Fahrzeughalter
Die Begriffe Fahrzeughalter, Fahrzeugeigentümer und Fahrer werden im allgemeinen Sprachgebrauch oft als Synonym verwendet. Trotzdem hat jeder Begriff seine ganz eigene Bedeutung. Das bedeutet, als Halter eines Fahrzeugs hast du spezielle Aufgaben und Pflichten, die du erfüllen musst.
Wer ist Fahrzeughalter?
Natürlich kannst du als berechtigter Fahrer auch Halter und Eigentümer in einem sein. Im Folgenden erfährst du, wie sich diese drei Begriffe voneinander unterscheiden.
Halter: Er entscheidet über die Nutzung
Als Halter eines Fahrzeugs schließt du eine Kfz-Versicherung mit einer ausreichend hohen Deckungssumme ab. Im Schadensfall – egal ob grob fahrlässig oder als selbstverschuldeter Unfall – haftest du. Es kann also durchaus sinnvoll sein, dass du dir überlegst, wie viele Fahrzeughalter du eintragen lässt. Insbesondere in Firmen kann die Anzahl der Fahrzeughalter variieren.
Jeder Fahrzeughalter wünscht sich eine sorglose Fahrt, unabhängig davon, wer gerade das Lenkrad in Händen hält. Unsere Reparaturkostenversicherung garantiert dir eine optimale Absicherung bei Schäden am Auto. So brauchst du dir keine Gedanken mehr zu machen.
Wenn du dein Fahrzeug finanzierst oder ein geleastes Fahrzeug fährst, wirft das eine andere Frage auf: Wer ist der Fahrzeughalter beim Leasing? Die Antwort darauf lautet: du. Während der Finanzierung oder im Rahmen deines Leasingvertrags bist du der Besitzer, nicht aber der Eigentümer. Da du das Fahrzeug im Anschluss zurückgibst, solltest du es möglichst gut versichern und auf eine ausreichende GAP-Deckung achten.
Übrigens: Im Fahrzeugschein unter Feld C trägt die Zulassungsbehörde den Halter ein. Das bedeutet, du bist selbst dann zuständig, wenn deine Freunde oder Familienangehörigen fahren. Um den Kfz-Halter zu ermitteln, reicht also ein Blick in die Zulassungsbescheinigung Teil 1.
Eigentümer: Ihm gehört das Fahrzeug
Die Definition von Fahrzeughalter besagt, dass der Fahrzeughalter der Besitzer des Kfz ist. Der Eigentümer hingegen hat den Kaufvertrag unterschrieben und kann damit machen, was er möchte. Das bedeutet, du hast nur als Fahrzeugeigentümer das Recht, das Auto zu verkaufen oder zu verschenken.
Eine abweichende Halterschaft ist möglich, allerdings sind der Eigentümer und der Halter oftmals ein und dieselbe Person. Gängig ist jedoch, dass der Fahrzeughalter beim Leasing nicht der Fahrzeugeigentümer ist.
Wichtig: Eine gängige Annahme ist, dass der Fahrzeughalter den Fahrzeugschein hat, und der Fahrzeugeigentümer den Fahrzeugbrief. Das ist nur bedingt richtig. Wer dein Fahrzeug samt Brief stiehlt, ist nicht der Eigentümer.
Versicherungsnehmer: Er gewährleistet den Versicherungsschutz
Als Halter von einem Fahrzeug bist du gesetzlich dazu verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Diese Versicherungspflicht weist du über deine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) nach. Da die Haftung dem Fahrzeughalter obliegt, sind er und der Versicherungsnehmer fast immer dieselbe Person.
Allerdings gibt es auch Ausnahmen – beispielsweise, wenn du eine Kaskoversicherung für Familienangehörige abschließt, die das Auto nutzen. Auch ein Zweitfahrzeug kann über den Ehepartner versichert sein. In diesem Fall enthält die eVB-Nummer unterschiedliche Namen für den Fahrzeughalter und den Versicherungsnehmer.
Deine Pflichten als Fahrzeughalter
Als Fahrzeughalter hast du die Verfügungsgewalt über dein Kfz. Deshalb gibt es verschiedene Anforderungen, die du erfüllen musst.
- Verkehrssicherheit gewährleisten
Du trägst die Verantwortung dafür, dass dein Fahrzeug verkehrstauglich ist. Dazu gehört alles, was zentral zur Sicherheit aller Teilnehmer am Straßenverkehr beiträgt: von funktionierenden Sicherheitsgurten bis hin zu unbeschädigten Reifen. Gleichzeitig bist du dazu verpflichtet, regelmäßig die Hauptuntersuchung (HU) und die Abgasuntersuchung (AU) vorzunehmen.
