Fußgänger und Fußgängerinnen im Straßenverkehr: Regeln, Gefahren und Verstöße

Von Julia Schäfer 22 März, 2023
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Fußgänger

Im Straßenverkehr gelten festgelegte Regeln, damit es reibungslos und ohne Unfall zugeht. Das gilt auch für Fußgänger:innen. Achte also immer auf die Verkehrsregeln und sei umsichtig, wenn du zu Fuß unterwegs bist. Hältst du dich nicht an die Regeln, droht dir ein Verwarnungs- oder Bußgeld. Hier findest du die wichtigsten Regeln für Fußgänger:innen und die möglichen Konsequenzen bei Verstößen.

Fußgänger:innen: Diese Regeln gelten

Bist du zu Fuß unterwegs, bewege dich möglichst immer auf Gehwegen. Somit schützt du dich vor dem Straßenverkehr. Ist kein Gehweg vorhanden, weichst du auf den Fahrbahnrand aus. Sei hier besonders vorsichtig. Das gilt zum Beispiel außerhalb von geschlossenen Ortschaften. Auch innerorts kann es vorkommen, dass ein spezieller Gehweg fehlt. Hier nutzt du den linken oder den rechten Fahrbahnrand. Außerhalb geschlossener Ortschaften bewegst du dich auf dem linken Fahrbahnrand. Hier können dich die Autofahrenden besser erkennen.

Bist du in einer Gruppe am Fahrbahnrand unterwegs, gilt eine zusätzliche Regel. Laufe mit anderen Mitgliedern deiner Gruppe in einer Reihe hintereinander. Das gilt besonders bei schlechter Sicht. Entgegenkommende Fahrzeuge erkennen euch so rechtzeitig und müssen nicht weit ausscheren, um gefahrlos an euch vorbeizufahren. Das gibt euch zusätzliche Sicherheit, da ihr den Straßenverkehr nicht blockiert. Auch bei Dunkelheit solltet ihr in einer Gruppe hintereinander laufen.

Trägst du einen sperrigen Gegenstand bei dir, musst du ebenfalls auf die Fahrbahn ausweichen. Beachte diese Regel, um andere Fußgänger:innen nicht zu behindern. Beispielsweise kann es stören, wenn du ein Fahrrad schiebst.

Auch beim Überqueren der Fahrbahn gelten wichtige Regeln. Achte in allen Situationen auf das Verkehrsgeschehen um dich herum. Überquere die Fahrbahn immer auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung. Bewege dich dabei zügig, damit du schnell wieder aus dem Gefahrenbereich heraus bist.

Wenn möglich, solltest du die Fahrbahn nur an sicheren Stellen überqueren. Vor allem bei hoher Verkehrsdichte und schlechter Sicht gibt es vorgeschriebene Stellen. Nutze in solchen Fällen diese Bereiche:

Vergewissere dich immer, dass der Weg wirklich frei ist. Das gilt zum Beispiel auch bei einer grünen Ampel. Auch hier können Autofahrende sich aus verschiedenen Gründen falsch verhalten. Dann ist es gut, wenn du den Verkehr immer im Blick hast.

Verhaltensregeln: So verhältst du dich richtig

Beachte stets die allgemeinen Verhaltensregeln für Fußgänger:innen. Immer wieder treten Situationen auf, in denen verschärfte Regeln gelten. Hier musst du besonders vorsichtig sein. Das gilt zum Beispiel an Stellen, an denen du den Weg anderer Fahrzeuge kreuzt. Auch für folgende Situationen gelten besondere Regeln:

  • Überqueren einer abgeschalteten Fußgängerampel
  • Überqueren eines Zebrastreifens
  • Abbiegende Fahrzeuge
  • Joggen und Walken im Straßenverkehr
  • Inlineskaten im Straßenverkehr
  • Geländer oder Absperrungen an der Fahrbahn

Das gilt an einer abgeschalteten Ampel

Kommst du an eine abgeschaltete Fußgängerampel, musst du dich an den Markierungen auf der Fahrbahn orientieren. In den meisten Fällen ist der Bereich der Ampel als Fußgängerfurt gekennzeichnet. Das ist eine Fläche, die quer zur Fahrbahn verläuft und durch unterbrochene Linien abgegrenzt ist. Hier hat der fließende Verkehr Vorrang. Das gilt auch, wenn es keine Markierungen gibt.

