Stehlgutliste

Von Annalena B. 10 Oktober, 2023
4 minutes
Stehlgutliste

Der schlimmste Fall ist eingetroffen: Bei einem Einbruchdiebstahl wurden dir verschiedene Wertgegenstände gestohlen. Und das, was die Diebe nicht mitnehmen konnten, haben sie einfach zerstört. Wie teilst du den Verlust des Hausrats jetzt der Versicherung mit? Und überhaupt: Wie berechnet man den Wert des Hausrats? Bei all dem kann dir eine Stehlgutliste einen ersten Überblick geben.

Was versteht man unter einer Stehlgutliste?

Zunächst: Bewahre möglichst alle Belege und Dokumente zu deinem Hausrat und zu Wertgegenständen auf.

Nach einem Einbruchdiebstahl ist es wichtig, dass du eine genaue Stehlgutliste erstellst. Diese Liste enthält eine detaillierte Beschreibung der gestohlenen oder zerstörten Gegenstände und hilft bei der Abwicklung des Versicherungsschutzes.

Deshalb sollten in der Stehlgutliste die Menge der gestohlenen oder zerstörten Gegenstände sowie unverwechselbare Merkmale aufgenommen werden.

Dazu gehören:

  • Hersteller
  • Marke
  • Typ-Bezeichnung
  • Individual- oder Seriennummer
  • Farbe
  • Kaufdatum
  • Ort
  • Händler
  • Anschaffungspreis
  • Wiederbeschaffungswert
  • Reparaturkosten

Diese Informationen sind wichtig, um zum Beispiel den Zeitwert der gestohlenen Gegenstände zu ermitteln.

Tipp: Eine Elektronikversicherung und eine Diebstahlversicherung können für einen umfassenden Versicherungsschutz zusätzlich sinnvoll sein.

Stehlgutliste für Polizei und Versicherung: So erstellst du eine Gegenstandsliste

Kaufbelege für hochwertige Gegenstände aufzubewahren, ist also immer ein guter Rat. Zusätzlich kannst du auch noch Fotos etwa von der Münzsammlung oder dem E-Bike machen.

Solche Nachweise vervollständigst du mit einer Liste in Tabellenform, auf der die oben genannten Punkte angelegt sind. Bei Neuanschaffungen erweiterst du die Liste dann ganz einfach.

Und wenn es dann tatsächlich zum „Worst case“ kommt, reduzierst du die Tabelle auf die Dinge, die gestohlen oder zerstört wurden.

Stehlgutliste: Schadensregulierung durch die Versicherung

Wurde bei dir eingebrochen, musst du den Vorfall der Polizei und der Versicherung melden. Die erste Instanz ist für die Aufklärung des Verbrechens zuständig. Die zweite dafür, dir deinen entstandenen Schaden zu ersetzen.

Beiden hilft eine Stehlgutliste. Denn anhand dieser kann die Polizei beispielsweise das Diebesgut identifizieren, wenn es später mal wieder auftaucht.

Wann zahlt die Hausratversicherung?

Die Deckung der Hausratversicherung ist auf Einbruchdiebstahl und Raub beschränkt. Ein Einbruchdiebstahl liegt aber nur vor, wenn der Täter sich gewaltsam Zugang zu deiner Wohnung verschafft hat. Das kann zum Beispiel durch das Aufbrechen der Tür oder eines Fensters geschehen. Aber auch, indem er deinen Wohnungsschlüssel gewaltsam an sich gebracht hat.

Ist der Langfinger über ein gekipptes Fenster oder eine nicht abgeschlossene Tür in deine Wohnung gelangt, wird die Versicherung eine Entschädigung aufgrund von grober Fahrlässigkeit wohl verweigern.

Eine Außenversicherung greift, wenn dein Auto aufgebrochen wurde und Hausrats-Gegenstände daraus gestohlen wurden.

Gut zu wissen: Mieter oder Vermieter – wer zahlt die Hausratversicherung?

Schadensabwicklung: Das solltest du wissen

Bei der Schadensregulierung hängt die Höhe der Erstattung davon ab, ob die Police eine Zeitwert- oder Neuwerterstattung vorsieht.

  • Bei der Zeitwerterstattung kann es passieren, dass du leer ausgehst. Und zwar dann, wenn das entwendete oder beschädigte Gut gemäß gesetzlicher Abschreibungsliste auf Null stand.
  • Daher solltest du am besten immer auf die Neuwerterstattung achten. Diese bezahlt die Kosten, die notwendig sind, um einen Gegenstand von gleicher Güte und Beschaffenheit zu erwerben.

Bildnachweis: Header ©AdobeStock_403813238; MQ-Illustrations

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