Das Bußgeldverfahren: Ablauf, Einspruch und Verjährung

Von Marie 23 März, 2023
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Bußgeldverfahren

Mit einem Bußgeldverfahren werden im deutschen Recht Ordnungswidrigkeiten bestraft. Das gilt auch für Verstöße im Straßenverkehr. Wir erklären dir, wie ein solches Verfahren abläuft und wann die Behörde es einleitet. Darüber hinaus bekommst du auch Informationen zu einem möglichen Einspruch und wann er sich lohnt.

Bei welchen Verkehrsverstößen wird ein Verfahren eingeleitet?

Im deutschen Bußgeldkatalog findest du Verstöße gegen das Straßenverkehrsrecht. Seit 2023 gibt es einen neuen Bußgeldkatalog. Zu jedem Verstoß werden die möglichen Verwarngelder, Bußgelder und andere Maßnahmen aufgelistet. Das Bußgeldverfahren erfolgt nur bei Ordnungswidrigkeiten. Bei Straftaten ist ein Strafverfahren die Folge.

Zu den Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr gehören unter anderem diese Verstöße:

Diese Verstöße sind nur einige Beispiele. Es gibt viele andere Situationen, in denen eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Eine Ordnungswidrigkeit ist im deutschen Recht ein leichter Verstoß gegen das Gesetz. Dabei muss ein minder schwerer Unrechtsgehalt bestehen. Der Grad der Bösartigkeit und kriminellen Energie ist dabei gering. Das gilt zum Beispiel, wenn du über eine rote Ampel fährst und du dabei niemanden gefährdest. Ein solcher Verstoß erfolgt normalerweise im Affekt. Du hast den Verstoß nicht von langer Hand geplant.

Für eine Ordnungswidrigkeit kann die zuständige Behörde drei verschiedene Strafen aussprechen. Sie kann dich zur Zahlung eines Bußgeldes verpflichten, du erhältst Punkte in Flensburg oder bekommst ein Fahrverbot. Dabei sind Punkte in Flensburg auch mit einem Bußgeld verbunden. Ein Fahrverbot hängt mit einem Bußgeld und Punkten zusammen. Der Bußgeldbescheid teilt dir genau mit, welche Ordnungswidrigkeit du begangen hast und welche Konsequenzen das für dich hat.

Das musst du über den Ablauf wissen

Ein Bußgeldverfahren hat einen festgelegten Ablauf. Bei einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung wird zunächst einmal der Fahrer oder die Fahrerin ermittelt. Bist du der mögliche Schuldige, erhältst du einen Anhörungsbogen. Hier hast du die Möglichkeit, dich noch einmal zu der Tat zu äußern. Das ist aber nicht zwingend notwendig. Hier hast du ein Schweigerecht.

Danach erhältst du einen Bußgeldbescheid. Dieser führt das Vergehen auf und legt die Konsequenzen fest. Diesen Bescheid kannst du akzeptieren. Das ist die erste Möglichkeit für ein Ende des Bußgeldverfahrens. Du kannst aber auch einen Einspruch gegen den Bescheid einlegen. Diesen prüft die Behörde dann. Diese Prüfung nennt sich auch Zwischenverfahren. Du hast nach dem Eintreffen des Bußgeldbescheids zwei Wochen Zeit für den Einspruch. Wenn die Behörde dem Einspruch stattgibt, ist das Verfahren beendet.

Hat dein Einspruch keinen Erfolg, dann beginnt das Hauptverfahren. Dies kann mit einem Freispruch, einer Einstellung des Verfahrens oder einer Verurteilung enden. Im Laufe des Verfahrens kannst du deine Aussage zur Tat abgeben. Gegen eine Verurteilung kannst du nach dem Ende der Verhandlung noch eine Rechtsbeschwerde einlegen. Diese kann durch eine Verwerfung oder eine Zurückweisung enden.

Bußgeldverfahren: Wann gilt ein Bußgeldbescheid als verjährt?

