Bürgersteig/Gehweg

Von Julia Schäfer 3 Mai, 2023
4 minutes
Bürgersteig

Auf dem Bürgersteig kann man unbehelligt vom rollenden Verkehr flanieren, stehenbleiben und Schaufenster gucken, ein Schwätzchen halten. Aber was ist eigentlich in Sachen Fahrzeuge zu beachten? Darf man hier parken oder nicht? Welche Regeln gelten? Und gibt es Ausnahmen im Bezug aufs Parken? Alles, was du wissen musst, erfährst du im Folgenden.

Bürgersteig: Diese Regeln gelten

Der Bürgersteig ist eine der wenigen Flächen im Stadtbild, für die es keine detaillierte gesetzliche Bestimmung gibt.

Laut Expert:innen ist es allerdings ratsam, wenn der Weg so gestaltet ist, dass zwei Fußgänger:innen mit genügend Abstand zueinander passieren können. Inklusive Sicherheitsabstand und Abstand zu Häusern beträgt die optimale Breite eines Bürgersteigs deshalb ungefähr 2,5 Meter. Das ist wichtig, damit auch für Personen mit Rollatoren oder Rollstuhlfahrer:innen eine gewisse Barrierefreiheit gewährleistet ist.

Gibt es am Bürgersteig eine Bushaltestelle oder Parkplätze, Bäume oder ähnliches, sind sogar 4,5 Meter Breite empfohlen.

Nur Kinder unter 11 Jahren dürfen den Bürgersteig mit ihrem Fahrrad oder Tretroller befahren. Und Kinder unter neun Jahren müssen sogar den Bürgersteig mit dem Rad benutzen. Als Begleitperson darfst du mit deinem Bike ebenfalls den Bürgersteig benutzen, wenn dein Kind unter acht Jahre alt ist.

Auf Gehwegen können persönliche Gegenstände, wie beispielsweise deine Handtasche oder dein Handy, leichter Ziel von Diebstählen werden. Doch mach dir keine Sorgen! Unsere Gegenstandversicherung bietet dir umfangreichen Schutz vor finanziellen Verlusten durch Diebstahl oder Beschädigung deines persönlichen Eigentums.

Bürgersteig oder Gehweg: Das ist der Unterschied

  • Der Bürgersteig ist im Beamtendeutsch ein Seitenraum am Fahrbahnrand. Er bezeichnet den Gehweg, den Sicherheitsabstand von einem halben Meter zur Fahrbahn, sowie den Hausabstand.
  • Ein Gehweg hingegen kann grundsätzlich jeder Weg sein. Hauptsache, er ist seiner Bestimmung nach für den Fußgängerverkehr eingerichtet. Und er sollte räumlich von der Fahrbahn getrennt sein und einen entsprechenden Bodenbelag aufweisen.

Lesetipp: Dein Wagen ist defekt? Dann lies hier, wo für dich die Reparatur am günstigsten ist: Selbsthilfewerkstatt, Partnerwerkstatt oder Freie Werkstatt.

Parken auf dem Gehweg: Mit diesen Strafen musst du rechnen

Stell deinen Wagen lieber nicht auf dem Gehweg ab. Denn sonst musst du mit empfindlichen Strafen rechnen!

  • Auch wenn du das Auto nur kurz abstellst, beträgt das Bußgeld mindestens 55 Euro. Und einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei bekommst du zusätzlich, wenn du jemanden behinderst.
  • Steht dein Fahrzeug länger als eine Stunde auf dem Bürgersteig, kostet das sogar 70 Euro. Auch ein Punkt in Flensburg ist die Folge.
  • Kommt beides zusammen – also mehr als 60 Minuten Parken und eine Behinderung anderer – steigt der Preis auf 80 Euro plus einem Punkt in Flensburg.
  • Parkst du auf dem Gehweg und begehst dabei eine Sachbeschädigung, bist du sogar mit 100 Euro und einem Punkt dabei.

Passiert im direkten Umfeld deines falsch abgestellten Fahrzeugs etwas, kann das noch schlimmere Folgen haben. Bist du oder dein Auto laut Unfallgutachten davon betroffen, kann das mitunter richtig teuer sein. Dann kann dir zumindest eine Mitschuld oder Teilschuld angelastet werden.

Wie hoch dein Schuldanteil dann ist, muss eine sachverständige Person feststellen.

Darf auf dem Bürgersteig geparkt werden?

Grundsätzlich ist dieser Seitenraum den Fußgänger:innen , Rollstuhlfahrenden, und beziehungsweise Kindern mit dem Fahrrad oder einem Tretroller vorbehalten.

Autos, Motorräder und andere Fahrzeuge haben da also nichts verloren. Es sei denn, ein ganz bestimmtes Verkehrsschild sagt etwas anderes.

Sonderregel: Wann ist das Halten/Parken erlaubt?

Findest du am Bürgersteig ein rechteckiges blaues Verkehrszeichen mit einem weißen P und dem Piktogramm eines parkenden Autos, kannst du aufatmen. Dann ist das Parken auf dem Gehweg nämlich unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt:

  • Das zulässige Gesamtgewichtdeines Wagens darf nicht höher als 2,8 Tonnen
  • Dein Wagen steht nicht über einem Gullideckel oder anderem Verschluss, der im Notfall erreichbar sein muss.

Erfahre hier alles, was du zum Thema Fahrzeugversicherungen wissen musst: 

Bildnachweis: Header ©AdobeStock_222272393; Robert Kneschke

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