Fußgänger angefahren – was jetzt?

Von Erik Lehnert 24 Juli, 2023
8 Minuten
Unfallursachen

Ein Autounfall lässt die Beteiligten oft hilflos und geschockt zurück. Besonders wenn Fußgänger oder Fußgängerinnen involviert sind, machen sich Autofahrende oft Vorwürfe, da sie selbst meist körperlich unversehrt bleiben.

Wie du in so einem Moment handeln solltest und welche Folgen auf dich zukommen können, erfährst du in diesem Beitrag. Darüber hinaus klären wir dich darüber auf, wie du dich verhalten solltest, wenn du selbst angefahren wurdest. 

Fußgänger angefahren: Wer ist schuld?

Im Straßenverkehr haben sich alle Verkehrsteilnehmende an bestimmte Vorschriften zu halten. 

So haben Fußgängerinnen und Fußgänger laut §25 der Straßenverkehrsordnung die Pflicht, Gehwege zu benutzen. Auf der Fahrbahn darfst du dich nur bewegen, wenn es einen Seitenstreifen gibt. Innerhalb von geschlossenen Ortschaften dürfen Fußgänger an beiden Seitenrändern entlanglaufen, außerorts nur auf der linken Seite. 

Vorausgesetzt, dass sich alle an die Verkehrsregeln halten, kannst du also davon ausgehen, dass Personen nicht einfach so auf die Fahrbahn treten. Wenn ein Fußgänger oder eine Fußgängerin also einfach die Fahrbahn überquert, trifft ihn oder sie somit eine Mitschuld am Unfall. Das heißt: Überquerst du als Passant oder Passantin an unerlaubter Stelle die Straße und wirst infolgedessen angefahren, trifft dich meist eine Teilschuld

Bußgelder und Co.: Diese Strafen können dir drohen

Als Autofahrerin oder Autofahrer musst du der so genannten Beobachtungspflicht nachkommen. Das bedeutet, dass du neben dem eigenen Fahrstreifen auch die Gegenfahrbahn und den Gehweg im Auge behalten musst.

Geschieht dennoch ein Unfall, der eine Passantin oder einen Passanten involviert, bestimmt die Schuldfrage die Höhe der Strafe. Liegt die Schuld gänzlich bei dem oder der Fahrzeugführenden droht eine Anklage wegen Körperverletzung. Geld- oder Freiheitsstrafen können die Folge sein. Auch haben Passanten und Passantinnen das Recht, ein Schmerzensgeld einzufordern

Trifft die Passantin oder den Passanten eine Teilschuld, haften diese mit für den entstandenen Schaden. Auch die Forderung nach Schmerzensgeld erlischt in diesem Fall. 

Trägt der Fußgänger oder die Fußgängerin die alleinige Schuld, so muss auch sie oder er allein für den Unfall haften. Unabhängig von der Schuldfrage solltest du nach einem Unfall immer die Polizei rufen. Darüber hinaus musst du den Schaden innerhalb von sieben Tagen bei deiner Versicherung melden. 

Tipp: Lässt sich die Schuldfrage nicht so einfach klären, besteht auch die Möglichkeit, ein Unfallgutachten bei einem oder einer Kfz-Sachverständigen in Auftrag zu geben.

Unfall mit Fußgängern: So handelst du richtig

Bist du in einen Unfall mit Personenschaden verwickelt, bewahre zunächst die Ruhe. Gehe anschließend wie folgt vor: 

  • Sichere die Unfallstelle ab.
  • Wähle den Notruf und verständige die Polizei.
  • Leiste Erste Hilfe.
  • Warte, bis Hilfe am Unfallort eintrifft.

Selbst von einem Auto angefahren? – Das kannst du tun!

Wirst du von einem Auto angefahren, solltest du sofort die Polizei kontaktieren und am Ort des Unfalls warten. Es ist zudem ratsam Zeugen und Zeuginnen hinzuzuziehen und den Unfall zu dokumentieren

Trägst du keine Mitschuld am Unfall, hast du anschließend einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Die Höhe dieser Entschädigung wird gerichtlich festgelegt und richtet sich nach der Schwere deiner Verletzungen. Trifft dich eine Mitschuld am Unfall entfällt dein Anspruch auf Schmerzensgeld. 

Des Weiteren kannst du eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung erstatten, sollte die Schuld bei dem oder der Autofahrenden liegen. Insbesondere bei zu schnellem oder alkoholisiertem Fahren lohnt sich eine solche Anzeige.