Das gilt am Zebrastreifen

An einem Zebrastreifen hast du als Fußgänger:in grundsätzlich Vorrang. Die Autofahrenden müssen mit besonderer Vorsicht auf einen Zebrastreifen zufahren und anhalten, wenn jemand den Streifen überqueren will. Ein Zebrastreifen ist schon durch die Markierung ausreichend gekennzeichnet. Es ist kein Verkehrsschild nötig.

Autofahrende müssen bereits an einem Zebrastreifen anhalten, wenn eine Person auf den Überweg zugeht. Das wird als objektive Erkennbarkeit bezeichnet. Als Fußgänger:in musst du keine besonderen Gesten oder Zeichen machen. Behalte das Verkehrsgeschehen um dich herum jedoch stets im Blick. Es macht die Überquerung für dich sicherer. Du solltest erst losgehen, wenn die Fahrzeuge langsamer werden und halten.

Wenn ein Fahrzeug nicht an einem Zebrastreifen anhält, muss die fahrende Person mit einem Bußgeld rechnen. Zusätzlich erhält die Person einen Punkt in Flensburg.

Fußgänger

Das gilt bei abbiegenden Fahrzeugen

Bist du zu Fuß unterwegs, hast du beim Überqueren einer Fahrbahn Vorrang vor abbiegenden Fahrzeugen. Das gilt auch, wenn das Fahrzeug einen Kreisverkehr verlässt. Die fahrende Person muss in beiden Fällen besondere Rücksicht nehmen und auch auf Fußgänger:innen warten. Bei einem Verstoß mit Gefährdung droht dem Fahrenden ein Bußgeld von 140 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Auch Radfahrende müssen dir als Fußgänger:in Vorrang gewähren.

Kinder mit Fahrrädern fahren in der Regel auf dem Gehweg. Sie müssen beim Überqueren von Fahrbahnen absteigen. Dann gilt auch für sie der Vorrang vor abbiegenden Fahrzeugen. Das Gleiche gilt für Begleitpersonen der Kinder. In jedem Fall solltest du immer besonders auf Kinder im Straßenverkehr achten.

Das gilt für das Joggen, Walken und Inlinefahren im Straßenverkehr

Jogger, Walker und Inlinefahrer gelten rechtlich als Fußgänger:innen. Aus diesem Grund bestehen für sie die gleichen Regeln. Auf Inline-Skates musst du den Gehweg benutzen, wenn es einen gibt. Die Fahrbahn ist ansonsten für dich nur dann zugelassen, wenn es ein besonderes Event gibt und es ausdrücklich erlaubt ist. Auf manchen Radwegen gibt es ein Zusatzzeichen, das die Benutzung mit Inline-Skates erlaubt.

Das gilt bei einem Geländer oder einer Absperrung an einer Fahrbahn

Als Fußgänger:in darfst du dich nicht über Absperrungen der Fahrbahn hinaus bewegen. Konkret bedeutet das, du darfst auf keinen Fall über Stangen- oder Kettengeländer oder andere Absperrungen klettern.

Fußgänger:innen im Straßenverkehr: Das solltest du vermeiden

Hältst du dich nicht an die geltenden Regeln, droht dir schnell ein Bußgeld oder andere Strafen. Um dies zu vermeiden, solltest du folgende Dinge beachten:

  • Überquere die Fahrbahn nicht, ohne auf den Verkehr zu achten.
  • Nimm auch zu Fuß nicht am Straßenverkehr teil, wenn du stark angetrunken bist.
  • Nutze einen vorhandenen Gehweg.
  • Überquere Fahrbahnen auf dem kürzesten Weg.
  • Behindere andere Personen nicht durch das Schieben eines Fahrrads oder das Tragen sperriger Gegenstände
  • Laufe nicht plötzlich hinter Sichthindernissen hervor.
  • Überquere eine Ampel nur, wenn sie grün ist.

Bußgelder für Fußgänger:innen? – Darauf solltest du achten

Wenn du dich als zu Fuß gehende Person nicht an die Straßenverkehrsordnung hältst, zieht das schnell Strafen nach sich. Diese beginnen bei einem Bußgeld von 5 Euro. Je nach Schwere des Verstoßes ist aber auch ein Führerscheinentzug möglich. Das ist zum Beispiel bei deutlichem Alkoholmissbrauch der Fall. Auch Jugendliche ab dem 12. Lebensjahr können schon Bußgelder und Punkte in Flensburg bekommen. Das kann den Erwerb eines Führerscheins erschweren oder verhindern.

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