Unfallschaden auszahlen lassen

Von Julia Schäfer 23 Mai, 2023
4 minutes

Kracht es auf der Straße zwischen zwei Fahrzeugen, hat das Unfallopfer normalerweise immer ein Anrecht auf Schadenersatz. Dafür kommt die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung auf. Sie ist dazu verpflichtet, die Reparaturkosten zu übernehmen. Doch was passiert, wenn Betroffene den Schaden nicht reparieren lassen möchten? Ist es möglich, sich den Unfallschaden auszahlen zu lassen? In diesem Ratgeber zeigen wir Dir, wie es sich in unterschiedlichen Fällen verhält und auf was Du achten solltest.

Unfallschaden auszahlen lassen: So geht’s

Grundsätzlich hast Du immer das Recht, Dir als Opfer eines Unfalls von der gegnerischen Versicherung die Kosten für Reparaturen auszahlen zu lassen. Im Schadenfall bist Du also durch den oder die Unfallverursacher:in abgesichert. Den Betrag, den Du als Entschädigung bekommst, kannst Du nun entweder für die Vertragswerkstatt nutzen oder für eine Werkstatt, die günstiger ist.

Normalerweise erstatten Versicherungen den Betrag nach Vorlage der Rechnung. Aus diesem Grund brauchst Du einen „Rechnungsersatz“, den Du nun der Versicherung vorlegen kannst. Dabei handelt es sich in der Regel um den Kostenvoranschlag für KFZ-Reparaturen in einer Werkstatt oder um ein Unfallgutachten. Ein Gutachten wird immer dann empfohlen, wenn es sich um ein recht neuwertiges Fahrzeug handelt. Vor allem bei neuen Autos ist das Gutachten wichtig, weil auch der Wertverlust als Entschädigung aufgeführt wird, da die Versicherung auch diese Wertminderung mitträgt und bezahlt.

Wie wird die Höhe des Schadens berechnet?

Die Höhe des Schadens ist immer abhängig von unterschiedlichen Aspekten. Die Schadenssumme ergibt sich immer aus den Kosten für die benötigten Ersatzteile, dem Arbeitslohn der Werkstatt und den Transport und Telefonkosten. Sowie der Wertminderung und dem Nutzungsausfall des Fahrzeugs durch den Unfall.

Leider ist zu beobachten, dass es in Sachen Wertminderung des Autos immer wieder zu gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen der Versicherung der Verursacher:innen und dem Unfallopfer kommen kann.

Unfallschaden selbst reparieren: Zahlt die Versicherung?

Natürlich kannst Du den Schaden auch selbst reparieren. Allerdings musst Du beachten, dass bei einem fiktiven Rechnungsbetrag von der Versicherung keine Mehrwertsteuer bezahlt wird. Du erhältst in diesem Fall also nur den Nettobetrag auf den Preis für Ersatzteile und auch nur den fiktiven Werkstattlohn. Mit der endgültigen Rechnung erhältst du auch die MwSt.

headerbild: © @AdobeStock_503077704; Andrey Popov

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