Mietsachschaden

Von Linda 3 Juli, 2023
4 minutes
mietsachschaden

Du mietest nicht nur eine Wohnung. Die Türen der Zimmer, die Duschkabine, der Laminatboden – all das mietest du ja gleich mit. Doch was, wenn daran mal etwa kaputtgeht? Musst du einen solchen Mietsachschaden dann selbst bezahlen, oder gibt es da eine Versicherung?

Mietsachschaden: Das kannst du darunter verstehen!

Was sind Mietsachschäden? Der Name sagt es ja schon: Bei einem Mietsachschaden handelt es sich um einen Schaden an einer Sache, die du gemietet hast.

Die typischen Mietsachen, die du gegen ein Entgelt (die Miete) nutzen darfst, sind beispielsweise:

  • alle Türen
  • die Fensterrahmen (aber nicht die Fenstergläser!)
  • die Wände
  • Teppiche, Laminat und alle anderen Bodenbeläge
  • Toiletten, Badewannen, Waschbecken, Dusche und andere Sanitäranlagen
  • eingebaute Schränke und die Einbauküche

Beschädigst du irgendetwas davon, bist du natürlich auch verantwortlich – und musst den Schaden zahlen. Außer natürlich, du hast eine Haftpflichtversicherung für Mietsachschäden.

Diese verschiedenen Arten von Mietsachschäden gibt es:

Ein klassisches Beispiel für Mietsachschäden ist der zerkratzte Parkettboden im Wohnzimmer. Auch eine beim Umzug angeschlagene Wohnungstür kommt häufig vor.

Darüber hinaus zählen weitere Schäden zu den Mietsachschäden:

  • Allmählichkeitsschäden: Löst sich die Tapete in der Küche mit der Zeit durch den Dampf beim Kochen, ist das kein direkter Schaden. Auch Beschädigungen oder Verunreinigungen, die mit der Zeit entstehen, gehören zu den Allmählichkeitsschäden. Das können zum Beispiel Flecken durch Rauch, Staub und Ruß sein. Auch Wasser, das tröpfchenweise einen Schaden etwa in der Wand anrichtet, fällt unter Mietsachschäden.
  • Im Hotel oder der Ferienwohnung: Im Urlaub mietest du ebenfalls Räumlichkeiten. Verursachst du da unbeabsichtigt einen Schaden, kann das je nach Bedingungen in der Haftpflichtversicherung für Mietsachschäden ebenfalls übernommen werden.
  • Verlust des Schlüssels für die Schließanlage: Manche Wohnhäuser verfügen über eine komplexe Schließanlage. Geht da ein Schlüssel verloren, muss unter Umständen das komplette System ausgetauscht werden. Das kann locker mal mehrere Tausend Euro kosten! Eine Privathaftpflichtversicherung sollte für die Kosten aufkommen.
  • Glasschäden: Liegt ein Mietsachschaden vor, wenn eine Fensterscheibe zu Bruch geht? Nein, in der Regel leider nicht. Denn für einen solchen Glasschaden von außen ist die Wohngebäudeversicherung zuständig. Anders sieht es aus, wenn ein gemietetes Glasregal zersplittert. Oder wenn du versehentlich die Glastür der Dusche in ihre Einzelteile zerlegst. Dann springt deine Haftpflichtversicherung ein. Natürlich nur, wenn Glasschäden als Mietschaden mitversichert sind.
  • Schäden durch Mieze oder Bello: Deine Katze liebt es, die Tapete in Streifen von der Wand zu ziehen? Dein Hund wiederum hasst geschlossene Türen und kratzt daran, sodass schon das blanke Holz durchkommt? Dann bist du selbstverständlich auch dafür verantwortlich. Mit einer Tierhalterhaftpflichtversicherung, die solche Fälle als Mietsachschäden abdeckt, bist du als Tierhalter oder Tierhalterin jedenfalls auf der sicheren Seite.
mietsachschaden

Beispiele für Mietsachschäden

Ein Mietsachschaden ist schneller passiert, als man denkt. Hier einige Beispiele:

  • Das große Glas mit dem Badesalz rutscht dir aus der Hand und knallt in die noch leere Badewanne. Prompt platzt ein Stück des Wannenbelags ab.
  • Zum Fensterputzen steigst du auf eine Leiter. Du bemerkst nicht, dass eine der Schutzkappen an den Füßen fehlt. Im teuren Korkfußboden sind daraufhin Löcher, die nicht so einfach repariert werden können.
  • Beim Kochen fällt dir die gusseiserne Pfanne in die Spüle. Das schwere Teil hinterlässt eine deutlich sichtbare Delle im Spülbecken.
  • Zum Feierabend gönnst du dir ein Glas Rotwein. Dann klingelt das Telefon, du greifst danach – und stößt aus Versehen das Glas um. Im hellen Teppichboden gibt’s einen Fleck, der sich beim besten Willen nicht kaschieren lässt.

Welche Versicherung greift?

Für Mietschäden an festverbauten oder zur Wohnung gehörenden Gegenständen steht die Privathaftpflichtversicherung gerade.

Eine Hausratversicherung brauchst du für alles in deiner Wohnung, dass du nicht gemietet hast. Also beispielsweise für Möbel, Kleidung, Geräte des täglichen Bedarfs oder Nahrungs- und Verbrauchsmittel. Die Gegenstandsversicherung deckt dann alles weitere an Gegenständen ab.

Und solltest du Immobilienbesitzer oder Besitzerin sein, ist eine Wohngebäudeversicherung für dich sinnvoll. Sie zahlt für alle Schäden, die an deinem Haus oder der Wohnung von außen entstehen.

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