Versicherung: Widerspruch gegen die Schadensregulierung

Von Annalena B. 15 Juni, 2023
4 minutes
Widerspruch Schadensregulierung

Der Schlauch deiner Spülmaschine ist geplatzt. Jetzt gibt es einen teuren Wasserschaden in deiner Wohnung und in der deines Nachbarn oder deiner Nachbarin. Selbstverständlich meldest du die Feuchtigkeitsschäden in Haus und Wohnung sowie den beschädigten Hausrat deiner Versicherung. Nach einer Begutachtung eines Versicherungsvertreters oder -vertreterin kommt auch bald eine Überweisung auf dein Konto. Aber das ist viel weniger, als die tatsächliche Schadenhöhe! Die Versicherung will nicht zahlen – jedenfalls nicht den vollen Preis. Höchste Zeit, bei der Versicherung Widerspruch gegen die Schadensregulierung einzulegen. Wie du das machst, liest du hier.

Schadenregulierung – was ist das?

Im Versicherungsdeutsch wird der gesamte Ablauf nach einem Schadenfall Schadensregulierung oder auch Schadensabwicklung genannt.

Hauptsächlich geht es dabei natürlich darum, einen Schadensersatzanspruch durchzusetzen.

Hast du zum Beispiel eine Feuerversicherung, wird damit das Risiko der Haftung abgedeckt. Will sagen: Das Versicherungsunternehmen ermittelt die Höhe des Schadens und zahlt auf Basis der vertraglichen Vereinbarungen Geld an den oder die Geschädigten.

Lies dazu auch: Deckung bei Eigenschäden: Was du wissen musst

In Situationen, in denen du mit der Schadensregulierung deiner Versicherung nicht einverstanden bist, spielt der Widerspruch eine entscheidende Rolle. Unsere Reparaturkostenversicherung ermöglicht dir einen reibungslosen Prozess und sorgt dafür, dass du im Bedarfsfall effizient und vertrauensvoll Widerspruch einlegen kannst, um deine Ansprüche optimal zu vertreten.

Was übernehmen deine Versicherungen?

Eine Versicherung deckt bestimmte Schäden je nach Versicherungspolice und individuellem Fall ab. Anhand einer Haftpflichtversicherung haben wir hier einige Beispiele dafür aufgeführt, welche Schäden eine solche Versicherung übernehmen sollte:

Sachschäden am Eigentum fremder Personen: Wenn du beispielsweise das Fernglas eines Freundes fallenlässt und es dabei zu Bruch geht.

Personenschäden: Wenn jemand vor deinem Haus stürzt, weil du einen Umzugskarton auf dem Bürgersteig hast stehen lassen. Die Person bricht sich dabei den Arm und muss ins Krankenhaus.

Mietsachschäden: Wenn – wie eingangs beschrieben – der Schlauch deiner Spülmaschine platzt und dein Vermieter dadurch einen Schaden erleidet.

Sach- & Personenschäden am Auto: Wenn du mit deinem Wagen einen Unfall baust und dabei ein anderes Fahrzeug und/oder Personen beschädigst.

In der Regel sind bei solchen Schäden die Schadenquote in der Versicherung und die Schadenhäufigkeit entscheidende Faktoren für die Deckung. Je nach Art des Schadens kann es sich auch um einen Bruchschaden oder einen Teilschaden handeln.

Tipp: Unfallschaden auszahlen lassen – so gehst du dabei mit deiner Versicherung um.

Wann kannst du Widerspruch einlegen?

Durch einen Widerspruch gegen die Schadensregulierung kannst du dich gegen eine Ablehnung der Versicherung wehren.

Kommt es zum Beispiel zu einem Wasserschaden, Autounfall oder Feuerschaden, ist schnelles Handeln gefragt. Denn manchmal kannst du schon allein aus finanzieller Sicht nicht wochenlang auf eine Regulierung warten. Glücklicherweise ist eine Verschleppung der Schadensregulierung seitens der Versicherung durchaus anfechtbar.

Schwieriger wird es, wenn die Versicherung Leistungen kürzt oder sogar verweigert. Hier musst du deinen Versicherungsvertrag genau prüfen. Darin sollte exakt aufgelistet sein, welche Ereignisse abgedeckt sind.

Manchmal aber weigert sich die Versicherung, für einen Schaden aufzukommen, weil er nicht versichert ist. Oder aber es werden Gründe dafür gefunden, warum nur ein Teilbetrag ausgezahlt werden soll.

Passiert dir so etwas, musst du zunächst Einspruch einlegen. Da reicht zunächst ein einfacher Brief, den du am besten per Einschreiben an das Unternehmen schickst. Allerdings musst du bei einem solchen Widerspruch gegen die Schadensregulierung der Versicherung eine bestimmte Frist einhalten.

Für Laien ist es aber manchmal gar nicht so einfach, den Fachjargon auch zu verstehen. Oft bleibt zwischen den Klauseln nämlich ein gewisser Interpretationsspielraum. Bist du dir mit der einen oder anderen Formulierung unsicher, solltest du einen Anwalt einschalten, der sich auf diesem Gebiet auskennt. Das gilt erst recht, wenn das Versicherungsunternehmen selbst schon einen Anwalt beauftragt hat.

Ein guter Rechtsbeistand wird auf jeden Fall notwendig, wenn die versicherte Person eine Klage anstrebt.

Häufig basiert die Leistungseinschränkung der Versicherung auf dem Urteil eines Sachverständigen, das für unsereins schwer zu widerlegen ist.

Du hast jedoch die Möglichkeit, einen eigenen Sachverständigen mit einem sogenannten Gegengutachten zu beauftragen. Damit kannst du gegen einen Leistungsbescheid der Versicherung vorgehen. Das Gegengutachten dient in diesem Fall als Grundlage für den Widerspruch gegen die Schadensregulierung.

Dieser Schritt ist besonders sinnvoll, wenn die Versicherung den Widerspruch bereits abgelehnt hat.

Als Versicherungsnehmer hast du das Recht, eine sachverständige Person zu beauftragen, bei dem die unterschiedlichen Gutachten gegenübergestellt werden.

Bildnachweise: Headerbild ©AdobeStock_321190124, MQ-Illustrations; Bild 1 ©AdobeStock_170416633, VRD

background image

Aktuelle Updates erhalten

    Table of contents

      Lesen Sie auch