Zweitfahrzeug

Von John Smith 24 März, 2022
4 minutes

Du besitzt bereits ein Auto und möchtest obendrein noch ein zweites Fahrzeug versichern lassen? Dann kannst du das mit einer Zweitwagenversicherung tun. Gleichzeitig kannst du von verschiedenen Vergünstigungen profitieren – und somit bares Geld sparen. Wir verraten dir, worauf du beim Versicherungsschutz achten musst.

Zweitfahrzeug – lohnt sich eine Zweitwagenversicherung?

Du musst nicht zwingend der Fahrzeughalter: in oder Fahrzeugeigentümer:in sein, um eine Zweitwagenversicherung abschließen zu können: Auch Eltern oder Verwandte ersten Grades können diese Versicherung für ihre Familienangehörigen abschließen. Folglich können Fahranfänger und Fahranfängerinnen dies für sich nutzen.

Darüber hinaus muss nicht unbedingt ein Auto das Zweitfahrzeug darstellen. Du kannst auch ein Motorrad oder Mofa in die Zweitfahrzeugversicherung integrieren. Wichtig ist aber, dass beim Versicherer mindestens ein Auto versichert ist.

Was sind die Voraussetzungen fürs Zweitfahrzeug versichern?

Es sind verschiedene Aspekte zu bedenken, um bei einem Versicherer einen Zweitwagen versichern zu lassen. Um das Zweitfahrzeug in der Schadenfreiheitsklasse ½ einzustufen, sind folgende Punkte maßgeblich:

  • Du oder ein Verwandter haben bereits ein Auto, ein Kraftrad oder einen Campingwagen zugelassen. Dieses Fahrzeug sollte zu dem Zeitpunkt mindestens über die Schadenfreiheitsklasse ½ verfügen.
  • Du oder eine andere Person kann nachweisen, bereits seit drei Jahren im Besitz eines gültigen Führerscheins zu sein. Der Führerschein benötigt eine Zulassung in der EU, Liechtenstein, Norwegen, Island oder der Schweiz.

Die nachfolgenden Punkte sind maßgeblich, um den Zweitwagen in die SF-Klasse 1 bis 10 einstufen zu können:

  • Du oder ein Verwandter hat bereits ein Auto zugelassen, das in der SF-Klasse 1 bis 10 eingestuft ist.
  • Du kannst nachweisen, dass du seit mindestens einem Jahr über einen gültigen Führerschein verfügst. Der Führerschein muss in der EU, Liechtenstein, Norwegen, Island oder in der Schweiz Gültigkeit besitzen.
  • Berechtigte Fahrer:in : Der Zweitwagen ist ausschließlich für dich oder die im Haushalt lebenden Personen

Welche Optionen gibt es, das Zweitfahrzeug zu versichern?

Du kannst einen zweiten, dritten oder vierten Wagen als Zweitfahrzeug anmelden. Der Versicherer begrenzt die Anzahl der Fahrzeuge nicht. Das ist vor allem für Großfamilien oder Autofans eine willkommene Option. So lassen sich beim Versichern eines Zweitwagens Kosten einsparen. Wichtig ist jedoch immer, die Schadenfreiheitsklassen im Auge zu behalten.

  • Wenn du mehrere Jahre unfallfrei am Straßenverkehr teilgenommen hast, befindet sich der Erstwagen in der SF-Klasse ½ oder besser. Diese Klasse gilt dann auch für das zweite Fahrzeug.
  • Unter speziellen Bedingungen kannst du jedoch von der verbesserten Zweitwagenregelung Diese ist für Personen mit langer Fahrpraxis und kleinem Fahrerkreis vorgesehen. Wer jahrelang schadenfrei fährt, bekommt dann für den Zweitwagen die SF-Klassen 20 bis 25 zugeteilt.
  • Einige Versicherer stufen das Zweitfahrzeug wie das Erstfahrzeug ein. Der Tarif bleibt also ähnlich. Je besser der Erstwagen eingestuft ist, desto vorteilhafter ist die Einstufung für das Zweit- oder Ersatzfahrzeug.

Gibt es noch weitere Vorteile, das Zweitfahrzeug abzusichern?

Fahranfänger haben noch wenig bis keine Erfahrung im Straßenverkehr. Hier sehen Versicherer ein erhöhtes Unfallrisiko. Aus diesem Grund sind die Kfz-Haftpflichtversicherung,Kfz-Teilkaskoversicherung und  Kfz-Vollkaskoversicherung oftmals auch teurer. Wenn Eltern ein zweites Auto versichern möchten, können Kinder jedoch die Zweitwagen-Prozente nutzen. Sie erhalten folglich eine günstigere Schadenfreiheitsklasse und sparen bei den Versicherungskosten bares Geld.

Wichtig ist es, auch bei der Autoversicherung für den Zweitwagen immer die Deckungssumme und Höhe der Selbstbeteiligung zu bedenken. So sind im Schadensfall alle Eventualitäten abgedeckt. Bedenke beim Anmelden eines Zweitwagens, dass auch Steuern auf dich zukommen.

Du hast weitere Fragen zum Zweitfahrzeug? Wir stehen dir als Experten gern zur Verfügung. Gleichzeitig informieren wir dich zu weiteren Themen wie

Bildnachweis:
headerbild:©AdobeStock_36811730; Shootingankauf

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