebenso kann es passieren, dass du den sogenannten Idiotentest absolvieren musst.
Aber auch hier ist die Schwere des Unfalls entscheidend. Dabei differenzieren Behörden, ob es sich um einen Fahrerflucht Ersttäter handelt. Ebenso ist herauszufiltern, ob es sich um Fahrerflucht mit Blechschaden oder Fahrerflucht ohne Schaden handelt. Hernach lässt sich das Fahrerflucht Bußgeld festlegen.
Die Auswirkungen bei Fahrerflucht auf den Führerschein
Ein Unfall mit Fahrerflucht bleibt in den wenigsten Fällen ungeahndet. Im Wesentlichen haben die Unfallverursacher eher mit harten Strafen zu rechnen. Dabei sieht der Bußgeldkatalog folgende Staffelungen vor:
Zahlt die Kfz-Versicherung?
Ob Wildunfall, Glasschaden, Blechschaden oder wirtschaftlicher Totalschaden: Der Schadensfall ist direkt der Kfz-Versicherung mitzuteilen. Schäden, die ein unbekannter Unfallverursacher hinterlassen hat, übernimmt bei Fahrerflucht die Kfz-Vollkaskoversicherung. In diesem Fall solltest du dich aber mit deiner Versicherung auseinandersetzen. Es könnte nämlich sein, dass du die Zurückstufung der Schadenfreiheitsklasse in Kauf nehmen musst.
Hast du hingegen den Unfall verursacht, zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Versicherung weigert sich lediglich bei Fahrerflucht Kosten zu übernehmen. Hast du ein Auto angefahren und Fahrerflucht begangen, kann die Versicherung sich bereits weigern. Vielmehr erhältst du eine Strafe in Höhe von bis zu 5.000 Euro, wenn du dich unerlaubt vom Tatort entfernst. Ebenso musst du selbst für Schäden an deinem Auto aufkommen.
Tipp: Den Tatbestand der Fahrerflucht nachträglich vermeiden
Du hast vergeblich am Tatort gewartet? Oder bist du unwissentlich weitergefahren? Selbst wenn du bei einem parkenden Auto Fahrerflucht begangen hast, kann das Entfernen strafbar sein. Allerdings kannst du den Vorwurf der Unfallflucht noch abwenden oder gar mindern.
Wichtig: Wende dich direkt an die Polizei – am besten so schnell wie möglich. Anschließend ist es ratsam, einen Verkehrsanwalt zurate zu ziehen. Das ist vor allem dann sinnreich, wenn die Unfallmeldung verspätet eintrifft. Hier gilt nämlich die sogenannte 24-Stunden-Regel. Unfallflüchtige haben 24 Stunden Zeit, Angaben bei der Polizei zu machen. Somit lässt sich die Reue zur Tat anzeigen. Allerdings gilt dies nur für geringe Schadensfälle, Parkplatzunfälle und ähnliches. Schwere Vergehen lassen sich auch mit dieser Regel nicht abmildern.
Wer keine Reue zeigt, muss sich bei Strafanzeige auf ein Strafverfahren einstellen. Dabei drohen nicht nur Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe. Es kann auch zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren kommen. Fahrerflucht lohnt sich daher auf keinen Fall. Nur wer seine Schuld einsieht und für seine Fehler geradesteht, kann das Strafmaß abmildern. Fahrzeughalter und Fahrzeugeigentümer können sich in der Regel auf ihren Versicherungsschutz nebst Fahrerschutzversicherung verlassen. Die Kfz-Teilkaskoversicherung oder Kfz-Vollkaskoversicherung steht in diesem Rahmen zur Verfügung. So lassen sich alle Schäden auf legalem Wege beheben.
Hast du weitere Fragen? Wir stehen dir gerne als Experten zur Seite. Weiterhin beraten wir dich zu
- Kaskoversicherung
- Unfallgegner:in
- Zentralruf der Autoversicherer
- Ersatzfahrzeug
- Partnerwerkstatt
- Überführungskosten
- Auslandsschadenschutz
- Berechtigter Fahrer
- Abweichende Halterschaft
- Deckungssumme
- Fahrgestellnummer
- GAP-Deckung
- Wiederbeschaffungswert
- Selbstbeteiligung
- Zweitfahrzeug
Bildnachweis:
headerbild:©AdobeStock_71080047; Von-Ewa-Leon-scaled-1.jpeg