Fahrradstraße

Von Julia Schäfer 2 November, 2023
4 minutes

In deutschen Städten bekommt man immer häufiger das Verkehrszeichen „Fahrradstraße“ zu Augen. Doch was ist eine Fahrradstraße überhaupt? Und was hat es mit diesem Schild auf sich? Welche Regeln müssen Radfahrende aber auch Autofahrende bei einer Fahrradstraße beachten? Drohen Strafen, wenn man sich nicht an die hier geltenden Verkehrsregeln hält? Hier erfährst du es!

Was ist eine Fahrradstraße?

Das Fahrradstraßen-Schild kennzeichnet eine Straße, auf der nur Fahrräder und Elektrokleinfahrzeuge fahren dürfen. Neben den klassischen Fahrrädern zählen hierzu auch E-Scooter und Pedelecs. Letztere dürfen mit elektronischer Unterstützung jedoch nicht mehr als 25 Kilometer pro Stunde erzielen. Dies ist im Straßenverkehrsgesetz (StVO) genannt, geregelt.

Wissenswert: Fahrradstraßen sind aus Sicht der Umweltfreundlichkeit eine gute Sache. Fahren in der Stadt mehr Menschen mit dem Fahrrad, dann sorgt dies für eine spürbare Reduzierung des CO2-Ausstoßes.

Diese Regeln gelten in einer Fahrradstraße

Vielleicht fragst du dich, welche Verkehrsregeln auf einer Fahrradstraße gelten? Oder welche Fahrzeuge auf einer so gekennzeichneten Fahrradstraße einfahren dürfen? Grundsätzlich gehen mit dem Verkehrsschild fürs Fahrrad laut StVO folgende Vorschriften einher:

  • Die Fahrradstraße darf ausschließlich von Fahrrädern und Elektrokleinfahrzeugen wie E-Scooter befahren werden. Es sei denn, zusätzliche Verkehrszeichen erlauben auch anderen Fahrzeugen die Nutzung der Fahrradstraße.
  • An Straßenkreuzungen ist es anderen Fahrzeugen erlaubt, die Fahrradstraße zu überqueren, um auf weiterführende Straßen zu gelangen.
  • Auf einer Fahrradstraße beträgt die maximale Geschwindigkeit 30 Kilometer pro Stunde.
  • Es darf zu keiner Zeit zu einer Behinderung von Fahrrändern und Elektrokleinfahrzeugen kommen. Sofern auch Kraftfahrzeuge die Fahrradstraße befahren dürfen, müssen diese falls nötig, ihre Geschwindigkeit entsprechend drosseln.
  • Es dürfen jederzeit auch mehrere Fahrräder nebeneinander fahren.
  • Sofern weder Ampeln noch Verkehrsschilder die Vorfahrt in der Fahrradstraße regeln, gelten die generellen Vorfahrtsregeln.

Hinweis: Inlineskater:innen und Rollschuhfahrer:innen sowie Kinder unter acht Jahren dürfen Fahrradstraßen ohne entsprechende Ausschilderung nicht befahren. Stattdessen müssen sie auf den Gehweg ausweichen.

Fahrradstraße: Auf welche Beschilderung gilt es zu achten?

Fahrradstraßen sind mit dem Verkehrsschild 244 der Straßenverkehrsordnung gekennzeichnet. Hierbei handelt es sich um ein quadratisches Zeichen. Es zeigt ein weißes Fahrrad in einem blauen Kreis auf einem weißen Hintergrund. Darunter befindet sich der schriftliche Zusatz „Fahrradstraße“.

Daneben gibt es noch einige Zusatzzeichen. Diese zeigen an, dass auch bestimmte andere Fahrzeuge erlaubt sind. Gerade bei Zufahrten befindet sich meist auch ein großes Fahrrad Piktogramm auf der Fahrbahn.

Wichtig zu wissen ist, dass sich Fahrradstraßen von den anderen für Radfahrerinnen und Radfahrer freigegebenen Verkehrsbereichen unterscheiden. So sind Fahrräder zum Beispiel auch auf klassischen Radwegen oder in 30er-Zonen erlaubt, haben hier jedoch keinen Vorrang. Auf ausgeschilderten Fahrradstraßen hingegen ist die gesamte Fahrbahn für Radfahrer:innen vorgesehen.

Wie erkenne ich, wann die Fahrradzone aufgehoben ist?

Während einige Fahrradstraßen nur wenige Meter lang sind, ziehen sich andere über viele Kilometer hinweg. Grundsätzlich solltest du jedoch wissen: Eine Fahrradstraße ist erst dann zu Ende, wenn dies durch ein entsprechendes Verkehrsschild angezeigt wird. Meist handelt es sich hierbei um das Verkehrszeichen 244.2. Dessen offizielle Bezeichnung lautet „Ende der Fahrradstraße“ und signalisiert dir, dass die Fahrradstraße nun aufgehoben ist.

Allerdings ist dieses Verkehrsschild nicht zwingend notwendig, denn Fahrradstraßen lassen sich auch anders aufheben. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Fahrradstraße in andere Verkehrsflächen übergeht. Wie etwa eine Fußgängerzone, eine Fahrradzone, eine Tempo-30-Zone oder ein verkehrsberuhigter Bereich.

Welche Strafen drohen bei Missachtung der Fahrradstraße?

Autofahrende, die sich nicht an die Regeln der Fahrradstraße halten, müssen bei einer Verkehrskontrolle mit hohen Bußgeldern rechnen. Diese variieren je nach „Vergehen“:

  • Halten in einer Fahrradstraße: Bußgeld in Höhe von 50 bis 90 Euro
  • Parken in einer Fahrradstraße: Bußgeld in Höhe von 55 bis 100 Euro
  • Verbotswidriges Benutzen einer Fahrradstraße: Bußgeld in Höhe von 15 bis 30 Euro

Fahrradstraße: Was bedeutet hier „Anlieger frei“?

Wie erwähnt, kann Fahrradstraßen-Schild mit weiteren Zusatzzeichen versehen sein. Hin und wieder steht unter dem Wort „Fahrradstraße“ zum Beispiel „Anlieger frei“. Ist dem so, dürfen Autofahrerinnen und Autofahrer die Fahrradstraße ebenfalls nutzen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass sie ein berechtigtes Anliegen haben. Zum Beispiel, weil sie jemanden in der Fahrradstraße besuchen möchten oder gar selbst dort wohnen.

Neuerung seit 2020: Fahrradzone statt Fahrradstraße

Die Ausweisung von Fahrradstraßen ist bereits seit dem Jahr 1997 möglich. Dies haben wir der sogenannten Fahrrad-Novelle der StVO zu verdanken. Anders schaut es bei den Fahrradzonen aus, denn hier ist die Ausweisung erst seit 2020 möglich. Unabhängig davon gelten auch hier die gleichen Verkehrsregeln wie in ausgewiesenen Fahrradstraßen, nur eben ausgedehnte auf eine ganze Zone.

Weitere interessante Beiträge rund um das Thema „Fahrrad“

Bildnachweis:
headerbild:©AdobeStock_405845473; Stadtrandfoto
Image1:@AdobeStock_620099391; Art.disini

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