Weitere nützliche Informationen zu den Themen Kfz, Verkehrssicherheit und dem richtigen Verhalten beim Autounfall findest du in unseren anderen Artikeln:

Private Unfallversicherung

Fußgänger angefahren – was jetzt?

Ein Autounfall lässt die Beteiligten oft hilflos und geschockt zurück. Besonders wenn Fußgänger oder Fußgängerinnen involviert sind, machen sich Autofahrende oft Vorwürfe, da sie selbst meist körperlich unversehrt bleiben.

Wie du in so einem Moment handeln solltest und welche Folgen auf dich zukommen können, erfährst du in diesem Beitrag. Darüber hinaus klären wir dich auf, wie du dich verhalten solltest, wenn du selbst angefahren wurdest. 

Fußgänger angefahren: Wer ist schuld?

Im Straßenverkehr haben sich alle Verkehrsteilnehmende an bestimmte Vorschriften zu halten. 

So haben Fußgängerinnen und Fußgänger laut §25 der Straßenverkehrsordnung die Pflicht, Gehwege zu benutzen. Auf der Fahrbahn darfst du dich nur bewegen, wenn es einen Seitenstreifen gibt. Innerhalb von geschlossenen Ortschaften dürfen Fußgänger an beiden Seitenrändern entlanglaufen, außerorts nur auf der linken Seite. 

Wenn ein Fußgänger oder eine Fußgängerin einfach die Fahrbahn überquert, trifft ihn oder sie eine Mitschuld am Unfall. Das heißt: Überquerst du als Passant oder Passantin an unerlaubter Stelle die Straße und wirst infolgedessen angefahren, trifft dich meist eine Teilschuld (003323-B-0127)

Bußgelder und Co.: Diese Strafen können dir drohen

Als Autofahrerin oder Autofahrer musst du der so genannten Beobachtungspflicht nachkommen. Das bedeutet, dass du neben dem eigenen Fahrstreifen auch die Gegenfahrbahn und den Gehweg im Auge behalten musst.

Geschieht dennoch ein Unfall, der eine Passantin oder einen Passanten involviert, bestimmt die Schuldfrage die Höhe der Strafe. Liegt die Schuld gänzlich bei dem oder der Fahrzeugführenden droht eine Anklage wegen Körperverletzung. Geld- oder Freiheitsstrafen können die Folge sein. Auch haben Passanten und Passantinnen das Recht, ein Schmerzensgeld einzufordern

Trifft die Passantin oder den Passanten eine Teilschuld, haften diese mit für den entstandenen Schaden. Auch die Forderung nach Schmerzensgeld erlischt in diesem Fall. 

Trägt der Fußgänger oder die Fußgängerin die alleinige Schuld, so muss auch sie oder er allein für den Unfall haften. Unabhängig von der Schuldfrage solltest du nach einem Unfall immer die Polizei rufen. Darüber hinaus musst du den Schaden innerhalb von sieben Tagen bei deiner Versicherung melden. 

Tipp: Lässt sich die Schuldfrage nicht so einfach klären, besteht auch die Möglichkeit, ein Unfallgutachten bei einem oder einer Kfz-Sachverständigen in Auftrag zu geben.

Unfall mit Fußgängern: So handelst du richtig

Bist du in einen Unfall mit Personenschaden verwickelt, bewahre zunächst die Ruhe. Gehe anschließend wie folgt vor: 

  • Sichere die Unfallstelle ab.
  • Wähle den Notruf und verständige die Polizei.
  • Leiste Erste Hilfe.
  • Warte, bis Hilfe am Unfallort eintrifft.

Selbst von einem Auto angefahren? – Das kannst du tun!

Wirst du von einem Auto angefahren, solltest du sofort die Polizei kontaktieren und am Ort des Unfalls warten. Es ist zudem ratsam Zeugen und Zeuginnen hinzuzuziehen und den Unfall zu dokumentieren

Trägst du keine Mitschuld am Unfall, hast du anschließend einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Die Höhe dieser Entschädigung wird gerichtlich festgelegt und richtet sich nach der Schwere deiner Verletzungen. Trifft dich eine Mitschuld am Unfall entfällt dein Anspruch auf Schmerzensgeld. 

Des Weiteren kannst du eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung erstatten, sollte die Schuld bei dem oder der Autofahrenden liegen. Insbesondere bei zu schnellem oder alkoholisiertem Fahren lohnt sich eine solche Anzeige.

Weitere nützliche Informationen zu den Themen Kfz, Verkehrssicherheit und dem richtigen Verhalten beim Autounfall findest du in unseren anderen Artikeln:

Bildquellen: AdobeStock_44555071 @benjaminnolte; Bild 1: @AdobeStock_553432589_standret

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