Im Verlauf des Bußgeldverfahrens gibt es verschiedene Fristen, die du einhalten musst. Zunächst einmal muss die Bußgeldbehörde sich innerhalb von drei Monaten nach der Tat melden. Dafür verschickt sie den Anhörungsbogen. Diese drei Monate geben der Behörde Zeit, damit sie den Fahrer oder die Fahrerin zum Zeitpunkt des Verstoßes ermitteln können. Nur die Person hinter dem Steuer kann haftbar gemacht werden. Der Anhörungsbogen dient der Ermittlung dieser Person. Die Behörde verschickt ihn zum Beispiel dann, wenn das Blitzerfoto nicht erkennbar ist.

Erhältst du innerhalb der Frist von drei Monaten keinen Anhörungsbogen und auch keinen Bußgeldbescheid, ist die Ordnungswidrigkeit verjährt. Das heißt, du kannst für diese Tat nicht mehr bestraft werden. Hast du allerdings einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid erhalten, verlängert sich die Verjährungsfrist auf sechs Monate. Eine Ausnahme stellt ein Bußgeldbescheid wegen Alkohol am Steuer dar. In diesem Fall beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre. Die Frist ist nur für die Person aufgehoben, die namentlich im Anhörungsbogen steht. Ist eine andere Person gefahren, läuft die Frist für diese Person immer noch weiter.

Leider ist die Verjährungsfrist nicht immer einfach zu berechnen. Es gibt einige Situationen, die die Verjährungsfrist unterbrechen. Dazu gehören diese Ereignisse:

  • Du erhältst einen Anhörungsbogen.
  • Du bekommst einen Bußgeldbescheid.
  • Die Behörde stellt das Verfahren vorläufig ein.
  • Die Behörde übergibt die Ermittlungsakte an die Staatsanwaltschaft.
  • Das Amtsgericht wertet die Akte aus.
  • Der Verhandlungstermin für die Ordnungswidrigkeit ist angesetzt.

Damit sich die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit nicht über eine unbegrenzte Zeit zieht, gibt es eine absolute Verjährungsfrist. Dadurch ist die Verfolgung spätestens zwei Jahre nach der Tat beendet.

Eine Unterbrechung der Verjährungsfrist bedeutet konkret, dass sie von Neuem beginnt. Nach dem Eintreffen des Anhörungsbogens beträgt sie also erneut drei Monate. Damit ist insgesamt schon eine Verjährungsfrist von sechs Monaten erreicht.

Bußgeldverfahren: Lohnt sich ein Einspruch für dich?

Ob sich ein Einspruch für dich lohnt, kann am besten ein Anwalt oder eine Anwältin für Verkehrsrecht beantworten. Diese Fachperson kennt sich mit den Einzelheiten eines Bußgeldverfahrens genau aus. Sie kann dir helfen, deine Chancen genau einschätzen zu können.

Grundsätzlich macht ein Widerspruch dann Sinn, wenn gute Gründe vorliegen. Am einfachsten lassen sich Formfehler im Bußgeldbescheid nachweisen. Vermutest du technische Mängel, wie zum Beispiel bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung, ist das deutlich schwerer nachzuweisen. Dafür benötigst du in der Regel eine Akteneinsicht. Diese kann dein Anwalt veranlassen.

Der Einspruch selbst verursacht keine Kosten. Wenn er aber von der Behörde abgelehnt wird, kommt es zu einer Gerichtsverhandlung. Dann musst du Gerichtskosten zahlen. Im günstigsten Fall sind das 50 Euro. Es kann aber auch teurer werden. Zusätzlich musst du einen Anwalt bezahlen. Hier kann eine gute Rechtsschutzversicherung hilfreich sein. Das Verfahren kann mit einem Freispruch enden. Es kann aber auch zu einer deutlich höheren Strafe führen als im Bußgeldbescheid vorgesehen.

Daher solltest du immer genau überlegen, ob du einen Einspruch einlegen möchtest. Wenn du klare Formfehler im Bescheid entdeckst, ist das ein guter Grund. Darüber hinaus kann sich auch der Einspruch gegen einen Bescheid lohnen, der zu Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot führt.

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