- Betriebserlaubnis aufrechterhalten
Du möchtest dein Fahrzeug in einer Partnerwerkstatt aufrüsten lassen? Das ist im Normalfall kein Problem. Wichtig ist jedoch, dass deine Fahrgestellnummer (Fahrzeugidentifikationsnummer) weiterhin den Anforderungen der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) gerecht wird.
- Sicherheit gewährleisten
Als Fahrzeughalter solltest du nicht nur eine Kfz-Vollkaskoversicherung abschließen, um nach einem Totalschaden auf der sicheren Seite zu sein. Bei ihr profitierst du von Rabatten durch die Schadenfreiheitsklassen, was bei der Kfz-Teilkaskoversicherung nicht der Fall ist.
Trotzdem beinhaltet die Sicherheit weitaus mehr als die Reparatur, zum Beispiel von einem Glasschaden oder nach einem Wildunfall. Vielmehr bist du dafür verantwortlich, wer mit deinem Fahrzeug unterwegs ist. Du solltest also genau prüfen, ob deine Freunde eine Fahrerlaubnis haben oder aktuell verkehrstauglich sind. Begehen sie beispielsweise unter Alkoholeinfluss Fahrerflucht, musst du mit ernsthaften Konsequenzen rechnen.
- Finanzielle und rechtliche Verpflichtungen erfüllen
Als Fahrzeughalter bist du außerdem dazu verpflichtet, die Kfz-Steuer fristgerecht zu bezahlen und dein Fahrzeug zu versichern. Dafür benötigst du zumindest eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Besser ist natürlich eine Kaskoversicherung, die dir den Wiederbeschaffungswert erstattet, sollte ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegen. Je nach Fahrgewohnheit kann ein zusätzlicher Auslandsschadenschutz inklusive Ersatzfahrzeug und Überführungskosten bei angemessener Selbstbeteiligung sinnvoll sein.
Haftet der Fahrzeughalter bei Unfällen?
Der Unfallgegner fordert den Schaden bei deiner Versicherung ein, sollte es zum Schadensfall kommen. Gemäß dem Straßenverkehrsgesetz bist du als Fahrzeughalter dafür verantwortlich, selbst wenn du nicht gefahren bist. Es handelt sich dabei um die sogenannte Gefährdungshaftung. Es gibt aber auch Ausnahmen: Wenn ein Dritter dein Fahrzeug ohne dein Wissen nutzt, ein außergewöhnliches Naturereignis eintritt oder ein Geisterfahrer in den Gegenverkehr fährt. Musst du in letzterem Fall die gegnerische Autoversicherung ausfindig machen, hilft dir der Zentralruf der Autoversicherer weiter.
Wie sieht es mit der Haftung und der Versicherung aus?
Als Halter haftest du, falls es zu einem Unfallschaden kommt. Ob es sich um eine Geldstrafe, Punkte in Flensburg oder eine Herabstufung deiner Schadenfreiheitsklasse handelt, hängt vom Unfall ab. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, den Fahrzeughalter ummelden zu lassen, solltest du dein Fahrzeug verkaufen.
Achtung: Falls du laut Versicherung der einzige Fahrer deines Kfz bist, kann es zu Problemen mit der Schadenregulierung kommen, wenn jemand anderes am Steuer saß.
So änderst du den Fahrzeughalter
Den Fahrzeughalter zu wechseln ist immer dann notwendig, wenn du eine Namensänderung vornimmst oder dein Fahrzeug verkaufst. In solchen Fällen musst du dich fristgerecht an die Zulassungsbehörde wenden. Beim An- oder Ummelden kannst du persönlich vorsprechen oder eine andere Person bevollmächtigen. Dasselbe gilt bei der Abmeldung – allerdings solltest du dabei weitere Aspekte beachten.
Den Fahrzeughalter ermitteln – das musst du beachten
Grundsätzlich hast du immer die Möglichkeit, den Fahrzeughalter zu ermitteln. Dazu wendest du dich mit vorliegendem Kennzeichen an die Kfz-Behörde. Dadurch lassen sich beispielsweise Unfälle, Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten aufklären.
Möchtest du selbst eine Halterabfrage in Auftrag geben, ist das zentrale Fahrzeugregister die richtige Anlaufstelle. Allerdings fällt dabei eine geringe Gebühr an. Die Voraussetzung dafür ist, dass du ein berechtigtes Interesse an der Datenermittlung hast.
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