Parkrempler
Beim Ein- und Ausparken kommt es schnell zu kleineren Schäden an anderen Autos. Wir zeigen dir, was du beachten musst, wenn du Opfer eines „Parkremplers“ wurdest. Außerdem erfährst du, was du tun solltest, wenn du selbst ein anderes Fahrzeug beschädigt hast.
Parkendes Auto angefahren? – So verhältst du dich bei einem Parkrempler
Ein Parkrempler ist in vielen Fällen nur ein Bagatellschaden am Auto – oft ist sogar überhaupt keine Beschädigung erkennbar. Dennoch darfst du nicht einfach weiterfahren, denn Fahrerflucht ist kein Kavaliersdelikt.
Daher hier die einfachen Grundregeln für richtiges Verhalten nach einem Parkrempler.
Don‘t: Die Unfallstelle verlassen
Du hast ein anderes Auto angefahren und so einen Parkrempler verursacht? Auch wenn kein Schaden zu erkennen ist, musst du auf den Fahrzeugeigentürmer oder die Fahrzeugeigentümer:in warten. Anschließend tauscht ihr eure Kontaktdaten aus und dokumentiert den Schaden. Das ist wichtig, damit die zuständige Kfz-Haftpflichtversicherung alle nötigen Informationen für die Schadensregulierung hat.
Die Strafen bei Fahrerflucht nach einem Parkrempler sind nicht ohne. So übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung zwar den Schaden deiner Unfallgegner:in. Dennoch kann die Versicherung dich bei Fahrerflucht im Anschluss in Regress nehmen.
Für Fahranfänger:innen folgt außerdem eine Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre. Außerdem drohen Punkte in Flensburg und in extremen Fällen sogar eine Geld- oder Freiheitsstrafe.
Do: Warten und Polizei verständigen
Ist auch 30 Minuten nach deinem Parkrempler keine Spur von der betroffenen Person zu sehen, kannst du die Polizei rufen. Ist bereits eine ganze Stunde vergangen, solltest du auf jeden Fall die Behörden einschalten. Die Beamtinnen und Beamten werden nach Eintreffen deine Daten ebenfalls erfassen, sodass du im Anschluss endlich weiterfahren kannst.
Achtung: Einen Zettel mit deinen Informationen hinter dem Scheibenwischer oder anderswo platzieren ist nicht ausreichend! Das Papier könnte ja durch Wind, Wetter oder andere Personen verloren gehen. Schreibst du lediglich eine Notiz und verlässt anschließend den Unfallort, handelt es sich ebenfalls um Fahrerflucht.
Parkrempler unbemerkt oder ohne sichtbaren Schaden
Ein Parkrempler ohne sichtbaren Schaden ist dennoch ein Parkrempler. Auch dann ist es wichtig, dich an die Regeln zu halten. Das heißt: Auch wenn kein Schaden erkennbar ist, musst du auf den Fahrer oder die Fahrerin warten und gegebenenfalls die Polizei verständigen.
Ist tatsächlich kein Schaden entstanden, kann deine Versicherung die Angelegenheit problemlos beilegen. Andernfalls bist du so auf der sicheren Seite. Daher solltest du bei einem Parkrempler ohne sichtbaren Schaden immer die Personaldaten austauschen und gegebenenfalls die Polizei rufen.
In Anbetracht solcher unvorhergesehener Situationen ist es ratsam, einen professionellen Schutz vor möglichen Schäden am Auto in Betracht zu ziehen.
Eine Reparaturkostenversicherung kann dabei eine sinnvolle Lösung sein, um unerwartete Kosten nach einem Parkrempler oder anderen Schäden abzudecken.
Erfahre mehr darüber, wie eine Reparaturkostenversicherung professionellen Schutz für dein Auto bieten kann.
Parkrempler: was tun als Geschädigter/Geschädigte?
Bist du selbst Opfer eines Parkremplers geworden, wird die schuldige Person hoffentlich auf dich warten. Sollte die Fahrerin oder der Fahrer sich allerdings unerlaubt entfernt haben, gibt es zwei Möglichkeiten:
- Konnten du, eine andere Person oder eine Überwachungskamera das Kennzeichen des Fahrzeugs erfassen? Dann hilft ein Anruf beim Zentralruf der Autoversicherer. Dieser kann die zuständige Versicherung der Fahrzeughalter:innen ausfindig machen – und den Unfallschaden der Versicherung melden.
- Gibt es keine Hinweise auf den Unfallverursacher:in, bleibt der Schaden wohl oder übel an dir und deiner Versicherung hängen. Du kannst kleine Macken, wie etwa einen Lackkratzer, selbst entfernen oder die Reparatur aus eigener Tasche bezahlen. Alternativ kannst du die Reparaturkosten in der Autowerkstatt auch von der Versicherung begleichen lassen.
Parkrempler in der Kfz-Versicherung
Bist du Opfer eines Parkremplers geworden und der/die Verursacher:in ist nicht auffindbar? In diesem Fall solltest du den Schaden unbedingt deiner Versicherung melden. Hast du eine Kfz-Vollkaskoversicherung abgeschlossen, kann diese den Schaden regulieren. Die Kfz-Teilkaskoversicherung greift in diesem Fall jedoch nicht.
Liegt eine Selbstbeteiligung vor, wird dieser Betrag von der erstatteten Summe abgezogen. Außerdem wird es zu einer Rückstufung nach dem Unfall kommen. Daher ist diese Vorgehensweise vor allem bei einem kleinen Parkschaden am eigenen Auto nicht immer sinnvoll. Durch die Auswirkung auf den Schadenfreiheitsrabatt ist es oft besser, den Schaden stattdessen auf eigene Kosten zu beheben. Welche Variante günstiger ist, kannst du bei deiner Versicherung erfragen.
Noch Fragen?
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