Handy beim Fahrradfahren: Go oder No-Go?

Von Julia Schäfer 24 April, 2023
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Handy Fahrrad

Das Handy begleitet viele Menschen täglich bei vielen Aufgaben. Dabei kannst du es nicht nur zum Telefonieren nutzen. Auch eine gute Navigation und deine Lieblingsmusik sind so immer dabei. Aber darfst du das Handy auch auf dem Fahrrad nutzen? Welche Regeln werden durch die Straßenverkehrsordnung festgelegt?

Ist es erlaubt beim Fahrradfahren zu telefonieren?

Auf dem Fahrrad darfst du dein Handy nicht benutzen, wenn du es nicht in der Hand halten musst. Das ist im Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung festgehalten. Diese Regelung legt fest, dass Fahrende kein elektronisches Gerät benutzen dürfen, das sie in der Hand halten. Das gilt für alle Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen. Wenn du telefonieren willst, musst du in jedem Fall vom Rad absteigen. Das gilt auch, wenn du etwas einstellen musst oder nach einer Information suchst.

Du darfst dein Handy aber auf dem Fahrrad benutzen, wenn es in einer entsprechenden Halterung steckt. Es darf dich aber auch nicht vom Verkehrsgeschehen ablenken. Das entspricht den Regelungen für Autofahrende.

Musik hören auf dem Fahrrad ist dagegen erlaubt. Du solltest nur darauf achten, dass du darüber hinaus noch die Geräusche in deiner Umgebung wahrnehmen kannst. Trage am besten nur einen Ohrhörer oder stelle die Musik sehr leise ein.

Sicher verstaut: So nutzt du das Handynavy während der Fahrt

Die Navigation über das Smartphone ist für viele Menschen ein wichtiges Hilfsmittel im Alltag. Das ist auch auf dem Fahrrad möglich, wenn du eine Handyhalterung nutzt. So musst du nur ab und zu einen schnellen Blick auf das Display werfen.

Handy Fahrrad

Handy beim Fahrradfahren: Mit diesen Strafen musst du rechnen

Wenn du dein Handy auf dem Fahrrad bedienst, musst du mit einem Bußgeld rechnen. Die Strafe beträgt in diesem Fall 55 Euro. Dabei ist es egal, ob du telefonierst oder Nachrichten liest. Einen Punkt in Flensburg bekommst du aber nicht. Auch auf deinen Führerschein hat dieses Bußgeld keinen Einfluss.

Wenn du mit zu lauter Musik auf dem Fahrrad auffällst, kann auch ein Bußgeld die Folge sein. Vor allem, wenn du zu einer Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmende wirst. Dann kann dir ein Bußgeld von 15 Euro auferlegt werden.

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